Vorsorge für Alter und Krankheit
: Was Senioren und Angehörige wissen müssen

Schwere Erkrankung, dementer Angehöriger, Unfall: Plötzlich kann man über sein Leben nicht mehr selbst entscheiden. Fragen und Antworten zum Thema Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuung.
Von
Kerstin Bechly,
Annegret Krüger
Frankfurt (Oder)/Forst
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Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten können handschriftlich aufgesetzt werden. Doch in bestimmten Fällen ist eine notarielle Beglaubigung zwingend.

Karl-Josef Hildenbrand/dpa
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sollten vertrauenswürdig und sorgfältig erstellt werden.
  • Es gibt drei wichtige Arten: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
  • Notarielle Beglaubigung ist in bestimmten Fällen erforderlich.
  • Familienmitglieder können als Bevollmächtigte eingesetzt werden.
  • Bankgeschäfte und Immobilienangelegenheiten erfordern oft notarielle Urkunden.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Demenz, Unfall, Krankheit: Manchmal überrollen Ereignisse Menschen und ihre Angehörigen. Da ist es besser, vorzusorgen. Aber wie? Die folgenden Fragen und Antworten entstammen einer Telefonaktion zum Thema Vorsorge im Alter mit den Notarinnen Dagmar Starck–Neuschl und Beate Niendorf.

Ich bin alleinstehend, im reiferen Alter und mache mir um meine Betreuung und zu regelnde Dinge im etwaigen Krankheits– oder Todesfall Gedanken. Was müsste ich alles beachten, wer könnte was übernehmen? Ich habe eine Dame kennengelernt, die beruflich als Betreuerin tätig ist. Wäre das eine Variante, da ich keine Verwandten oder sehr gute Freunde mehr habe?

Ich fange mal mit der Grundvoraussetzung für Vollmachten an und das ist an erster Stelle volles Vertrauen. Da es um die Regelung Ihrer privatesten Angelegenheiten geht, ob in gesundheitlichen oder finanziellen Dingen, sollte man genau wissen, wem man dies anvertraut. Wenn Sie keinen Angehörigen oder Bekannten dafür haben, kann dies auch, wenn es notwendig wird, durch einen gerichtlich bestellten Betreuer ausgeführt werden. Dieser wird vom Amtsgericht eingesetzt und kontrolliert.

Drei Säulen der Vollmacht

Wenn Sie eine Entscheidung getroffen haben, dann besteht Vorsorge aus drei Säulen: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Eine Vorsorgevollmacht greift dann, wenn man selbst für sich aus verschiedensten Gründen nicht mehr handeln kann. Das übernimmt dann eine vorher bestimmte Vertrauensperson. Diese Person handelt in Ihrem Sinne, also in Vertretung des Vollmachtgebers. Solch eine Vollmacht kann aus Einzelpositionen bestehen oder sehr umfassend sein und damit Dinge entscheiden im Finanz– oder Gesundheitsbereich, es kann um Behandlungs– oder Unterbringungsfragen gehen. Wichtig ist, dass stets im Sinne des Vollmachtgebers Entscheidungen getroffen werden.

Wenn die Vorsorgevollmacht nicht ausreicht, dann könnte es sein, dass ein Betreuer bestellt werden muss. Mit der Betreuungsverfügung als weiterem Vorsorgebaustein verhindert man, dass ein Fremder als Betreuer eingesetzt wird, was aber in Ihrem Fall auch erwünscht sein könnte.

Die dritte Säule bei der Vorsorge ist die Patientenverfügung. Darin legt man für sich selbst fest, was in bestimmten gesundheitlichen Situationen an Behandlung erwünscht oder unerwünscht ist. Da kann man aufschreiben, dass beispielsweise bei einer negativen ärztlichen Prognose keine lebensverlängernden Maßnahmen erwünscht sind. Der eingesetzte Betreuer hat dann die Aufgabe, Ihren formulierten Willen durchzusetzen. Spätestens hier wird klar, warum ich auf das wirklich wichtige Vertrauensverhältnis hingewiesen habe, das man zu der Person haben muss, die man als Bevollmächtigten benennt.

