Christi Himmelfahrt
: Darf man am Vatertag staubsaugen?

Wer den freien Tag nutzen will, um die Wohnung aufzuräumen, stellt sich schnell die Frage: Darf man an Christi Himmelfahrt eigentlich staubsaugen?
Von
Lukas Böhl
Berlin
Jetzt in der App anhören
Eine Frau reinigt den Fußboden während eines Umzugs: ILLUSTRATION - Der Vormieter hat ganz schön viel Dreck hinterlassen? Dann müssen Sie ihm in der Regel hinterherputzen.  (zu dpa: «Umzug: Hilfe, wie werde ich den Geruch der Vormieter los?») Foto: Markus Scholz/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Darf man am Männertag die Wohnung saugen?

Markus Scholz/dpa-tmn/dpa

Die kurze Antwort lautet: Staubsaugen ist an Christi Himmelfahrt in der eigenen Wohnung in der Regel erlaubt. Es gibt kein bundesweites Verbot, das normale Hausarbeit wie Saugen grundsätzlich untersagt. Trotzdem kann es in Mehrfamilienhäusern Einschränkungen geben – vor allem durch Ruhezeiten, Hausordnungen und das Gebot der Rücksichtnahme.

Christi Himmelfahrt steht unter Feiertagsschutz

Christi Himmelfahrt ist ein gesetzlicher Feiertag. Die Feiertagsgesetze der Bundesländer schützen Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der äußeren Ruhe. Verboten sind vor allem öffentlich bemerkbare Arbeiten oder Handlungen, die die Feiertagsruhe stören oder dem Charakter des Tages widersprechen.

Damit sind in erster Linie Tätigkeiten gemeint, die nach außen deutlich wahrnehmbar sind: laute Gartenarbeiten, gewerbliche Arbeiten, größere Arbeiten im Freien oder Handlungen, die Gottesdienste stören können. Normale Hausarbeit innerhalb der Wohnung fällt in der Regel nicht darunter.

Staubsaugen ist meist erlaubt

Staubsaugen gehört grundsätzlich zur privaten Haushaltsführung. Wer an Christi Himmelfahrt tagsüber die Wohnung saugt, begeht normalerweise keinen Verstoß gegen das Feiertagsrecht. Ein handelsüblicher Staubsauger ist zwar hörbar, wird aber üblicherweise nicht wie eine öffentlich bemerkbare Arbeit im Sinne der Feiertagsgesetze behandelt.

Anders kann es sein, wenn sehr früh morgens, spät abends oder nachts gesaugt wird – oder wenn das Gerät außergewöhnlich laut ist. In hellhörigen Häusern kann Staubsaugen dann schnell als störend empfunden werden. Rechtlich geht es in solchen Fällen meist weniger um das Feiertagsgesetz selbst, sondern um Nachtruhe, Hausordnung und Rücksicht auf Nachbarn.

Was gilt in Mietwohnungen?

In Mietwohnungen ist die Hausordnung wichtig. Dort können Ruhezeiten festgelegt sein, etwa zur Mittagszeit, am Abend oder an Sonn- und Feiertagen. Solche Vorgaben sollten Mieter beachten.

Ein generelles Verbot, an Feiertagen zu saugen, ergibt sich daraus aber nicht automatisch. Entscheidend ist, ob andere Bewohner unzumutbar gestört werden. Ein kurzer normaler Reinigungsgang am Tag dürfte in den meisten Fällen unproblematisch sein. Wer dagegen längere Zeit laut saugt, Möbel verrückt oder zusätzlich bohrt, hämmert oder andere laute Arbeiten erledigt, riskiert Ärger.

Saugen tagsüber meist kein Problem

Staubsaugen an Christi Himmelfahrt ist in der eigenen Wohnung in der Regel erlaubt. Die Feiertagsgesetze verbieten vor allem öffentlich bemerkbare und störende Arbeiten. Normale Hausarbeit zählt üblicherweise nicht dazu.

Trotzdem gilt: Rücksicht ist entscheidend. Tagsüber kurz zu saugen, ist meist unproblematisch. Früh morgens, spät abends, nachts oder über längere Zeit mit sehr lautem Gerät sollte man es lassen. In Mietwohnungen lohnt zudem ein Blick in die Hausordnung.