2G-Regel BW Impfung
: Ab 1. Dezember verliert Gelber Impfpass seine Gültigkeit

In Baden-Württemberg reicht ab 1. Dezember der gelbe Impfpass nicht mehr als Nachweis für eine Corona-Impfung aus. Überall wo 2G gilt, gibt es dann nur noch Zugang mit auslesbarem QR-Code.
Von
Uwe Keuerleber mit lsw
Stuttgart
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Ab 1. Dezember reicht in Baden-Württemberg reicht der gelbe Impfpass nicht mehr als Nachweis für eine Corona-Impfung aus.

Robert Michael / DPA

Wer noch keinen digitalen Nachweis für seine Corona-Impfung hat, muss sich sputen: Der gelbe Impfpass reicht nach der neuen Corona-Verordnung für den Zugang zu sogenannten 2G- oder 2G-plus-Veranstaltungen nicht mehr aus, teilte das Sozialministerium am Donnerstag mit. Impfnachweise müssen in digital auslesbarer Form vorliegen. Das soll „bis zu einem gewissen Grad mehr Sicherheit vor Impfpass-Fälschungen„ bringen, erläuterte ein Sprecher. Zuvor hatte die „Heilbronner Stimme“ (Donnerstag) darüber berichtet.

Impfnachweis als App oder Ausdruck möglich

Bürgerinnen und Bürger haben nach Angaben des Sprechers noch bis 1. Dezember die Möglichkeit, sich einen sogenannten QR-Code ausstellen zu lassen. Der QR-Code - ein Quadrat aus schwarz-weißen Punkten - befindet sich auf dem Impfzertifikat, das man entweder direkt bei der Impfung bekommt oder bei Vorlage des gelben Impfpasses in der Apotheke abholen kann. Der Code kann mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App eingelesen werden. „Für Menschen, die kein Smartphone haben, kann der QR-Code auch einfach ausgedruckt mitgeführt werden.“

Verschärfte Regeln gelten seit Mittwoch

Seit Mittwoch gelten in Baden-Württemberg schärfere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens wie Innengastronomie, Sportveranstaltungen, Museen, Saunen, Bäder, Clubs, Diskotheken und Weihnachtsmärkte werden nur noch Geimpfte und Genesene (2G) zugelassen. Manchmal brauchen selbst diese noch einen aktuellen negativen Corona-Test (2Gplus).