Kinder als Bevollmächtigte

Bisher habe ich keine Vorsorge getroffen, will das aber jetzt tun. Ich habe zu meinen beiden Kindern guten Kontakt, würde aber meine Tochter eher als Bevollmächtigte einsetzen, weil mein Sohn familiär weniger Zeit hat, sich um mich zu kümmern. Ich habe aber Angst, dass er sich zurückgesetzt fühlt.

Besprechen Sie diesen Umstand mit Ihren Kindern und erklären Sie ihnen Ihre Gedanken. Sie hätten die Möglichkeit, Ihre Tochter als Hauptbevollmächtigte und Ihren Sohn als Ersatzbevollmächtigten zu benennen. Beide wären mit dieser Variante sicher einverstanden.

Mein Mann hatte vor zwei Jahren einen Schlaganfall. Ich bin seitdem als seine Betreuerin bestellt vom Gericht. Inzwischen kann man wieder mit ihm sprechen, nur schreiben oder auch unterschreiben kann mein Mann nicht. Wir wollen jetzt aber wirklich Vorsorgeregelungen treffen. Wie wäre das möglich?

Solange Ihr Mann unter Betreuung steht, auch wenn Sie dies selbst tun, können Sie nichts in Sachen Vorsorge regeln. Wenn er sich allerdings selbst äußern kann und geschäftsfähig ist, kann vielleicht die gerichtliche Betreuung aufgehoben werden und man könnte sich um Dinge wie Vorsorgevollmacht, Patienten– und Betreuungsverfügung kümmern. Das können Sie mit einem Notar im Vorfeld besprechen, dann die notwendigen Schritte einleiten mit seiner Hilfe.

Notarin Beate Niendorf weiß, was bei Kontovollmachten, auch über den Tod hinaus, zu beachten ist.

Karen Arnold

Entscheidend ist nicht, dass Ihr Mann schreiben kann. Es ist ebenso nicht notwendig, dass er zu einem Notar geht. Auch Ortsbeurkundungen, Ihr Mann bleibt also in seiner gewohnten Umgebung und der Notar kommt, sind möglich. Und statt der Unterschrift Ihres Mannes sorgt dann ein Zeuge dafür, dass die Dokumente rechtskonform gültig werden. Aber vorher muss sich der Notar von der Geschäftsfähigkeit Ihres Mannes überzeugen.

Mann steht allein im Grundbuch

Ich bin für meinen demenzkranken Mann, mit dem ich über 35 Jahre verheiratet bin, als Betreuerin eingesetzt. Aber ich werde auch älter, schaffe Pflege und Betreuung sowie den großen Haushalt und Garten nicht mehr. Deshalb will ich alles verkaufen, eine kleine Wohnung reicht uns. Er ist aber allein im Grundbuch eingetragen. Wie sollte ich vorgehen?

Als vom Gericht bestellte Betreuerin können Sie seine Immobilie verkaufen, müssen allerdings mindestens den Verkehrswert erzielen. Das erlöste Geld muss ihm dann zu Gute kommen, beispielsweise seiner Pflege dienen. Sie dürfen als Betreuerin dieses Geld nur für ihn verwenden, auch wenn Sie verheiratet sind. Beim Verkauf muss der Erlös auch auf sein Konto fließen, nicht auf ein gemeinsames Konto. Auf solche Pflichten als Betreuer müsste Sie das Gericht hinweisen bzw. kann dies kontrollieren.

Nach meiner Vorstellung gehören Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zusammen. Wenn man das in einem Schriftstück zusammenfasst, ist es dann wirksam?

Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie alle Ihre Angelegenheiten in medizinischen und finanziellen Fragen und legen fest, wer im Bedarfsfall Ihre rechtlichen Angelegenheiten wahrnimmt. Mit der Patientenverfügung entscheiden Sie, welche bestimmten medizinischen Maßnahmen Sie zulassen oder ablehnen. Müssen Grundstücksangelegenheiten geklärt werden, benötigen Sie in jedem Fall eine notarielle Urkunde.

Die Vorsorge in finanziellen und gesundheitlichen Belangen kann für jeden natürlich in einer Urkunde zusammengefasst werden. Zu überlegen ist jedoch, ob es sinnvoll ist, eine Urkunde für beide Ehepartner zusammen auszustellen. Das hängt von den jeweiligen Gegebenheiten ab. Bei Patchworkfamilien entscheiden sich die jeweiligen Eltern meist dafür, dass ersatzweise jedes Elternteil die eigenen Kinder einsetzt.

Wann reichen handschriftliche Vollmachten?

Ich betreue schon länger meinen schwerkranken Bruder. Er hatte vor langer Zeit entsprechende Vollmachten für mich handschriftlich festgehalten, da kein anderer aus unserer Familie mehr lebt. Reicht das? Viel Zeit bleibt ihm nicht mehr. Muss ich mich nach seinem Tod und der Beerdigung auch um das Räumen der Wohnung kümmern? Das schaffe ich aus Altersgründen einfach nicht mehr.

Wenn es nach dem Tod Ihres Bruders nicht um Bankangelegenheiten oder Regelungen im Zusammenhang mit Immobilien geht, dann reichen handschriftliche Vorsorgedokumente. Das Auflösen der Wohnung können Sie vermeiden, indem Sie nach seinem Tod und der Beerdigung das Erbe Ihres Bruders beim zuständigen Amtsgericht ausschlagen.

Bevollmächtigte nachtragen

Meine Frau und ich haben für Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Vordrucke des Ministeriums der Justiz genutzt und uns gegenseitig als Bevollmächtigte eingesetzt. Unser Sohn hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass es günstig wäre, wenn auch er als Bevollmächtigter eingesetzt würde. Geht das so einfach?

Sie könnten in Ihrem Vordruck Ihren Sohn problemlos ersatzweise hinzufügen. Name, Geburtsdaten sowie seine Wohnschrift sollten mit Datum und Ihrer Unterschrift versehen werden. Diese Urkunde ersetzt jedoch keine Vollmacht für Grundstücksangelegenheiten.

Ist eine handschriftliche Patientenverfügung gültig?

Wenn es sich wirklich nur um eine Patientenverfügung handelt und nicht um andere Regelungen beispielsweise finanzieller Art geht, dann ist diese Form gültig.

Unsere Nachbarn haben eine Generalvollmacht beim Notar gemacht und uns diese zur Verfügung gestellt, damit wir auf dieser rechtlich richtigen Grundlage auch vorsorgen für uns. Müssen wir dabei noch etwas anderes beachten?

Das war eine nette Geste der Nachbarn, bedeutet aber keinesfalls, dass die rechtlich abgesicherten notariellen Dokumente, die jetzt für die Nachbarn eine sichere Vorsorge sind, auch Ihnen die notwendige Sicherheit geben. Wenn es beispielsweise bei den Vollmachten um Regelungen mit Banken oder Immobilien geht, dann benötigen Sie Dokumente, die ein Notar erarbeitet hat, um damit wirklich agieren zu können. Banken erkennen handschriftliche Festlegungen in der Regel nicht an. Auch bei der Patientenverfügung sollten Sie sehr sorgsam überlegen, was Sie möchten und für sich festlegen.

