LR+LR+Masern-Impflicht
: Was das für Schulen, Kitas und Kliniken bedeutet

Die ab dem 1. März 2020 geltende Masern-Impflicht bedeutet für Schulen, Kitas und Krankenhäuser in Brandenburg einen großen Verwaltungsaufwand.
Von
Christina Spitzmüller, dpa
Potsdam
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Ab dem 1. März 2020 gilt eine Masern-Impfpflicht.

Julian Stratenschulte