2G+ Clubs und Bars: Ministerpräsidentenkonferenz: Entwurf für 2G-plus-Regel für Club, Bar und Disco?

2G+ im Club, in der Bar und der Disco? Bei der Ministerpräsidentenkonferenz heute könnte das beschlossen werden. Das zeige ein Beschlussentwurf, der einer Nachrichtenagentur vorliegt.
Lorena Sopêna/dpaKommt jetzt die 2G+ Regel für Clubs, Bars und Diskotheken? Laut einer Beschlussvorlage der SPD-Seite soll dies bei der Ministerpräsidentenkonferenz heute beschlossen werden. Wenn sich die Corona-Lage weiter zuspitzt, solle laut Beschluss die Einführung der sogenannten 2G-plus-Regel in stark infektionsgefährdeten Bereichen möglich werden. Was gilt laut Beschlussvorlage für die heutige MPK als „stark infektionsgefährdeter Bereich?
- Diskotheken
- Clubs
- Bars
Die Nachrichtenagentur AFP berichtet am Donnerstag über diese Beschlussvorlage. Was darüber hinaus aktuell vor und während der Ministerpräsidentenkonferenz passiert, erfahrt ihr in unserem MPK-Live-Ticker:
2G+ im Club, in der Bar und Disco: Das bedeutet die neue Corona-Regel
Wenn 2G-Plus im Club, in der Bar und in der Disco gilt, heißt das: Nur noch Geimpfte und Genesene haben Zutritt - diese aber auch nur dann, wenn sie einen aktuellen negativen Coronatest vorlegen können. Ungeimpfte haben bei dieser 2G+ Regel ohnehin keinen Zutritt mehr. Was noch offen ist: In der Beschlussvorlage ist noch nicht festgehalten, ab welchem Schwellenwert die Länder die 2G-Plus-Regeln einführen werden.
2G+ in Clubs und Bars: Erste Einigungen der MPK zu 2G und 2G plus durchgesickert
Laut dem Portal „Business Insider“ gab es beim Corona-Gipfel hinsichtlich der Anwendung der 2G und der 2G+ Regel in der Gastro, in Bars, bei Friseuren und bei Veranstaltungen schon erste Einigungen.
- 2G soll ab einer Hospitalisierungrate von 3,0 gelten
- 2G+ soll ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 gelten
Aktuelle Beschlussvorlage vor Ministerpräsidentenkonferenz heute: Was steht noch drin?
Laut der Beschlussvorlage seitens der SPD, die der Nachrichtenagentur schon vor der Ministerpräsidentenkonferenz vorliegt, soll zudem folgendes eingeführt werden:
- flächendeckende 2G-Regelung für den Freizeit-, Veranstaltungs-, Gastronomie-, Kultur-, Sport- und Tourismusbereich beschließen - die gilt allerdings in vielen Bundesländern.
- Kinder und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, werden dabei von der 2G- und 2G-Plus-Regel ausgenommen.
- In sogenannten Hotspots mit besonders besonders hohen Infektionszahlen: Länder behalten sich vor, „konsequent“ in eigener Kompetenz „von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes„ Gebrauch zu machen.
- Sie würden „im Rahmen der landesrechtlichen Regelungen gemeinsam mit den Landesparlamente erforderliche Maßnahmen ergreifen“.
- Überbrückungshilfen für Unternehmen um weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängern.
- Pflegekräfte im Gesundheitssystem sollen wegen ihres Einsatzes „in der aktuell sehr herausfordernden Situation“ erneut einen Pflegebonus erhalten. Zur möglichen Höhe der Geldzahlung wird in dem Papier nichts gesagt.