Notarin Dagmar Neuschl-Starck berät auch zu Fragen von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Gerd Markert

Mann respektiert Wunsch zur Beerdigung nicht

Ich habe für meinen Mann und meine Kinder Vollmachten aufgesetzt, was ich will, wenn ich dies nicht mehr selbst entscheiden kann. Dazu gehört mein Wunsch, wie ich beerdigt werden möchte. Das ist für mich sehr wichtig, da ich unheilbar krank bin und dies geregelt wissen will. Mein Mann akzeptiert diesen Wunsch nicht. Was könnte ich tun oder schriftlich formulieren, damit daraus keine Auseinandersetzung zwischen meinem Mann und den Kindern wird, da diese meinen Wunsch respektieren?

Die praktikabelste Variante, was den Beerdigungswunsch betrifft, wäre hier keine Form eines Vorsorgevertrages, sondern ein Bestattungsvertrag mit einem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl. Suchen Sie ein solches auf, solange Ihre Gesundheit dies noch zulässt, tragen Ihren Wunsch vor, lassen sich die Möglichkeiten der Realisierung erklären und schließen dann einen Vertrag entsprechend Ihren Vorstellungen. Im Fall des Todes muss die Familie dann nur noch das Institut informieren und kann nichts mehr selbst entscheiden, was vielleicht gegen Ihren Willen wäre. Ansonsten können Sie mit einer Patientenverfügung regeln, welche Behandlungsmethoden Sie wünschen oder ausschließen.

Bankgeschäfte für Demenzkranke übernehmen

Ich pflege meinen demenzkranken Vater. Er erledigt Bankgeschäfte vor Ort in meiner Begleitung immer noch selbst. In einer Vorsorgevollmacht ist bereits geregelt, dass ich die Bankgeschäfte für meinen Vater übernehmen kann. Sollte ich die Bank darüber informieren? Ich bin doch Alleinerbe.

Demenz kann zur Handlungs– und Geschäftsunfähigkeit führen. Sie sollten auf alle Fälle so schnell wie möglich mit der Bank über eine Bankvollmacht sprechen oder klären, ob die vorhandene Vollmacht Sie berechtigt, Bankgeschäfte für Ihren Vater vorzunehmen.

Die erbrechtliche Komponente spielt zu Lebzeiten Ihres Vaters erst mal keine Rolle, es sei denn, die Vollmacht gilt über den Tod hinaus.

Meine Nachbarin, um die ich mich mit kümmere und die an zunehmender Demenz leidet, hat eine gesetzlich bestellte Betreuerin. Die Betreuerin hat das Bankkonto meiner Nachbarin für Abhebungen stark eingeschränkt. Ihrer Bitte, das wieder zu erhöhen, kommt sie nicht nach. Wie kann ich meiner Nachbarin helfen?

Sprechen Sie die Betreuerin einfach auf das Problem an, vielleicht gibt es einen Grund oder Fristen. Führt das nicht zu einem Ergebnis, können Sie auch das Amtsgericht einschalten, das die Betreuer einsetzt und entsprechend auch Rechenschaft von diesen einfordert.

Bank akzeptiert Vollmacht nicht

Meine kürzlich verstorbene Mutter hatte Geld angelegt. Die Bank akzeptiert unsere notariell beglaubigte Bankvollmacht nicht. Sie beharrt auf dem Original, aber wir können doch das Original nicht dorthin schicken.

Schildern Sie dem damals beurkundenden Notar Ihre Situation. Er kann sicher aufklärend tätig werden und Ihnen entweder eine notariell beglaubigte Abschrift oder weitere Ausfertigung der Urkunde erteilen, die die Bank akzeptiert.

Ich gehe demnächst zu einer Knie–OP ins Krankenhaus. Mir wurde aufgetragen, eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht mitzubringen. Ich habe diese Unterlagen schon vor etwa acht Jahren ausgefüllt. Sind diese noch gültig, oder sollte ich mich um neue Ausfertigungen kümmern? Und muss ich wirklich noch eine Betreuungsvollmacht vorlegen?

Lassen Sie die vorhandenen Unterlagen ggf. beim Arzt prüfen. Eine extra Betreuungsvollmacht wäre dann nicht notwendig.

