Draußen arbeiten bei Hitze: Welche Rechte haben Arbeitnehmer?

Arbeiter einer Pflasterbaufirma sind auf einer Baustelle beschäftigt. Die Temperaturen übersteigen heute bereits am Vormittag die 30-Grad-Marke.
Frank Hammerschmidt/dpaDeutschland erlebt eine ausgeprägte Hitzewelle. In Teilen des Landes steigen die Temperaturen auf deutlich über 30 Grad, zum Ende der Woche sind regional sogar bis zu 40 Grad möglich.
Besonders belastend ist das für Menschen, die nicht im klimatisierten Büro arbeiten, sondern draußen: auf Baustellen, in der Landwirtschaft, im Gartenbau, bei Lieferdiensten, in der Müllabfuhr, im Straßenbau, in Freibädern oder in der Außengastronomie.
Für sie stellt sich die Frage: Welche Rechte haben Arbeitnehmer, wenn die Hitze gefährlich wird? Dürfen sie die Arbeit verweigern? Muss der Arbeitgeber Wasser, Schatten oder Sonnencreme bereitstellen? Und gibt es ein Recht auf Hitzefrei?
Gibt es Hitzefrei für Arbeitnehmer im Freien?
Ein allgemeines Recht auf Hitzefrei gibt es auch bei Arbeit im Freien nicht. Beschäftigte dürfen also nicht eigenmächtig nach Hause gehen, nur weil es draußen sehr heiß ist. Wer ohne Absprache die Arbeit einstellt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Das bedeutet aber nicht, dass Arbeitnehmer bei extremer Hitze einfach weiterarbeiten müssen, als sei nichts passiert. Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht. Sie müssen Arbeit so organisieren, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten möglichst nicht gefährdet werden. Bei Tätigkeiten im Freien gehören dazu nicht nur hohe Lufttemperaturen, sondern auch direkte Sonneneinstrahlung, UV-Strahlung, körperliche Belastung, Ozonwerte und fehlende Erholungsmöglichkeiten.
Warum Arbeit im Freien bei Hitze besonders riskant ist
Draußen kommt zur hohen Temperatur oft direkte Sonne hinzu. Dadurch kann die tatsächliche Belastung deutlich höher sein als die reine Lufttemperatur vermuten lässt. Wer körperlich schwer arbeitet, Schutzkleidung tragen muss oder längere Zeit ohne Schatten arbeitet, ist zusätzlich belastet.
Mögliche Folgen sind Konzentrationsprobleme, Erschöpfung, Kreislaufbeschwerden, Sonnenstich, Hitzeerschöpfung oder im Extremfall ein Hitzschlag. Ein Hitzschlag ist lebensbedrohlich. Auch das Unfallrisiko steigt, wenn Beschäftigte durch Hitze müde, unkonzentriert oder körperlich geschwächt sind.
Hinzu kommt die UV-Strahlung. Sie kann Sonnenbrand verursachen und langfristig das Risiko für Hautkrebs erhöhen. Deshalb ist Sonnenschutz bei Arbeit im Freien nicht nur eine private Vorsichtsmaßnahme, sondern Teil des Arbeitsschutzes.
Was muss der Arbeitgeber bei Hitze draußen tun?
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, welche Belastungen durch Hitze und Sonne entstehen. Daraus müssen geeignete Schutzmaßnahmen folgen. Entscheidend ist der konkrete Arbeitsplatz: Eine Dachbaustelle in praller Sonne ist anders zu bewerten als eine Tätigkeit im Schatten, leichte Kontrollgänge anders als schwere körperliche Arbeit.
Geeignete Maßnahmen können sein:
- Arbeitszeiten in kühlere Tageszeiten verlegen, etwa in die frühen Morgenstunden
- schwere körperliche Arbeit in der Mittagshitze vermeiden oder reduzieren
- zusätzliche Pausen ermöglichen
- Pausenplätze im Schatten oder in kühleren Bereichen bereitstellen
- Sonnensegel, Schirme, Überdachungen oder andere Beschattungen einsetzen
- ausreichend Trinkwasser in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes bereitstellen
- Arbeitsabläufe so planen, dass Beschäftigte nicht dauerhaft in direkter Sonne arbeiten müssen
- UV-Schutzkleidung, Kopfbedeckungen und Sonnenbrillen ermöglichen oder bereitstellen
- Sonnenschutzmittel für unbedeckte Hautstellen bereitstellen
- Beschäftigte über Hitzerisiken und Warnzeichen unterweisen
- Erste-Hilfe-Maßnahmen für Hitzeerkrankungen vorbereiten
Wichtig ist: Schutzmaßnahmen dürfen nicht nur auf dem Papier stehen. Wenn Beschäftigte bei extremer Hitze tatsächlich ohne Wasser, Schatten oder Pausen arbeiten müssen, kann das ein Arbeitsschutzproblem sein.

