Bald in der App verfügbar?: Digitaler Führerschein soll noch 2026 kommen

Der Führerschein wird digitalisiert.
Christoph Dernbach/dpaDer Führerschein soll in Deutschland künftig auch digital auf dem Smartphone verfügbar sein. Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Damit werden die rechtlichen Grundlagen für digitale Fahrzeugdokumente, digitale Parkraumkontrollen und ein Verbot des Handels mit Punkten für Verkehrsverstöße geschaffen.
Wann kommt der digitale Führerschein?
Nach Angaben der Bundesregierung soll der nationale digitale Führerschein bis Ende 2026 bereitstehen. Er soll den bisherigen Kartenführerschein nicht ersetzen, sondern ergänzen. Der klassische Führerschein bleibt also weiterhin gültig. Künftig sollen Fahrer ihren Führerschein bequem auf dem Smartphone mitführen können. Das soll unter anderem bei Mobilitätsdiensten wie Carsharing Erleichterungen bringen.
Die Einführung ist Teil einer größeren Digitalisierungsinitiative im Verkehrsbereich. Neben dem Führerschein sollen auch weitere fahrer- und fahrzeugbezogene Dokumente schrittweise digital nutzbar werden. Die Bundesregierung will damit Bürokratie abbauen und Abläufe für Bürger, Verwaltung und Wirtschaft vereinfachen. Das Bundeskabinett hatte die Gesetzesänderung bereits am 5. November 2025 beschlossen, der Bundestag stimmte am 26. März 2026 zu.
Digitale Parkraumbewirtschaftung
Ebenfalls vorgesehen ist eine stärkere Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung. Kommunen sollen dadurch mehr Möglichkeiten erhalten, Parkvorgänge digital zu erfassen und zu kontrollieren. Denkbar sind etwa Kennzeichenscanner, die Parkvorgänge automatisch erfassen. Die Bezahlung könnte dann per App oder QR-Code erfolgen. Damit sollen Parkkontrollen effizienter werden und Parkflächen besser ausgewertet werden können.
Kein Punktehandel mehr
Ein weiterer Teil der Gesetzesänderung betrifft den sogenannten Punktehandel. Dabei übernehmen andere Personen gegen Geld Punkte für Verkehrsverstöße, um den eigentlichen Fahrer vor Konsequenzen zu schützen. Dieser Handel soll künftig ausdrücklich verboten werden. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums sollen auch Angebote und Versuche erfasst werden. Bei gewerbsmäßigem Handeln droht ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro.
