
Masern-Impflicht: Was das für Schulen, Kitas und Kliniken bedeutet
Die ab dem 1. März 2020 geltende Masern-Impflicht bedeutet für Schulen, Kitas und Krankenhäuser in Brandenburg einen großen Verwaltungsaufwand.

Ab dem 1. März 2020 gilt eine Masern-Impfpflicht.
Julian Stratenschulte