Giftige Kekse in Sachsen: Rückruf gestartet - Atemprobleme und Krämpfe möglich

(Symbolbild) Alle Informationen zum aktuellen Rückruf von Keksen in Sachsen gibt es hier im Überblick.
Julian Stratenschulte/dpa-mag/dpaIn Sachsen und weiteren Bundesländern werden derzeit Kekse zurückgerufen, welche aufgrund eines giftigen Stoffes gesundheitliche Gefahren bergen. Was müssen Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt beachten?
Kekse: Rückruf in Sachsen
Der Rückruf wurde veranlasst, nachdem bekannt wurde, dass die betroffenen Kekse erhöhte Werte von Blausäure enthalten. Diese kann laut Produktwarnung.eu eine akute Intoxikation mit Symptomen wie Krämpfen, Erbrechen und Atemnot bis hin zu einer tödlichen Atemlähmung hervorrufen. In der Regel führen erhöhte Gehalte an natürlicherweise vorkommender Blausäure bei empfindlichen Personen nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) jedoch lediglich zu vorübergehendem Unwohlsein mit leichten Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit.
Welche Bundesländer sind noch betroffen?
Neben Sachsen umfasst der Rückruf auch die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. KundInnen und Kunden in diesen Regionen sollten ihre Vorräte überprüfen und bei Bedarf die Rückgabe des Produkts veranlassen.
Rückrufaktion von Colussi S.p.A.

Diese Kekse „Sapori Amaretti Almonds“ von Colussi S.p.A. werden aktuell zurückgerufen.
Lebensmittelwarnung/Colussi S.p.A.Colussi S.p.A. (Mailand) informiert über einen Rückruf des Produkts „Sapori Amaretti Almonds“ im 175-g-Beutel. Betroffen sind ausschließlich die Packungen mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 02.05.2026 (Lot L355122 1) und 25.08.2026 (Lot L355237 1). Vom Verzehr der genannten Ware wird aufgrund der gegebenenfalls enthaltenen Blausäure dringend abgeraten. Andere Mindesthaltbarkeitsdaten sowie weitere Artikel der Marke „Sapori“ sind nicht betroffen.
Was können Verbraucher jetzt tun?
Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Kekse nicht mehr zu verzehren und im jeweiligen Markt zurückzugeben. Den Kaufpreis bekommt man dabei auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.
