EU plant jährlichen TÜV für alte Autos: Diese Fahrzeuge müssen 2025 zur HU

Welche Fahrzeuge müssen 2025 noch zum TÜV? Die aktuellen Regelungen und möglichen Änderungen in der Zukunft im Überblick.
Benjamin Nolte/dpa-mag/dpaEigentlich wird bei Autos, Motorrädern und Co. alle zwei Jahre der TÜV fällig, wobei die erste Inspektion bei Neuwagen erst nach drei Jahren erfolgen muss. Bei Verzug drohen Bußgelder. Die EU plant jetzt eine Reform, welche alte Autos zu jährlichen Untersuchungen verpflichten soll. Welche Autos wären davon betroffen und was ist der Hintergrund?
EU: Neue TÜV-Regelung für alte Autos geplant
Die EU-Kommission plant, eine jährliche Pflichtinspektion für Autos einzuführen, die älter als zehn Jahre sind. Der Vorschlag sei laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) eine Maßnahme, welche die Zahl der Verkehrsunfälle und der Unfallopfer senken könne, hieß es von der EU-Kommission. Sie rechnet damit, dass die Einführung jährlicher Prüfungen von Pkw und Kleintransportern zu einem Prozent weniger Verkehrstoten und Verletzten führe. Ältere Fahrzeuge seien pannenanfälliger, zudem hätten Studien gezeigt, dass sie häufiger in Unfälle verwickelt seien und einen höheren Anteil an Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoß hätten, so die Brüsseler Behörde weiter. In vielen EU-Staaten müssen ältere Autos bereits jährlich zur Inspektion. Noch gilt die Regelung nicht. Über die geplanten Maßnahmen müssen das Europaparlament und der Rat der EU-Mitgliedsstaaten noch verhandeln, wobei Änderungen möglich sind.
Bundesregierung skeptisch
Die Bundesregierung hat nach Angaben der Agence France-Presse zurückhaltend auf den Vorschlag der EU-Kommission reagiert, dass Autos ab zehn Jahren künftig jährlich zum TÜV müssen. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums erklärte, dass man keine zusätzliche Bürokratie für deutsche Autofahrer schaffen wolle und dass nur wenige Unfälle durch erhebliche technische Mängel verursacht würden. Die Bundesregierung prüft den Vorschlag nun genau, um zu bewerten, ob er einen wirksamen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten kann.
TÜV 2025: Muss mein Auto zum TÜV?
Ob das eigene Fahrzeug 2025 noch zum TÜV muss, lässt sich an der TÜV-Plakette ablesen. Diese wird auf das Nummernschild des Fahrzeugs geklebt, nachdem die Hauptuntersuchung (HU) erfolgreich durchgeführt wurde und zeigt an, bis wann das Fahrzeug die nächste Hauptuntersuchung bestehen muss.
TÜV Plakette lesen: Farben und Zahlen erklärt
In der Mitte der TÜV-Plakette gibt die Zahl das Jahr an, in welchem die Hauptuntersuchung abzulegen ist. Für dieses Jahr ist das die 25. Alternativ lässt sich das Jahr auch schnell an der Farbe erkennen. Die sechs verschiedenen Farben der TÜV Plaketten wiederholen sich alle sechs Jahre. Zusätzlich zur Farbe zeigt die Plakette auch den Monat an, bis zu dem die nächste HU erfolgen muss. Der Monat wird durch eine Zahl dargestellt, die auf der Plakette dort abgebildet ist, wo bei einer Uhr die 12 wäre. Wenn die Hauptuntersuchung zu diesem Zeitpunkt nicht durchgeführt wurde, drohen Bußgelder.
TÜV abgelaufen: Diese Fahrzeuge müssen 2025 zur HU
Im Jahr 2025 weist die orange Plakette auf eine fällige Hauptuntersuchung hin. Wer diese bereits absolviert hat, findet am eigenen Fahrzeug eine blaue oder gelbe Plakette vor. Übrig sind dabei nur noch Plaketten, welche oben die Nummer 4 bis 12 für die Monate von April bis Dezember dieses Jahres stehen haben. Alle anderen orangefarbenen Plaketten hätten die Hauptuntersuchung bereits früher absolvieren müssen.
TÜV überziehen: Strafen und Bußgelder
Die Hauptuntersuchung darf grundsätzlich nicht verschoben werden und muss spätestens innerhalb des auf der Plakette angegeben Monats durchgeführt werden. Laut ADAC werden folgende Strafen und Bußgelder fällig, wenn die Hauptuntersuchung beim TÜV nicht rechtzeitig durchgeführt wurde:
Pkw, Motorräder und leichte Anhänger (nicht sicherheitsprüfungspflichtige Fahrzeuge):
- Mehr als zwei Monate: 15 Euro
- Vier bis acht Monate: 25 Euro
- Mehr als acht Monate: 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
- Bis zu zwei Monate: 15 Euro
- Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro
- Mehr als vier bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
- Mehr als acht Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg
