Blitzermarathon 2025: Blitzer-App legal nutzen – das ist erlaubt

Der bundesweite Blitzermarathon hat am 4. August begonnen und dauert noch bis zum 10. August. Darf ich mich jetzt per Blitzer-App im Auto warnen lassen? Wir klären, was erlaubt und was verboten ist.
Uwe Anspach/dpaDie zweite, bundesweite „Speedweek“ hat am 4. August 2025 begonnen. Der 24-stündige Blitzermarathon ist zwar nur ein Teil dieser Aktionswoche gegen zu hohe Geschwindigkeit auf Deutschland Straßen, hat sich aber als Begriff für die Aktion etabliert.
In dieser Woche widmet sich die Polizei in mehreren Bundesländern den verstärkten Geschwindigkeitskontrollen auf Deutschlands Straßen, Autobahnen und in Städten. Wer nicht schon zuvor getestet hat, ob sogenannte „Blitzer-Apps“ das Punktekonto in Flensburg noch retten können, tut es möglicherweise jetzt. Aber sind solche Warn-Apps überhaupt erlaubt? Wir klären, was rechtlich gilt.
Blitzermarathon gestartet: Sind Blitzer-Warnapps legal?
Um diese Frage zu klären, hilft ein Blick in die Straßenverkehrsordnung (§23/1c). Dort steht: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
Das gilt laut Gesetz insbesondere für Geräte „zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“ Andere technische Geräte, die neben anderen Nutzungszwecken auch eine Funktion haben, die zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden kann, dürfen zwar verwendet werden, jedoch muss diese Funktion ausgeschaltet sein bzw. darf nicht verwendet werden.
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Darf ein Mitfahrender nach Blitzern Ausschau halten?
Wer mitfährt, darf selbstverständlich die Umgebung beobachten und den Fahrer warnen. Aber auch für Beifahrerinnen und Beifahrer ist das Nutzen einer Blitzer-App oder eines ähnlichen technischen Geräts nicht gestattet.
Genau das war jahrelang eine Grauzone, die seit einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe aus dem Jahr 2023 (Az.: 2 Orbs 35 Ss 9/23) aber geregelt ist. Auch hier liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Im verhandelten Fall hatte die Beifahrerin eine solche App auf ihrem Smartphone aktiviert und das Gerät auf der Mittelkonsole abgelegt. Somit wurde der Fahrer weiter vor möglichen Kontrollen gewarnt.
Blitzer-Warnapps rechtssicher nutzen: Das ist erlaubt
Der bloße Besitz einer Blitzer-App ist nicht verboten. Man könnte also zum Beispiel vor dem Losfahren einmal schauen, ob auf der gewünschten Strecke Gefahr droht. Auch während einer Rast kann man die Strecke selbstverständlich überprüfen.
Erlaubt sind auch folgende Szenarien:
- Vor Fahrtantritt oder während einer Rast online, in Warn-Apps oder über Social Media nach gemeldeten Blitzerstandorten im weiteren Streckenverlauf schauen. Wichtig ist, solche Helfer nicht während der Fahrt zu nutzen oder sich automatisiert warnen zu lassen, teilt die Deutsche Presseagentur (dpa) mit.
- Manche Kommunen und Polizeibehörden geben die Standorte auch im Voraus bekannt. Bayern beispielsweise veröffentlicht jedes Jahr kurz vor dem 24-stündigen Blitzermarathon eine genaue Liste der Kontrollstellen.
- Durchsagen von lokalen und regionalen Radiosendern hören.
- Auf Warnungen anderer Verkehrsteilnehmer achten. Die dürfen nämlich auch auf Verkehrskontrollen aufmerksam machen. Wenn Sie selbst warnen, dann lieber nicht per Lichthupe. Die dient nur der Warnung vor echten Gefahrenstellen und zum Anzeigen eines Überholvorgangs außerorts (§16 StVO).