Hitze in Berlin: 23.06.2026, Berlin: Ein Mann sitzt im Park am Gleisdreieck in der Sonne und trinkt Wasser.
Sebastian Gollnow/dpaMuss der Arbeitgeber Getränke bereitstellen?
Bei großer Hitze muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass Beschäftigte ausreichend trinken können. Entscheidend ist nicht nur, ob irgendwo Wasser vorhanden ist, sondern ob es praktisch erreichbar ist. Eine Wasserflasche weit entfernt im Bauwagen hilft wenig, wenn Beschäftigte dafür ständig den Arbeitsplatz verlassen müssten.
Geeignet sind vor allem Wasser, ungesüßte Tees oder verdünnte Fruchtsäfte. Alkohol ist tabu. Auch sehr kalte Getränke sind nicht ideal, weil sie den Körper zusätzlich belasten können. Bei schwerer Arbeit und hohen Temperaturen steigt der Flüssigkeitsbedarf deutlich.
Muss es Schatten und Pausen geben?
Ja, bei starker Hitze und direkter Sonneneinstrahlung müssen Arbeitgeber Erholungsmöglichkeiten schaffen. Dazu gehören Pausenplätze im Schatten oder in kühleren Bereichen. Je nach Belastung können auch zusätzliche kurze Pausen notwendig sein.
Gerade bei körperlich schwerer Arbeit sollte der Arbeitgeber prüfen, ob Arbeiten verschoben, auf mehrere Personen verteilt oder in die frühen Morgenstunden verlegt werden können. Besonders intensive Sonnenstrahlung in der Mittagszeit sollte, wenn betrieblich möglich, vermieden werden.
Was gilt bei UV-Strahlung?
Bei Arbeit im Freien reicht es nicht, nur auf die Temperatur zu schauen. UV-Strahlung ist ein eigener Risikofaktor. Schon bei mäßiger Sonnenstrahlung kann die Haut belastet werden, besonders bei Tätigkeiten über mehrere Stunden.
Arbeitgeber müssen daher auch Sonnenschutz berücksichtigen. Dazu können körperbedeckende, luftdurchlässige Kleidung, Kopfbedeckungen mit Nackenschutz, Sonnenbrillen mit UV-Schutz und Sonnencreme gehören. Für unbedeckte Hautstellen wird häufig ein Sonnenschutzmittel mit mindestens Lichtschutzfaktor 30 empfohlen.
Bei bestimmten Tätigkeiten mit intensiver natürlicher UV-Strahlung kann der Arbeitgeber außerdem arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten müssen. Das betrifft vor allem Beschäftigte, die regelmäßig und länger im Freien arbeiten.
Welche Rolle spielen Ozon und Sommersmog?
An heißen, sonnigen Tagen können auch Ozonwerte steigen. Das kann Atemwege und Kreislauf zusätzlich belasten. Bei erhöhten Ozonwerten sollten körperlich schwere Arbeiten möglichst reduziert oder in weniger belastende Zeiten verlegt werden. Arbeitgeber sollten aktuelle Wetterwarnungen und Hinweise der Behörden berücksichtigen, wenn Beschäftigte im Freien arbeiten.

Hitze in Brandenburg: 19.06.2026, Brandenburg, Cottbus: Arbeiter einer Tiefbaufirma sind auf einer Baustelle beschäftigt. Die Temperaturen übersteigen heute bereits am Vormittag die 30-Grad-Marke.
Frank Hammerschmidt/dpaDürfen Arbeitnehmer die Arbeit verweigern?
