Bußgeldfalle Autobahn
: Diesen Fehler machen viele Autofahrer

Ein Verkehrszeichen vor Autobahnbaustellen ist häufig, doch viele ignorieren es. Das kann teuer werden.
Von
Nicole Züge
Berlin
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Ein Polizist hält eine Polizeikelle für eine Kontrolle auf einem Parkplatz der Autobahn 72. (zu dpa: «Fast 25.000 Temposünder auf Autobahnen müssen Bußgeld zahlen») +++ dpa-Bildfunk +++

In Autobahnbaustellen lauert eine Bußgeldfalle, die die wenigstens Autofahrenden kennen. (Symbolbild)

Jan Woitas/dpa

In Autobahnbaustellen stauen sich Fahrzeuge häufig wegen Tempolimits und verengter Spuren. Wer links fährt, um schneller voranzukommen, riskiert allerdings ein Bußgeld und gefährdet andere. Denn zeigt ein Schild zu Beginn der Baustelle eine maximale Fahrzeugbreite an, dürfen viele Autos die linke Spur nicht nutzen.

Bedeutung des Verkehrszeichens Nr. 264 vor einer Autobahnbaustelle

Wenn an bzw. auf der Autobahn gebaut wird, erfolgt oft eine Spur-Verengung. Das heißt: Die rechte Spur hat die normale Breite, die linke Spur ist schmaler als gewohnt. Ist das der Fall, wird zu Beginn der Baustelle mit dem Verkehrszeichen 264 (weißer Kreis mit rotem Rand, Meter-Angabe in der Mitte) darauf hingewiesen. Das Zeichen regelt, welche Autos die linke Spur nutzen dürfen. Meist liegt die erlaubte Breite bei 2 Metern, gelegentlich bei 2,20 Metern. Viele ignorieren das Schild oder kennen seine Bedeutung nicht. In Autobahnbaustellen fahren deshalb oft Fahrzeuge links, die dort nichts zu suchen haben.

Fahrzeugen rollen am Freitag (22.06.2012) in Berlin auf der Avus der Autobahn A115 durch die Baustellenzone. Ab Sonntag (24.06.2012) steht den Verkehrsteilnehmern stadteinwärts wegen der Bauarbeiten nur noch eine Fahrspur zur Verfügung. Foto: Michael Kappeler dpa/lbn ++ +++ dpa-Bildfunk +++

Eine typische Autobahnbaustelle mit Spurverengungen. Die linke Spur ist oft nur für Fahrzeuge befahrbar, die maximal 2 Meter breit sind.

Michael Kappeler/ dpa

Wissen Sie, wie breit Ihr Auto ist?

Viele wissen nicht, dass ihr Auto breiter als zwei Meter ist. Laut ADAC überschreiten überraschenderweise selbst Kleinwagen wie der Toyota Yaris mit Außenspiegel diese Grenze. Im Fahrzeugschein steht nur die Breite ohne Spiegel, deshalb hilft ein Blick dort nicht weiter. Wer mit über zwei Metern unterwegs ist, darf eine entsprechend verengte Spur nicht befahren.

Die Breite des eigenen Autos kann man natürlich selbst nachmessen, oder man addiert einfach die Länge der beiden Außenspiegel zur, im Fahrzeugschein angegebenen, Kfz-Breite. Der ADAC hat zudem eine umfassende Tabelle der Breiten vieler Fahrzeuge zusammengestellt.

Was passiert bei Nichteinhaltung der Verkehrsregel?

Wer die Beschilderung ignoriert und trotz „Überbreite“ auf einer verengten Spur fährt, riskiert ein Verwarngeld von 20 Euro. Das mag für viele Menschen finanziell noch zu verkraften sein, aber: Kommt es zu einem Unfall, egal ob selbst- oder fremdverschuldet, kann dieser Fehler richtig teuer werden. Denn in so einem Fall ist es durchaus möglich, dass die Versicherung nicht den gesamten Schaden abdeckt, weil eine Mitschuld einkalkuliert wird.