Führerschein-Reform 2026: Wann und warum die Fahrerlaubnis billiger werden soll

Wie soll die Fahrschule günstiger werden? Hier gibt es alle Infos zu den Reformplänen.
Martin Schutt/dpaDas Erlangen der Fahrerlaubnis soll billiger werden. Das Bundesverkehrsministerium hat bereits im vergangenen Jahr Vorschläge vorgelegt, wie eine Reform den Führerschein günstiger machen soll. Jetzt wächst der Widerstand gegen die Pläne. Was ist geplant, warum gibt es Kritik und ab wann soll die Führerschein-Reform greifen?
Führerschein-Reform 2026: Warum soll die Fahrerlaubnis billiger werden?
Die Fahrerlaubnis soll günstiger werden. Der durchschnittliche Preis für den Pkw-Führerschein der Klasse B liegt derzeit bei rund 3400 Euro. Mit den Vorschlägen des Bundesverkehrsministeriums sollen durch eine Kombination aus Digitalisierung, Bürokratierückbau und mehr Transparenz die Kosten künftig deutlich gesenkt werden. Geplant sind folgende Änderungen:
Theoretische Ausbildung
- Digitalisierung: Die Pflicht zum Präsenzunterricht soll abgeschafft werden. Es soll möglich sein, sich das Wissen vollständig über einen digitalen Weg (z. B. per App) anzueignen.
- Bürokratierückbau: Es soll keine Vorgaben zu Schulungsräumen geben oder wie und in welcher Reihenfolge das Wissen zu vermitteln ist. Fahrschulen müssen auch keine Schulungsräume mehr bereithalten. Damit entfallen Kontrollpflichten der Länder, weil sie z. B. die Einhaltung der Vorgaben für Schulungsräume nicht mehr kontrollieren müssen.
- Prüfungsfragen: Der Fragenkatalog für die theoretische Fahrprüfung ist im Laufe der Jahre immer länger geworden und enthält derzeit 1169 Fragen. Er soll um ein Drittel reduziert werden. Das Thema Verkehrssicherheit muss beim Fragenkatalog im Mittelpunkt stehen.
Praktische Ausbildung
- Simulatoren: Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, verstärkt Simulatoren zu nutzen. Zum Beispiel soll die Kompetenz zur Führung eines Schaltwagens vollständig in einem Simulator erworben werden können. Damit entfällt für die Fahrschulen die Notwendigkeit, spezielle Schaltwagen für Fahrschulen vorzuhalten. Die Prüfung kann dann in einem Automatik-Fahrzeug absolviert werden.
- Weniger verpflichtende Sonderfahrten: Die verpflichtenden besonderen Ausbildungsfahrten (Nachtfahrten, Autobahnfahrten, Überlandfahrten) sollen reduziert werden. Es soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden, diese Fahrten teilweise in einem Simulator zu absolvieren.
- Fahrprüfung: Die Fahrzeit in der praktischen Prüfung soll auf die europarechtlichen Mindestvorgaben (25 Minuten) zurückgeführt werden.
- Bürokratierückbau: Die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für die Fahrschulen sollen deutlich reduziert und die Fahrschulüberwachung effizienter organisiert werden. Die Fortbildungsangebote für Fahrlehrer sollen ebenfalls digitalisiert und einfacher gestaltet werden.
- Experimentierklausel: Fahrerfahrung ist ein wesentlicher Faktor für den Erwerb der praktische Fahrkompetenz. Deshalb soll diskutiert werden, inwieweit ggf. nahestehende Personen in die Fahrausbildung einbezogen werden können (Laienausbildung).
Mehr Preistransparenz
Die Kosten für die Fahrausbildung setzen sich aus vielen unterschiedlichen Kostenbestandteilen zusammen (u.a. Grundgebühr, Kosten für Lernmaterial, Prüfungsvorstellung, Kosten für Fahrstunden und Sonderfahrten). Ein Vergleich ist äußerst schwierig. Zudem ist die Erfolgsquote der Fahrschulen meist nicht zu ersehen. Das soll geändert werden. Es soll künftig möglich sein, online die Kosten und Durchfallquoten aller Fahrschulen einzusehen und damit einen realistischen Kosten- und Qualitätsvergleich durchzuführen.
Wer äußert Kritik gegen die Pläne?
Mit Kritik und Protesten wenden sich vor allem Fahrlehrer gegen die Reformpläne. Der Fahrlehrerverband befürchtet, dass die Qualität der Ausbildung und die Verkehrssicherheit leiden. So sind die Fahrlehrer unter anderem gegen die Verringerung der Sonderfahrten und für den Erhalt des Präsenzunterrichts.
Wann soll die Führerschein-Reform in Kraft treten?
Das Bundesverkehrsministerium hat am 16. Oktober 2025 seine Vorschläge zur Reform der Fahrschulausbildung den Ländern, den Verbänden und der Öffentlichkeit vorgestellt. Am 29./30.10.2025 hat die Verkehrsministerkonferenz (VMK) den Reformansatz des Bundes unterstützt. Die Vorschläge des Ministeriums werden nun in einer eigens eingerichteten ad-hoc-Arbeitsgruppe gemeinsam mit den Ländern diskutiert und weiterentwickelt – mit dem Ziel, daraus konkrete Einzelmaßnahmen abzuleiten. Diese sollen der VMK Ende März 2026 vorgelegt werden. Sofern die Vorschläge mehrheitsfähig sind, können dann rechtliche Änderungen voraussichtlich im 1. Halbjahr 2026 eingeleitet werden. Das Gesetz kann dann Anfang 2027 in Kraft treten
