Dringender Rückruf in Brandenburg
: Beliebte Backzutat kann Atemlähmung auslösen

Eine beliebte Backzutat ist von einem dringenden Rückruf betroffen. Das Produkt enthält Opiumalkaloiden und kann schwere Symptome auslösen.
Von
Nicole Züge
Cottbus
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Mohnbrötchen und Sesambrötchen

Ein beliebtes Backprodukt ist von einem dringenden Rückruf betroffen. (Symbolbild)

Peter Kneffel/dpa

Mohn landet in vielen Küchen auf dem Teller, sei es in Brötchen, im Kuchen oder in Backmischungen. Jetzt warnt eine Behörde vor einem Mohn-Produkt, in dem gesundheitsschädliche Stoffe in erhöhter Menge nachgewiesen wurden.

Mohn-Rückruf: Das ist der Grund

In einem Mohn-Produkt (alle Informationen zum Produkt finden Sie unten) wurde ein erhöhter Gehalt an Opiumalkaloiden nachgewiesen. Es handelt sich dabei um natürlich vorkommende Wirkstoffe in Mohnpflanzen. Mohnsamen für den Lebensmittelverzehr werden aus den Samen des Schlafmohns (Papaver somniferum L.) gewonnen. Die Pflanze enthält in verschiedenen Pflanzenteilen, vor allem aber im Milchsaft unreifer Kapseln, natürlicherweise verschiedene Alkaloide wie Morphin, Thebain,  und Codein.

Die für den Verzehr bestimmten Samen des Schlafmohns enthalten keine oder nur sehr geringe Mengen an Opiumalkaloiden. Es kann aber immer wieder vorkommen, dass dennoch Grenzwerte überschritten werden. Oft ist das der Fall, wenn es zu einer externen Verunreinigung während der Ernte oder durch Schadinsekten gekommen ist.

Dieses Mohn-Produkt wird zurückgerufen

Um dieses Produkt handelt es sich bei dem Rückruf:

  • HOSYAUSHKA Mohn 250 Gramm
  • Inverkehrbringer: MONOLITH MITTE GmbH, Robert-Bosch-Straße 8,  33178 Borchen
  • Mindesthaltbarkeit: 30.04.2026
  • Chargennummer: L 250921V159
  • Grund: Erhöhter Gehalt an Opiumalkaloiden.
Dieses Produkt wird zurückgerufen: Mohn, 250 g

Dieses Produkt wird zurückgerufen: Mohn, 250 g

MONOLITH MITTE GmbH

So gefährlich ist das Produkt

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat bereits 2006 festgestellt, dass die Morphingehalte von Speisemohn stark variieren. In ungünstigen Fällen können damit über Lebensmittel Morphinmengen aufgenommen werden, die laut BfR im therapeutischen Bereich liegen. Das bedeutet, es kann im schlimmsten Fall bei erhöhten Dosen zu Bewusstseinsbeeinträchtigungen, Atemdepression und Herzkreislaufeffekten kommen. Aufgrund der Gefährlichkeit solcher Verunreinigungen hat die EU bereits 2018 neue Grenzwerte für die Opiumalkaloide Morphin und Codein in Lebensmitteln festgelegt.

Wo wurde das Produkt verkauft?

Laut dem Portal lebensmittelwarnung.de wurde das Mohn-Produkt in folgenden Bundesländern verkauft: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein

Was können Betroffene tun?

Wer das Produkt gekauft hat, sollte es nicht verzehren. Das Produkt kann, auch ohne Vorlage des Kassenbons, in der Verkaufsstelle gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden.