Corona Österreich aktuell
: Einreise, Inzidenz, Skifahren, Urlaub: Österreich lockert Verordnung

In Österreich ist die Corona-Inzidenz weiterhin hoch. Dennoch werden viele Regeln gelockert. Wer darf einreisen? Welche Regeln gelten für Urlaub in den Skigebieten des Landes?
Von
Daniel Wydra mit Agenturen
Wien
Jetzt in der App anhören

Trotz Corona treibt es viele Urlauber zur Zeit nach Österreich in die Berge zum Skifahren. Trotz hoher Inzidenzen wurden dort nun einige Regeln gelockert. Was gilt jetzt bei der Einreise und vor Ort?

Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Obwohl die Inzidenz bei 2.553,1 liegt (Stand: 02.02.2022), lockert Österreich nach und nach seine Corona-Regeln.

Für Ungeimpfte gilt kein Lockdown mehr.

Die neuen Regeln erleichtern die Einreise in die Skigebiete.

2G, Test, Impfung, Maske – das müssen Touristen und Ski-Urlauber wissen.

Nach zweieinhalb Monaten ist der Lockdown für Ungeimpfte in Österreich seit Montag wieder aufgehoben. Seit Mitte November durften alle Einwohner über zwölf Jahre ohne Nachweis einer Impfung oder Genesung ihre Wohnung nur noch für Lebensmittel-Einkäufe, Arbeit oder Ausbildung, Arztbesuche sowie zur körperlichen Erholung verlassen. Als Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) am vergangenen Mittwoch das Ende der Ausgangsbeschränkungen verkündete, gab er zur Begründung an, dass die Krankenhäuser trotz anhaltend hoher Infektionszahlen nicht überlastet sind. Am Samstag kündigte Nehammer dann weitere Lockerungen der allgemeinen Corona-Regeln an. Restaurants dürfen ab kommenden Samstag wieder bis Mitternacht geöffnet bleiben. Gleichzeitig unternimmt die Regierung in Wien alles, um die Impfquote von derzeit rund 72 Prozent zu steigern. Neben Anreizen wie einer Lotterie nur für Geimpfte will sie deshalb für alle Erwachsenen - bis auf wenige Ausnahmen - eine Impfpflicht einführen.

Skifahren in Österreich: Einreise aus Deutschland – aktuelle Regeln im Überblick

Im zweiten Corona-Winter ist die Nachfrage nach Skiurlaub in Österreich wieder angestiegen. Mit Hygienekonzepten sind Urlaub und Übernachtungen im Nachbarland für Deutsche wieder möglich. Bei der Einreise gilt es aber einiges zu beachten:

Nach Angaben des Österreichischen Gesundheitsministeriums dürfen momentan, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, nur vollständig Geimpfte und Genesene nach Österreich einreisen (2G-Regel). Reisende, die noch keine Booster-Impfung bekommen haben, brauchen zusätzlich einen negativen PCR-Test. Dieser ist 72 Stunden gültig. Für Berufspendler (3G-Regel) reicht ein einfacher Schnelltest, er gilt 24 Stunden.

Wer ungeimpft oder ungenesen nach Österreich fährt, muss sich vorher anmelden und danach direkt in Quarantäne. Diese kann man nach fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test beenden.

Gastronomie, 2G, Maskenpflicht – diese Regeln werden in Österreich gelockert

Im Februar treten schrittweise weitere Lockerungen in Kraft:

  • So werde die Sperrstunde ab 5. Februar von 22.00 Uhr auf 24.00 Uhr geschoben, sagte Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) am Samstag, 29.01. in Wien.
  • Vom 12. Februar an falle die 2G-Regel im Handel. Es bleibe aber die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske.
  • Ab 19. Februar gelte in der Gastronomie und im Tourismus statt der 2G-Regel wieder die 3G-Regel, hieß es. Damit ist es auch mit einem negativen Corona-Test möglich, Lokale zu besuchen.

Der Stufenplan für die Lockerungen sei mit Blick auf den Höhepunkt der aktuellen Corona-Welle erstellt worden, hieß es. Die höchste Zahl an Neuinfektionen werde für das Ende der ersten Februar-Woche erwartet. Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in Österreich bei etwa 2500 pro 100 000 Einwohnern - und damit mehr als doppelt so hoch wie in Deutschland.

Impfpflicht in Österreich

Als erstes Land der EU führt Österreich voraussichtlich am Freitag (04.02.2022) eine allgemeine Corona-Impfpflicht für Erwachsene ein. Die Impfpflicht für alle Menschen ab 18 Jahren soll in Österreich am 4. Februar in Kraft treten. Impfverweigerern drohen hohe Geldstrafen, die bei einer nachgeholten Immunisierung binnen zwei Wochen aufgehoben werden.

Geplant ist eine Art Impfpflicht „light“: Bis Mitte März gilt zunächst eine Übergangsphase, innerhalb derer alle Haushalte schriftlich informiert und noch keine Strafen verhängt werden sollen. Danach muss mit einer Anzeige und einer Geldstrafe von 600 bis 3600 Euro rechnen, wer einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich hat und etwa bei einer Verkehrskontrolle keinen Impfnachweis vorlegen kann.

In der dritten Phase wird per Datenabgleich aus dem Melderegister, dem zentralen Impfregister und dem Epidemiologischen Meldesystem geprüft, wer geimpft ist und wer nicht. Die Strafhöhe hängt unter anderem von Einkommen und Vermögen ab. Auch bei wiederholten Anzeigen steigt das Bußgeld. Freiheitsstrafen sind hingegen explizit ausgeschlossen.

Jüngsten Umfragen zufolge stehen 60 Prozent der Österreicher hinter der Impfpflicht. Doch viele Gegner wollen sich mit der Maßnahme nicht abfinden. Seit ihrer Ankündigung im November gingen Zehntausende an den Wochenenden regelmäßig auf die Straße, um zu protestieren.

Skifahren in Schweiz, Italien, Frankreich – diese Regeln gelten für die Einreise

Auch in der Schweiz, in Italien und in Frankreich liegen bei Deutschen beliebte Skigebiete. In diesen Ländern sind die Regeln für Urlauber nicht ganz so streng wie in Österreich. Das gilt allerdings vorwiegend für Geimpfte und Genesene. Eine Übersicht:

  • Schweiz: Seit dem 22. Januar 2022 müssen Geimpfte und Genesene nach einer Entscheidung des Schweizer Bundesrats keinen negativen Test mehr vorweisen. Eine Quarantäne-Verpflichtung gibt es nicht.
  • Italien: Wer in Italien Ski fahren will, muss nach Informationen des Auswärtigen Amtes weiterhin vor der Einreise ein Online-Formular ausfüllen. Ab dem 1. Februar müssen Geimpfte und Genesene laut ADAC keinen negativen Test mehr vorzeigen.
  • Frankreich: Geimpfte und Genesene können laut Auswärtigem Amt aus Deutschland ohne Beschränkungen einreisen. Alle anderen benötigen einen negativen Corona-Test.

Corona-Test, Impfpflicht, Quarantäne, 3G – Italien lockert die Corona-Regeln

In Italien gelten seit Dienstag, 01.02. weitere Corona-Regeln, die auch Reisende betreffen. Wer aus anderen EU-Staaten kommt, braucht entweder einen negativen Corona-Test, einen Impfnachweis oder eine Bescheinigung, genesen zu sein. Zuvor galt wegen der grassierenden Omikron-Variante für alle - egal, ob geimpft oder genesen - auch eine Testpflicht. Ungeimpfte mussten fünf Tage in Quarantäne.

Seit Anfang Januar hat Italien eine Corona-Impfpflicht für Menschen, die älter als 50 Jahre sind. Nun müssen Ungeimpfte dieser Altersgruppe eine Strafe von 100 Euro bezahlen, wenn sie erwischt werden. Vom 15. Februar an können sie auch nicht mehr an ihren Arbeitsplatz: Dort gilt dann die 2G-Regel - also geimpft oder genesen.

Änderungen gibt es auch beim Einkaufen. Am Dienstag trat für Geschäften, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, die 3G-Regel in Kraft. In Buchhandlungen, Banken oder Ämtern braucht man also zumindest einen negativen Test. Ausgenommen sind etwa Supermärkte oder Apotheken.

Ferien und Wintersport: Dichter Reiseverkehr im Alpenraum

Der Weg zur Skipiste wird zäh: Im Alpenraum wird am kommenden Wochenende (04. bis 06. Februar) mehr Reiseverkehr erwartet, so der Auto Club Europa (ACE). Auch in Richtung Mittelgebirge dürfte es viele Urlauber ziehen.

Grund dafür sind Ausflüge von Wintersportlern sowie der Ferienbeginn im Norden - etwa Mecklenburg-Vorpommern - und in Österreich sowie in Teilen von Frankreich. Hinzu kommt das Ferienende etwa in Berlin und Brandenburg. Auf den Fernstraßen kann es laut ACE am Samstagvormittag und Sonntagnachmittag zeitweise zu Verzögerungen kommen - insbesondere vor Baustellen und an den Grenzen. Abseits der Wintersportrouten dürfte der Verkehr am ersten Februarwochenende aber weitgehend störungsfrei rollen, so der ADAC. Autofahrer sollten sich neben Pendlerverkehr, auch auf winterliche Straßenverhältnisse jederzeit einstellen und Fahrzeug und Fahrweise entsprechend anpassen. Wer bei Schnee oder Eis unterwegs ist, plant besser generell mehr Zeit ein. Aktuelles zu gesperrten Alpenpässen finden Autofahrer beim ACE. Wer wissen will, wie lange er oder sie bei der Rückreise von Österreich nach Deutschland etwa warten muss, kann die Seite der Infrastrukturgesellschaft Asfinag online aufrufen.