Fronleichnam in Sachsen: Hier kann man an diesem Feiertag einkaufen

Fronleichnam in Sachsen: An diesem Feiertag haben nicht alle Geschäfte geschlossen. Wir erklären, warum das so ist und wo man einkaufen gehen kann. (Symbolbild)
Sebastian Willnow/dpaFronleichnam ist ein sehr spezieller Feiertag, denn er ist weder bundesweit noch landesweit einheitlich. Das heißt genauer, dass nur in einigen Gemeinden dieser Tag gefeiert wird und auch dort dann alle Geschäfte geschlossen haben. Wir zeigen auf, wo man an Fronleichnam einkaufen und shoppen gehen kann.
Im größeren Teil Sachsens ist Fronleichnam, der 19. Juni, kein gesetzlicher Feiertag. Dort dürfen die Geschäfte so öffnen wie an jedem normalen Donnerstag. Einige katholische Gemeinden, vor allem im Landkreis Bautzen, haben Fronleichnam tatsächlich als gesetzlichen Feiertag. Dort sind dann die landesweiten Ladenschlussregelungen zu beachten, was bedeutet, dass die meisten Geschäfte geschlossen bleiben, genau wie an einem Sonntag.
Sachsen: In diesen Gemeinden ist Fronleichnam ein Feiertag
Im Landkreis Bautzen: die Gemeinden Königswartha, Luga, Luppa, Luttowitz, Neschwitz, Prischwitz, Puschwitz, Radibor, Salzenforst-Bolbritz, Saritsch und Sdier
Im Landkreis Hoyerswerda: die Gemeinden Dörgenhausen, Dubring, Hoske, Kotten, Sollschwitz, Spohla, Wittichenau
Im Landkreis Kamenz: die Gemeinden Crostwitz, Nebelschütz, Ostro, Panschwitz-Kuckau, Ralbitz, Räckelwitz und Rosenthal.
Das heißt, außerhalb dieser Orte und Gemeinden, sollten die Läden und Supermärkte wie gewohnt geöffnet sein.
Aber auch innerhalb der Gemeinden gibt es die Möglichkeit für einige Verkaufsstellen auch am Feiertag zu öffnen. Diese Ausnahmen werden durch das Sächsische Ladenöffnungsgesetz (SächsLadÖffG) geregelt.
Diese Ausnahmen gelten an Feiertagen für bestimmte Geschäfte
An Sonn- und Feiertagen dürfen Verkaufsstellen, die überwiegend bestimmte Waren führen, für bis zu sechs Stunden geöffnet sein. Dazu gehören:
- Zeitungen und Zeitschriften
- Blumen
- Back- und Konditoreiwaren
- Frische Milch und Milcherzeugnisse
Tankstellen dürfen rund um die Uhr geöffnet sein, sowie auch Apotheken, die Nachtdienste anbieten.
Shopping-Sonderregeln für Kur- und Erholungsorte in Sachsen
In staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten, kirchlich anerkannten Wallfahrtsorten sowie in bestimmten Ausflugsorten mit besonderem Besucheraufkommen dürfen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für bis zu acht Stunden geöffnet sein. Verkauft werden dürfen dort:
- Reisebedarf
- Sportartikel
- Badegegenstände
- Devotionalien
- Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind
Die genauen Orte, die unter diese Regelung fallen, werden durch Rechtsverordnungen der Landesdirektionen bestimmt.