Hecke oder Baum über dem Zaun
: So vermeidet man Streit mit den Nachbarn

Was ist erlaubt und verboten, wenn die Pflanzen des Nachbarn über die Grundstücksgrenzen über den Zaun auf das eigene Grundstück ragen?
Von
Lisa Klopp-Jaber
Berlin
Jetzt in der App anhören
ARCHIV - 30.08.2014, Berlin: Blumen blühen in einem Garten hinter einem Gartenzaun. Nachbarschaftsstreits enden in Berlin immer seltener vor Gericht. (zu «Weniger Nachbarschaftsstreits vor Gericht» vom 08.12.2018) Foto: Maurizio Gambarini/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Hecke, Baum und Pflanzen des Nachbarn ragen über den Zaun: Wer ist für was verantwortlich? Das ist erlaubt und verboten.

Maurizio Gambarini/dpa

Wenn im Garten alles blüht und wächst, ist das meist der Optimalfall, doch die Natur hält sich da nicht immer an die Grundstücksgrenze. Da kann es schnell zum Streit mit den Nachbarn kommen. Am besten klärt man das zwar schon vorab, dafür muss man aber wissen, worauf man da am besten achten muss. Wo da die möglichen Konfliktstellen liegen, erklärt Stephen Paul, Pressesprecher vom Immobilienverband Deutschland (IVD).

So dürfen etwa Äste oder Zweige, die über das Grundstück hinausragen, nicht einfach entfernt werden. Zuvor muss dem Eigentümer der Pflanze eine angemessene Frist gesetzt zur selbstständigen Entfernung gesetzt werden. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist und nichts unternommen wurde, darf selbst zur Gartenschere gegriffen werden. Geht man nicht so vor, kann eine Schadensersatzforderung drohen. Auch darf das Nachbargrundstück nicht ohne Erlaubnis betreten werden – und das gilt auch nach Ablauf der Frist.

Hecke und Baum vom Nachbarn: Wer ist für was verantwortlich

Doch gerade bei Hecken und Bäumen kann das Zurückschneiden keine Option sein. Denn größere Eingriffe sind im Regelfall zwischen dem 1. März bis zum 30. September verboten, erklärt Stephen Paul. Um brütende Vögel und andere Tiere zu schützen, dürfen in dem Zeitraum nur Pflege- und Formschnitte durchgeführt werden. Da gibt es auch keine Ausnahme, wenn die Grundstücksgrenze nicht eingehalten wird.

Zusätzlich ist es aber auch wichtig, dass die Gesundheit der Bäume überprüft wird. Denn die Verkehrssicherungspflicht erfordert eine Kontrolle auf Schäden, Krankheiten oder Schädlingsbefall. Totholz und bruchgefährdete Äste müssen entfernt und instabile Bäume im Notfall gefällt werden. Für das Fällen kann eine Genehmigung der Behörde notwendig sein.

Sorgt der Baum aber doch für Schäden, ist der Eigentümer dann dafür verantwortlich. Das kann auch der Fall sein, sollten die Wurzeln Schäden am Gebäude oder an Leitungen verursachen. Deshalb kann es helfen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wichtig: Die Versicherung greift nur, wenn die Verkehrssicherungspflicht eingehalten wurde.

Das ist ein Beitrag der Deutschen Presseagentur.