Hitzefrei in BW: Diese Regeln gelten in der Hitzewelle

Die Hitzewelle hat Baden-Württemberg erreicht. Dürfen sich Schülerinnen und Schüler über Hitzefrei freuen? Das sind die Regeln.
Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpaFür Baden-Württemberg beginnt die Woche wie im übrigen Land sehr heiß. BW hat im Gegensatz zu anderen Bundesländern allerdings auch noch eine aktuelle Hitzewarnung vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Gibt es jetzt auch Hitzefrei? Das sind die Regeln an Schulen in Baden-Württemberg.
Hitzefrei in BW: keine generellen Regeln
Das Kultusministerium in Baden-Württemberg hat keine generellen Vorgaben zum Unterrichtsausfall bei hohen Temperaturen. Grund dafür ist, dass Schulleitungen in BW selbst und angelehnt an die örtlichen Bedingungen entscheiden sollen, ob Hitzefrei gegeben werden kann. Aber auch die Betreuung der Schulkinder muss abgesichert sein. Darum plädiert das Kultusministerium für individuelle Lösungen. Entscheidend sei „das körperliche Wohl der Schüler unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Verhältnisse“, schreibt das Land.
Kriterien und Empfehlungen für Hitzefrei in BAWÜ
Eine Empfehlung und Kriterien gibt es zur Orientierungshilfe dennoch. So sehen die Kriterien aus:
- Die Außentemperatur beträgt um 11 Uhr mindestens 25 Grad Celsius im Schatten.
- „Hitzefrei“ gibt es frühestens nach der vierten Stunde vom allgemeinen Unterrichtsbeginn der Schule an gerechnet.
- Benachbarte Schulen stimmen sich ab und entscheiden möglichst gleichmäßig. Die Entscheidung an der einzelnen Schule obliegt der Schulleitung.
Wer bekommt Hitzefrei?
Schülerinnen und Schüler der Grundschule (bis Klasse 4), der Jahrgangsstufen 5 und 6 sowie Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 (Klasse 5 bis 10) erhalten Hitzefrei. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (ab Klasse 11, gymnasiale Oberstufe) erhalten kein Hitzefrei. Auch Berufsschülerinnen und -schüler erhalten kein Hitzefrei.
Wie ist die Betreuung bei Hitzefrei geregelt?
Fahrschülerinnen und Fahrschülern müssen auch bei „Hitzefrei“ bis zur Gelegenheit zur Heimfahrt Aufenthaltsräume zur Verfügung stehen. Solange müssen sie auch beaufsichtigt werden. Grundsätzlich empfiehlt das Kultusministerium den Schulen, die Themen Hitzefrei oder weitere Extremwetter vorab intern zu besprechen, auch unter Berücksichtigung der Interessen der Eltern. Die Betreuung bei verkürztem Unterricht kann darum an jeder Schule anders geregelt sein.
Hitzefrei in anderen Bundesländern
In anderen Bundesländern ist der Unterrichtsausfall bei sommerlicher Hitze deutlich strenger geregelt. So muss in Mecklenburg-Vorpommern zunächst durch die Schulleitung geprüft werden, ob bei hohen Temperaturen und „sehr eingeschränkten“ Möglichkeiten für ein konzentriertes Arbeiten ein anderer Ort, beispielsweise im Schatten auf dem Schulgelände (oder auch außerhalb), zu finden ist, an dem gelernt werden kann. In Brandenburg muss bis 10 Uhr morgens eine Temperatur von 25 Grad im Schatten erreicht werden. In Nordrhein-Westfalen darf Hitzefrei erst gegeben werden, wenn die Raumtemperatur 27 Grad erreicht oder sogar übersteigt.
