Betrunken in den Flieger
: Mit diesen Strafen müssen besoffene Flugpassagiere rechnen

Passagiere dürfen sogar gefesselt werden – das passiert mit betrunkenen Fluggästen.
Von
Lisa Klopp-Jaber
Berlin
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Festivalbesucher Klaas trinkt Bier auf dem Zeltplatz vom Hurricane Festival. Das Open-Air-Festival findet vom 20. bis zum 22.06.2025 statt. +++ dpa-Bildfunk +++

Darf man betrunken ein Flugzeug boarden?

Moritz Frankenberg/dpa

Die Urlaubssaison ist im vollen Gange und viele feiern ihren Urlaub ausgiebig mit Alkohol. Aber Achtung! Zu viel Alkohol darf vor dem Flug nicht getrunken werden, denn sehr betrunkene Passagiere dürfen nicht mitfliegen. Ob man betrunken in den Flieger steigen darf und mit welchen Strafen betrunkene Fluggäste rechnen müssen.

Zu betrunken vor dem Flug: Boarding wird verweigert

Alkoholisierte Fluggäste stellen ein Sicherheitsrisiko dar – zum Beispiel, wenn sie aggressiv werden oder in einer Notlage nicht reagieren können, weil die Reaktionsfähigkeit verlangsamt ist. Deswegen kann betrunkenen Fluggästen der Einstieg verwehrt werden. Der Paragraf 12 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) besagt, dass der Luftfahrzeugführer die Ordnung und die Sicherheit an Bord zu gewährleisten hat. Falls also ein Sicherheitsrisiko durch einen betrunkenen Passagier besteht, kann das Boarding verweigert werden.

Auch wenn eine betrunkene Person bereits an Bord ist, können Pilot und Crew diese auffordern, das Flugzeug wieder zu verlassen. Zur Not wird die Polizei den betrunkenen Fluggast hinausbegleiten, wie ein Vorfall im Mai 2025 am Flughafen Nürnberg zeigte. Ein Mann war auf dem Weg nach Palma, war aber so betrunken, dass die Polizei ihn nach Weigerung das Flugzeug zu verlassen, in Handschellen hinausbegleiten musste und ihn zum Ausnüchtern in eine Zelle steckte.

Pilot und Crew dürfen auch in der Luft Maßnahmen ergreifen, um einen betrunkenen oder aggressiven Passagier ruhigzustellen. Paragraf 12 des LuftSiG besagt, dass Passagiere zur Sicherheit sogar gefesselt werden dürfen. Das erfordert aber die Annahme, dass die betroffene Person den Luftfahrzeugführer oder Dritte angreifen oder Sachen beschädigen wird.

Keine Betrunkenen am Notausgang

Außerdem wird darauf geachtet, dass sich nur Fluggäste in guter Verfassung auf die Plätze am Notausgang setzen. Betrunkene Passagiere verfügen nicht über die Reaktionsfähigkeiten und Geistesgegenwertigkeit, um im Notfall handeln zu können. Trotzdem dürfen auch Fluggäste an den Notausgängen Alkohol begrenzt trinken, wie Aerotelegraph berichtet. Alkoholausgabe kann verweigert werden, wenn die Person offensichtlich zu betrunken wird. Zusätzlich können torkelnde und betrunkene Passagiere umgesetzt werden.

Alkohol im Flieger: Strafanzeige droht

Neben einer Nichtbeförderung und Sicherheitsmaßnahmen an Bord kann auch eine Strafanzeige die Folge sein, wenn jemand seinen Flug betrunken antreten will oder gegen das Verbot, mitgebrachten Alkohol zu trinken, verstößt. In solchen Fällen sei mit einer Entschädigung seitens der Airline nicht zu rechnen, wie Gerichtsurteile zeigen (Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 27.5.2020, Az.: 32 C 784/19 (89) und Amtsgericht München: Aktenzeichen 182 C 18938/18).