Elektronische Patientenakte einsehen: So lässt sich die ePA auf dem Handy nutzen

Die elektronische Patientenakte (ePA) - hier auf dem Computerbildschirm einer Hausarztpraxis - lässt sich auch aufs Handy holen. Wie das geht und welche Informationen darin hinterlegt sind.
Daniel Karmann/dpaDie elektronische Patientenakte (kurz: ePA) ist seit Ende April dieses Jahres für Patientinnen und Patienten nutzbar. Wer als Patient oder Patientin zu Jahresbeginn nicht widersprochen hat, hat von der gesetzlichen Krankenkasse einen solchen digitalen Gesundheitsordner angelegt bekommen und sollte diesen auch nutzen, sagen Medizinerinnen und Mediziner.
Doch nur wenige wissen, wie sie überhaupt an die eigenen Gesundheitsdaten kommen. Darum schlagen viele Arztpraxen nun Alarm, denn die Aufklärung durch Krankenkassen fehle, so die Kritik.
Die Daten darin können Nutzerinnen und Nutzer sich auch auf ihr Handy holen. Wie das geht und welche Informationen im Gesundheitsordner zu finden sind.
Elektronische Patienakte auf dem Handy: So geht's
Je nach Krankenkasse müssen Patienten und Patientinnen sich entweder eine extra App auf das eigene Smartphone laden oder den eigenen digitalen Gesundheitsordner über die bereits vorhandene Krankenkassen-App einrichten.
Beispiel Techniker Krankenkasse: Die ePA kann in der TK-App eingerichtet werden. Versicherte erhalten zu Beginn ihrer Versicherungszeit die Login-Daten für die Nutzung der App. Innerhalb der App müssen Patientinnen und Patienten sich nochmals verifizieren und erhalten dann Zugriff auf ihre elektronische Patientenakte. Es können zudem weitere Konten hinzugefügt werden, falls es mitversicherte Kinder gibt.
Andere Krankenkassen haben eigens Apps zur ePA eingerichtet, so beispielsweise die DAK oder die Barmer. Am einfachsten ist es, im App-Store nach dem Namen der eigenen Krankenkasse in Kombination mit „ePA“ zu suchen.
Welche Informationen liefern die ePA-Apps?
Zwar findet man zum Start der elektronischen Patientenakte keine alten Arztbriefe oder Verordnungen im eigenen Gesundheitsordner, ganz leer ist die ePA zu Beginn aber auch nicht, wie ePA-Expertin Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weiß: „Gut möglich, dass man schon eine Liste an Medikamenten vorfindet, die zuletzt als E-Rezept verordnet worden sind. Diese Medikationsliste ist eine der ersten Funktionen der ePA. Dort sehen Sie alle verschriebenen und eingelösten E-Rezepte“, erklärt Wolter.
Erst ab dem 1. Oktober 2025 sind Ärzte, Kliniken und andere Leistungsanbieter dazu verpflichtet, die ePA zu nutzen. Bis dahin stellen sie wichtige Gesundheitsdokumente auf freiwilliger Basis ein.
Kann ich selbst Dokumente in meine ePA hochladen?
Das funktioniert – und meist sogar unkompliziert. Viele Apps erlauben das Hochladen per Smartphone-Kamera. Wer seine ePA selbst mit Arztbriefen, Befunden und anderen Dokumenten füllt, sollte die Dateien klar benennen. Sabine Wolter warnt: „Es gibt momentan noch keine Volltextsuche. Um das Dokument wiederzufinden, muss man sich an dem orientieren, was man als Überschrift gesetzt hat.“ Heißt: Titel mit Dokumenttyp, Datum und behandelndem Arzt versehen
Zugriffsrechte: Wer kann nun wie lange auf meine ePA zugreifen?
Wird nichts verändert, bleibt es bei den voreingestellten Zugriffsrechten. Standardmäßig haben Arztpraxen dann nach Informationen der Deutschen Presseagentur (dpa) im Zusammenhang mit einer Behandlung 90 Tage Zugriff auf die ePA und allen darin liegenden Dokumenten, die nicht verborgen sind. „Der Behandlungszusammenhang wird dabei mit dem Einstecken der Gesundheitskarte eröffnet“, sagt Sabine Wolter. Bei Apotheken ist eine Dauer von drei Tagen voreingestellt. Diese voreingestellten Zeiträume lassen sich in der ePA-App verlängern oder verkürzen. So lässt sich beispielsweise einstellen, dass eine bestimmte Arztpraxis nur für den Tag des Behandlungstermins Zugriff auf die ePA nehmen kann. Auch wer in letzter Zeit auf die Informationen zugegriffen hat, kann man in der App sehen.
Kann meine Arbeitgeber die Daten in der ePA sehen?
Ganz klar: nein! Gesetzlich geregelt ist, dass nur Gesundheitsdienstleister wie etwa Arztpraxen oder Apotheken Zugriff auf die Akte haben – und das auch nur im Zusammenhang mit einer Behandlung bzw. Versorgung und innerhalb der voreingestellten Zeiträume.
Dokumente in der ePA verbergen
Es gibt die Möglichkeit, einzelne Dokumente in der ePA zu verbergen, beispielsweise dann, wenn man verhindern möchte, dass ein fachfremder Arzt von einer Erkrankung erfährt. Was man dabei allerdings wissen muss: „Wenn ich ein bestimmtes Dokument verberge, dann sieht es der Zahnarzt nicht - allerdings auch kein anderer Arzt, nur ich selbst kann es sehen“, sagt Sabine Wolter. Heißt: Es ist nicht möglich, einzelne Dokumente gezielt für bestimmte Behandler zu sperren. Ein Ausweg kann sein, die entsprechenden Dokumente vor dem Zahnarztbesuch zu verbergen - und sie im Anschluss wieder freizugeben.
Wer sich unwohl bei dem Gedanken fühlt, dass künftig besonders sensible Informationen in der eigenen E-Patientenakte landen, kann dies beim Arztbesuch sagen. Geht es etwa um HIV-Infektionen, psychische Erkrankungen oder Schwangerschaftsabbrüche, muss der Arzt oder die Ärztin sogar darauf hinweisen, dass man dem Einstellen in die ePA widersprechen kann.
Mit Material der dpa.
