Alten Führerschein umtauschen
: Termin für Papier-Führerschein und DDR-Führerschein

Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden. Die Fristen sind nach Geburts- und Ausstellungsjahr gestaffelt und laufen bereits. Ob, wann und wie Sie Papier- und DDR-Führerscheine umtauschen müssen – ein Überblick.
Von
Amy Walker, dpa
Berlin/München
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Muss ich meinen Führerschein umtauschen? Bis wann muss der alte Führerschein umgetauscht werden? Wie tausche ich den Papier-Führerschein oder DDR-Führerschein? Ein Überblick. (Symbolbild)

Oliver Berg/dpa

Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden. Bis zum 19. Januar 2033 sollen in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden. Der Umtausch in Deutschland geschieht schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen. Um die 42 Millionen deutsche Führerscheine müssen umgetauscht werden.

  • Wer einen alten Führerschein hat, muss ihn umtauschen in einen EU-weit gültigen Kartenführerschein.
  • Der Umtausch erfolgt nach und nach, die Fristen sind abhängig vom Geburtsjahr.
  • Die erste Frist für den Umtausch war im Januar 2022 – wurde aber wegen der Corona-Pandemie auf Juli 2022 verlängert.
  • Wer muss bis wann den Führerschein umgetauscht haben?

Führerschein umtauschen 2023 und 2024: Das sind die Fristen für graue, rosa und DDR-Führerscheine

Die erste Frist – und zwar für die Geburtsjahre 1953 bis 1958 – wurde vom Januar auf den Juli 2022 verschoben. Verstöße gegen die Umtauschpflicht gab es angesichts der Corona-Pandemie nicht. Das beschloss die Innenministerkonferenz unter dem Vorsitz von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU).

Von der ersten Umtauschpflicht 2022 betroffen waren alle Autofahrer der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden – das sind also die grauen oder rosafarbenen „Lappen“ oder DDR-Führerscheine.

Die Fristen für den Papier-Führerschein sehen wie folgt aus:

Personen mit Geburtsjahrgang vor 1953 müssen den Führerschein bis 19. Januar 2033 umtauschen

Personen mit Geburtsjahrgang zwischen 1953 und 1958 müssen den Führerschein bis 19. Juli 2022 umtauschen

Personen mit Geburtsjahrgang zwischen 1959 und 1964 müssen den Führerschein bis 19. Januar 2023 umtauschen.

Personen mit Geburtsjahrgang zwischen 1965 und 1970 müssen den Führerschein bis 19. Januar 2024 umtauschen.

Personen mit Geburtsjahrgang 1971 und später müssen den Führerschein bis 19. Januar 2025 umtauschen.

Unabhängig der Fristen ist der Umtausch auf freiwilliger Basis jederzeit möglich. Die Frist stellt demnach nur einen spätesten Zeitpunkt dar.

Alten Führerschein umtauschen: Das sind die Fristen für alte Kartenführerscheine

Auch die Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden in einen EU-Schein. Dafür gibt es folgende Fristen:

Ausstellungsdatum 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026

Ausstellungsdatum 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027

Ausstellungsdatum 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028

Ausstellungsdatum 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029

Ausstellungsdatum 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030

Ausstellungsdatum 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031

Ausstellungsdatum 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032

Ausstellungsdatum 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Bis zum Jahr 2033 müssen rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland umgetauscht werden. Grund sind EU-Vorgaben. Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Nach Ablauf der jeweiligen Fristen wird der alte Führerschein laut Bundesverkehrsministerium ungültig. Zudem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt aber unverändert bestehen. Eine neue Führerschein-Prüfung ist also nicht nötig. Mit dem einheitlichen EU-weiten Dokument soll ein möglichst aktueller Fälschungsschutz gewährleistet sein. Bei Kontrollen sind Besitzer leichter zu erkennen, wenn das Foto nicht so alt ist. Der Umtausch ist in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, teils auch in Bürgerämtern möglich, und kostet laut ADAC eine Gebühr von 25 Euro. Mitbringen zum Umtausch soll man einen Identitätsnachweis (Personalausweis bzw. Pass oder sonstiges Ausweisdokument), ein Lichtbild (aktuelles biometrisches Foto) sowie den alten Führerschein im Original.

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