
Vorzeitig in Rente: 45 Arbeitsjahre und doch kein Ruhestand – was Arbeitnehmer wissen müssen
Wer sehr früh ins Berufsleben eingestiegen ist, hat mit Anfang 60 bereits mehr als 45 Arbeitsjahre erreicht. Welche Rolle das für den Renteneintritt spielt – ein Beispiel aus Brandenburg.

Was müssen Arbeitnehmer beachten, wenn sie vorzeitig in den Ruhestand gehen wollen? Wir erklären es.
Marijan Murat/dpa