Erhöhung der Mütterrente
: So viel mehr Geld gibt es

Durch die Mütterrente III erhalten viele Rentner mehr Geld. Mit welchen Mehrbeträgen ist zu rechnen?
Von
Lukas Böhl
Berlin
Jetzt in der App anhören
Geldscheine und Münzen: ILLUSTRATION - 15.05.2024, Bayern, Kaufbeuren: ILLUSTRATION Verschiedene Euro-Banknoten und Euro-Münzen liegen auf einem Tisch.

Normalerweise liegt das Geld bei den Menschen nicht auf dem Tisch, sondern auf dem Konto. (zu dpa: «Vergessenes Geld – Grüne wollen Milliarden mobilisieren») Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Wie viel mehr bekommen Rentner durch die Mütterrente III?

Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Mit der Mütterrente III bekommen viele Eltern künftig mehr gesetzliche Rente. Begünstigt werden Menschen, denen Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder zugerechnet werden. Pro Kind kommen bis zu sechs zusätzliche Monate Kindererziehungszeit hinzu – das entspricht einem halben zusätzlichen Entgeltpunkt. Die Neuregelung gilt ab dem 1. Januar 2027, ausgezahlt wird sie allerdings erst ab 2028.

Mütterrente III: So hoch fällt das Plus aus

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Ein halber Entgeltpunkt ist damit derzeit 21,26 Euro wert. Für die Mütterrente III ergibt sich auf Basis dieses Rentenwerts folgende Beispielrechnung:

Wer beispielsweise drei anspruchsberechtigte, vor 1992 geborene Kinder hat, käme nach heutigem Rentenwert rechnerisch auf 63,78 Euro zusätzliche Bruttorente im Monat. Bei vier Kindern wären es bereits 85,04 Euro.

Warum gibt es die Mütterrente III?

Bei den Kindererziehungszeiten gibt es bislang einen Unterschied, der vom Geburtsjahr des Kindes abhängt. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, können bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit anerkannt werden. Bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, sind es bislang höchstens 30 Monate.

Mit der Mütterrente III wird diese Lücke geschlossen. Für vor 1992 geborene Kinder können künftig ebenfalls bis zu 36 Monate angerechnet werden. Die sechs zusätzlichen Monate entsprechen einem halben Entgeltpunkt. Insgesamt können damit für ein Kind bis zu drei Entgeltpunkte aus Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden.

Wer bekommt die Mütterrente III?

Der Begriff „Mütterrente“ kann etwas irreführend sein: Die zusätzlichen Kindererziehungszeiten sind nicht ausschließlich für Frauen vorgesehen. Entscheidend ist, welchem Elternteil die Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zugeordnet sind. Deshalb können auch Väter von der Neuregelung profitieren.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung könnten insgesamt rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner von der Mütterrente III profitieren.

Wann wird das zusätzliche Geld ausgezahlt?

Die neue Regelung gilt ab 1. Januar 2027. Auf dem Konto der Betroffenen wird sich das zunächst allerdings noch nicht bemerkbar machen. Wegen des technischen Aufwands beginnt die Auszahlung erst im Jahr 2028.

Wer bereits vor Januar 2028 eine Rente bezieht beziehungsweise dessen Rente vor Januar 2028 beginnt, soll für den zurückliegenden Anspruchszeitraum eine Nachzahlung erhalten. Wer erstmals ab Januar 2028 in Rente geht, bekommt die zusätzlichen Kindererziehungszeiten direkt bei der Rentenberechnung berücksichtigt.

Das kann dazu führen, dass bei Bestandsrentnern 2028 neben der höheren laufenden Rente zunächst eine deutlich größere Nachzahlung auf dem Konto landet.

Wie hoch wird die Mütterrente III 2028 tatsächlich sein?

Der genaue Eurobetrag steht heute noch nicht fest. Der Grund: Die Höhe der zusätzlichen Rente hängt vom jeweils gültigen Rentenwert ab.

Seit dem 1. Juli 2026 ist ein Entgeltpunkt 42,52 Euro wert. Zuvor waren es 40,79 Euro. Die Renten wurden zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent angehoben.

Da der Rentenwert auch in den kommenden Jahren angepasst werden kann, ist die heutige Rechnung mit 21,26 Euro pro Kind und Monat vor allem ein Orientierungswert. Maßgeblich für die tatsächliche Auszahlung ist der dann geltende Rentenwert.

Muss die Mütterrente III beantragt werden?

In den meisten Fällen müssen Betroffene nichts unternehmen. Wer vor dem 1. Januar 2028 bereits eine Rente erhält, soll die Neuberechnung und Auszahlung grundsätzlich automatisch erhalten.

Auch wer noch nicht in Rente ist, dessen Kindererziehungszeiten aber bereits im Versicherungskonto erfasst wurden, muss laut Deutscher Rentenversicherung grundsätzlich keinen neuen Antrag stellen. Die Neuregelung soll automatisch berücksichtigt werden. Sind Kindererziehungszeiten bislang noch nicht erfasst, werden sie spätestens bei der Rentenantragstellung geprüft.

Wie viel bleibt netto von der Erhöhung?

Die Werte in der Tabelle sind Bruttobeträge. Das tatsächliche Plus auf dem Konto kann geringer ausfallen. Unter anderem können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie – abhängig von der persönlichen Situation – Steuern eine Rolle spielen.

Außerdem kann eine höhere gesetzliche Rente Auswirkungen auf einkommensabhängige Leistungen haben. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass die Mütterrente III beispielsweise bei Grundsicherung oder Wohngeld berücksichtigt werden kann. Auch bei einer Witwen- oder Witwerrente kann die höhere eigene Rente für die Einkommensanrechnung relevant sein.