Grundsicherung für Bürgergeld
: Wieviel Geld gibt es ab 2026?

Ab 2026 ersetzt die „Neue Grundsicherung“ das bisherige Bürgergeld. Was das für die Höhe der Leistungen bedeutet, lesen Sie hier.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Grundsicherung

Was bringt die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende?

Felix Kästle/dpa

Das Bürgergeld wird abgeschafft und durch die „Neue Grundsicherung für Arbeitssuchende“ ersetzt. Während die Bundesregierung mit der Reform vor allem strengere Regeln und schnellere Vermittlungen in Arbeit anstrebt, bleibt bei der Höhe der Leistungen alles beim Alten.

Höhe der Leistungen bleibt 2026 unverändert

Trotz Namensänderung und verschärfter Pflichten ändert sich an den monatlichen Zahlbeträgen nichts. Wer Anspruch auf die neue Grundsicherung hat, erhält ab dem 1. Januar 2026 die gleichen Beträge wie bisher:

  • Alleinstehende / Alleinerziehende: 563 €
  • Paare / Bedarfsgemeinschaften (je Partner): 506 €
  • Volljährige in Einrichtungen: 451 €
  • Jugendliche (14–17 Jahre): 471 €
  • Kinder (6–13 Jahre): 390 €
  • Kinder (0–5 Jahre): 357 €
  • Schulbedarf – 1. Halbjahr: 130 € (einmalig)
  • Schulbedarf – 2. Halbjahr: 65 € (einmalig)

Warum es 2026 keine Erhöhung gibt

Nach den deutlichen Anhebungen der Regelbedarfe in den Jahren 2023 und 2024 infolge hoher Inflation ist die Preisentwicklung mittlerweile deutlich abgeflacht. Laut der gesetzlichen Berechnungsformel hätte der Regelsatz für Alleinstehende 2026 rechnerisch bei 557 Euro gelegen – und damit unter dem aktuellen Satz von 563 Euro.

In diesem Fall greift der sogenannte Besitzschutz: Die Leistungen dürfen nicht gesenkt werden und bleiben deshalb auf dem bisherigen Niveau. Erst wenn Preis- und Lohnentwicklung künftig höhere Werte ergeben, kommt es wieder zu einer Anpassung.

Die Berechnung der Regelsätze erfolgt jedes Jahr neu. Grundlage ist ein gesetzlich festgelegtes Verfahren, bei dem 70 Prozent die Preisentwicklung und 30 Prozent die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter ausmachen. Alle fünf Jahre wird zusätzlich eine umfangreiche Neubestimmung auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts durchgeführt.

Neue Grundsicherung bringt strengere Regeln

Während die Höhe der Leistungen stabil bleibt, verschärft die Bundesregierung gleichzeitig die Spielregeln deutlich. Ziel ist es, Arbeitssuchende schneller zu vermitteln und Missbrauch einzudämmen. Wichtige Änderungen:

Verpflichtendes Erstgespräch: Wer Leistungen beantragt, muss zu einem Beratungstermin erscheinen, bei dem ein individueller Integrationsplan erstellt wird.

Härtere Sanktionen: Wer wiederholt Termine beim Jobcenter versäumt, muss mit deutlichen Kürzungen bis hin zur kompletten Streichung rechnen.

Konsequenzen bei Arbeitsverweigerung: Wer zumutbare Arbeit ablehnt, verliert sämtliche Leistungen. Nur die Mietzahlung wird weiterhin direkt an den Vermieter überwiesen.

Strengere Vermögensprüfung: Die bisherige Karenzzeit entfällt. Das geschützte Vermögen richtet sich künftig nach Alter und Versicherungszeiten.