Beschäftigte sollten die Arbeit nicht eigenmächtig abbrechen. Der richtige erste Schritt ist, Vorgesetzte auf die konkrete Belastung hinzuweisen: fehlender Schatten, fehlendes Trinkwasser, Kreislaufbeschwerden, zu lange Arbeit in direkter Sonne oder unzureichende Pausen.
Wenn akute Gesundheitsgefahr besteht, etwa bei Schwindel, Übelkeit, Verwirrtheit, Kreislaufproblemen oder Anzeichen eines Hitzschlags, muss die Arbeit unterbrochen und Hilfe organisiert werden. Niemand muss weiterarbeiten, wenn die eigene Gesundheit akut gefährdet ist. Arbeitsrechtlich ist die Lage im Einzelfall aber sensibel. Deshalb sollten Beschäftigte, wenn möglich, den Betriebsrat, die Arbeitsschutzbeauftragten oder die zuständige Aufsichtsbehörde einschalten.
Was können Beschäftigte selbst tun?
Beschäftigte können Risiken senken, indem sie ausreichend trinken, frühzeitig Pausen einfordern, auf Warnzeichen des Körpers achten und Sonnenschutz konsequent nutzen. Sinnvoll sind helle, luftdurchlässige Kleidung, Kopfbedeckung, Sonnenbrille und Sonnencreme, sofern Sicherheitsvorschriften dem nicht entgegenstehen.
Sicherheitskleidung darf aber nicht eigenmächtig weggelassen werden. Helm, Warnweste, Sicherheitsschuhe oder Schnittschutzkleidung sind keine freiwilligen Kleidungsstücke. Wenn Schutzkleidung bei Hitze stark belastet, muss der Arbeitgeber prüfen, wie die Arbeit anders organisiert oder durch zusätzliche Pausen entschärft werden kann.
Welche Warnzeichen sind ernst?
Bei Arbeit in der Hitze sollten Beschäftigte und Vorgesetzte besonders auf folgende Symptome achten:
- Schwindel
- Kopfschmerzen
- Übelkeit
- Muskelkrämpfe
- ungewöhnliche Schwäche
- starke Erschöpfung
- Verwirrtheit
- Kreislaufprobleme
- heiße, trockene oder auffällig gerötete Haut
- Bewusstseinsstörungen
Bei schweren Symptomen oder Bewusstlosigkeit muss sofort der Notruf gewählt werden. Betroffene sollten bis dahin in den Schatten oder an einen kühlen Ort gebracht, beruhigt und nach Möglichkeit gekühlt werden. Getränke sollten nur gegeben werden, wenn die Person wach und ansprechbar ist.

Hitze in Brandenburg: 19.06.2026, Brandenburg, Cottbus: Ein Arbeiter einer Tiefbaufirma trinkt auf der Baustelle. Die Temperaturen übersteigen heute bereits am Vormittag die 30-Grad-Marke
Frank Hammerschmidt/dpaWas kann der Betriebsrat tun?
Gibt es einen Betriebsrat, kann er beim Gesundheitsschutz mitbestimmen. Er kann klare Regeln für Hitzetage verlangen, etwa zu Arbeitszeitverlagerung, zusätzlichen Pausen, Trinkwasser, Sonnenschutz, Beschattung, Unterweisung und Notfallplänen.
Solche Vereinbarungen sind besonders sinnvoll für Betriebe, in denen regelmäßig draußen gearbeitet wird. Denn Hitze ist kein Ausnahmeproblem mehr, sondern wird durch den Klimawandel häufiger und intensiver.
Kein automatisches Hitzefrei, aber klare Schutzpflichten
Auch wer draußen arbeitet, hat keinen pauschalen Anspruch auf Hitzefrei. Arbeitgeber dürfen Beschäftigte bei extremer Hitze aber nicht ungeschützt arbeiten lassen. Sie müssen Gefährdungen beurteilen und geeignete Maßnahmen treffen: Schatten, Trinkwasser, Pausen, angepasste Arbeitszeiten, Sonnenschutz und klare Notfallregeln.
Für Arbeitnehmer gilt: Hitzeprobleme nicht still hinnehmen, sondern konkret ansprechen und dokumentieren. Wer Kreislaufprobleme oder andere Warnzeichen bemerkt, sollte die Arbeit unterbrechen und Hilfe holen. Bei extremer Hitze ist Arbeitsschutz keine Frage des Komforts, sondern der Gesundheit.
