Die Stadt Döbern und der Ortsteil Tschernitz der gleichnamigen Gemeinde gehören nach einer Entscheidung des Cottbuser Verwaltungsgerichts nicht zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden. Das Gericht hob damit entsprechende Bescheide des Kulturministeriums auf, teilte es am Freitag (25. August) mit.
Die Stadt Döbern und die Gemeinde Tschernitz hatten gegen die Bescheide geklagt. Tschernitz wollte außerdem gegen die Zugehörigkeit für den Ortsteil Wolfshain vorgehen – das Gericht wies die Klage der Gemeinde hierfür jedoch ab.
Die Gemeinden und Ortschaften im Landkreis Spree-Neiße gelten als angestammtes Siedlungsgebiet im Sinne des Sorben/Wenden-Gesetzes, wenn dort eine kontinuierliche sprachliche oder kulturelle Tradition bis zur Gegenwart nachweisbar ist. Diese Voraussetzung sei in den beiden Fällen nicht hinreichend belegt, teilte das Gericht mit. Gegen das Urteil kann das Land Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
Im Juli erklärte das Verwaltungsgericht Cottbus einen Bescheid des Landes zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden für Wußwerk in der Gemeinde Alt Zauche-Wußwerk (Landkreis Dahme-Spreewald) für rechtswidrig, dagegen für Alt Zauche nicht.