Seit dem 1.1.2023 gilt das gesetzliche Vertretungsrecht (das sogenannte Notvertretungsrecht) für Ehegatten und auch eingetragene Lebensgemeinschaften. Der § 1358 BGB ermöglicht es nun, dass sich Ehegatten im Notfall für maximal sechs Monate gegenseitig, auch ohne Vollmacht, vertreten können.

Sollten Sie aber auch Grundstückseigentümer sein, empfehle ich Ihnen, sich nach der Operation in Ruhe bei einem Notar zu erkundigen, ob vielleicht Änderungen und Erweiterungen in der Verfügung erforderlich sind und die Vollmacht ggf. in notarieller Form zu erstellen ist.

Gültigkeit von Vollmachten

Als Ehepaar haben wir bereits 1999 eine gegenseitige Generalvollmacht von einem Notar aufsetzen lassen. Ist diese noch gültig?

Es kommt darauf an, was Sie alles in dieser Vollmacht geregelt haben, ob beispielsweise auch der medizinische Bereich erfasst wurde oder anderes. Ich würde nicht zu einer neuen Vollmacht raten, aber ein Notar sollte einmal prüfen, ob die damaligen Festlegungen noch den aktuell gültigen Gesetzen oder Änderungen entsprechen oder ob etwas angepasst werden müsste.

Mein Mann ist kürzlich verstorben. Wir hatten in einer Vorsorgevollmacht uns gegenseitig und unsere Tochter eingesetzt. Das ist aber etwa sieben Jahre her. Ist die Vollmacht noch gültig?

Lassen Sie sich am besten bei einem Notar vor Ort beraten, legen Sie die Erklärung vor und erläutern Sie, welche Umstände eingetreten sind und was sich geändert hat. Dann wird besprochen, ob und wie die Vorsorgevollmacht gegebenenfalls angepasst werden muss.

Regelungen über den Tod hinaus

Bei der Betreuungsbehörde wollte ich eine Vorsorgevollmacht aufsetzen, die über den Tod hinaus Gültigkeit behält. Das geht nicht, sagte man mir, das kann ich nur bei einem Notar machen. Ich wollte damit aber regeln, wer beispielsweise nach meinem Tod die Wohnung auflöst. Wie kann ich das Problem lösen ohne hohe Notarkosten?

Die Auskunft der Betreuungsbehörde ist richtig. Vorsorgevollmachten über den Tod hinaus kann man nur bei einem Notar rechtssicher verfügen. Das hat oftmals die Ursache, dass Banken nichts anderes anerkennen. Wenn es in Ihrem Fall nur um Ihre Vorsorge für das Kündigen und Räumen der Wohnung geht, dann reicht es aus, wenn Sie von einem Notar nur Ihre Unterschrift unter Ihre derartige Verfügung beurkunden lassen. Dabei entstehen Kosten in Höhe von maximal 70,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer und Schreibauslagen.

Mir wurde gesagt, dass ich eine Betreuungsvollmacht über den Tod hinaus nicht aufsetzen kann. Wie soll ein Beauftragter ansonsten alles regeln danach?

Betreuung und die entsprechende Vollmacht enden mit der Betreuung, also mit dem Tod. Danach gilt das Testament, was über die Erben vollzogen wird oder eine Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus für die Regelung bestimmter Bank– oder Immobilienangelegenheiten von einem Notar ausgefertigt wurde. Betreuungs– und Vorsorgevollmacht sind zwei völlig unterschiedliche Dinge mit unterschiedlichen Inhalten, die man aber in einem Dokument verknüpfen kann.

Kosten für notarielle Beurkundung

Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich beim Notar eine Urkunde über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ausstellen lasse?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt von den jeweiligen Vermögensverhältnissen ab. Die Werte von beweglichem und unbeweglichem Vermögen werden addiert und diese Summe dann halbiert. Je nach der Höhe gelten dann vorgeschriebene Regelsätze nach der Gebührentabelle.

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