Mord auf Autobahn A9: Tote Lehrerin – so lief der Prozess am Landgericht Potsdam

Links im Bild Benjamin K., rechts Björn R. - die beiden Angeklagten sitzen am Dienstag (10. September) mit ihren Anwälten im Prozess am Landgericht Potsdam. Es geht um den Mord an einer Lehrerin auf der Autobahn A9 im Mai 2023.
Mathias Hausding- Prozess in Potsdam: Staatsanwaltschaft fordert lebenslang wegen Mordes mit besonderer Schwere.
- Tat laut Anklage: Lehrerin wurde nach fingiertem Unfall auf der A9 erschossen.
- Zwei Angeklagte Anfang 40, langjährige Bekannte – einer soll Auftraggeber, einer Schütze sein.
- Beweise: Chats, Motiv des Vaters, Waffen- und Autobeschaffung, auffällige Aussagen nach der Tat.
- Urteil soll am Dienstag gesprochen werden, Verteidigungsplädoyers am Freitag angekündigt.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Man sollte den von Staatsanwältin Maria Stiller vorgetragenen Text später einmal komplett veröffentlichen. Zumindest für Jura-Studierende als Lehrbeispiel für ein gelungenes Plädoyer, in dem die detailgenaue Rekonstruktion des Verbrechens Hand in Hand geht mit Mitgefühl für das Opfer und scharfen, teils spöttischen Attacken auf die Angeklagten.
Fast vier Stunden redet die Staatsanwältin am Dienstag (10. September) am Landgericht Potsdam. Es ist auch wirklich viel Stoff, der abgearbeitet werden muss. An insgesamt 35 Verhandlungstagen seit dem 15. Januar 2024 wurden 160 Zeugen gehört, um den Mord an der 40 Jahre alten Carolin G. aus Niemegk aufzuklären. Die von Kollegen und Schülern sehr geschätzte Mathe-Lehrerin an einer Oberschule in Brück, die ein großes Herz für lernschwache Kinder hatte, wie die Staatsanwältin betont, wurde am 10. Mai 2023, gegen 18 Uhr, auf der Autobahn A9 bei Beelitz erschossen.
Der Mord war eine regelrechte Hinrichtung
Der Mord war eine regelrechte Hinrichtung. Zunächst verwickelte der Täter, als Fahrer eines alten Opel Vectra, die junge Mutter in ihrem Kombi auf der Autobahn in einen Verkehrsunfall. Als beide Fahrzeuge mit leichtem Blechschaden auf dem Seitenstreifen zum Halten gekommen waren, stieg der Unfallverursacher aus seinem Auto, ging auf den Wagen der Frau zu und gab durch das geschlossene Fahrerfenster mindestens fünf Schüsse aus einer 9-Millimeter-Pistole ab. Einer traf direkt ins Herz. Der Mörder ging dann nochmal um das Auto herum, trat erneut an das Fahrerfenster und gab noch zwei aufgesetzte Schüsse auf die Frau ab.
Ein zufällig eskalierter Streit nach einem Unfall mit einem Lastwagenfahrer? So sollte es aussehen, ist Staatsanwältin Maria Stiller überzeugt. So hätten es die beiden Angeklagten über Monate akribisch vorbereitet. „Es könnte eine Slapstick-Komödie mit dem Titel Bennie und Björn planen das perfekte Verbrechen sein, wenn dabei nicht ein Mensch gestorben wäre, ein kleiner Junge nicht seine Mutter verloren hätte“, sagt die Anklägerin.
Bennie ist nach fester Überzeugung der Staatsanwaltschaft der Auftragsmörder, engagiert von Björn. Beide Männer sind Anfang 40 und kennen sich seit Schulzeiten. Björn hat es als selbstständiger Elektriker in Berlin-Zehlendorf zu einem gewissen Wohlstand gebracht, Bennie war schon immer der kränkelnde Außenseiter mit chronischer Geldnot, der zu seinem Kumpel aufblickte und diesen zumindest zeitweise auch sexuell begehrte.
Björn wiederum, so skizziert es die Staatsanwältin, habe vor einigen Jahren den dringenden Wunsch verspürt, endlich Vater zu werden. Ende 2019 lernte er über das Internet Carolin G. kennen. Eine starke Frau mit Brüchen in ihrer Biografie, die unter ihrer lieblosen Mutter gelitten habe. Auch sie hatte einen unerfüllten Kinderwunsch. Nach wenigen Monaten Beziehung mit Björn war sie schwanger. Doch sofort nach der Geburt des Jungen kriselte es. Björn und dessen Mutter, mit der man nun unter einem Dach lebte, kritisierten Carolin für ihren Umgang mit dem Baby.
Carolin G. floh mit ihrem Sohn in ein Frauenhaus
Schließlich drängten sie die verunsicherte Mutter aus dem Haus und beanspruchten das Kind für sich. Ein heftiger Sorgerechtsstreit entbrannte. Als Carolin G. mit dem Jungen in ein Frauenhaus floh, wuchsen Wut und Hass beim Kindsvater. Er begann mit der Suche nach jemandem, der ihm hilft, das Problem „unkonventionell“ zu lösen, „zu beseitigen“. Das belegen Chat-Nachrichten zwischen ihm und Bennie.
Björn besorgte sich eine Waffe und ein Auto, dessen Eigentümerschaft man nicht zurückverfolgen können sollte. In unzähligen Chats zwischen ihnen ist von einem gemeinsamen Vorhaben die Rede, das sie nicht genau thematisieren. Björn kauft dem in einer Laube in Ketzin lebenden Bennie ein Wohnmobil. „Eine Hand wäscht die andere“, schlussfolgert die Staatsanwältin. Die Schulden seien es gewesen, die Bennie zum Auftragsmörder werden ließen.
Doch die beiden Männer machten Fehler. Sie spekulierten viel darüber, inwieweit die Polizei ihre Kommunikation auch im Nachhinein auswerten könne. Und dann ließ sich Björn nach der Tat am Telefon doch zu Sätzen hinreißen wie: „Und was, wenn es ein Foto oder eine Dashcam vom Unfall gibt? Das wäre doof.“ Dieser Satz sei maßgeblich für die gut zwei Monate nach dem Mord ergangenen Haftbefehle gewesen, sagt die Staatsanwältin.
In der U-Haft prahlte Björn gegenüber Mitgefangenen, dass es einfach sei, dem geistig minderbemittelten Bennie die Tat in die Schuhe zu schieben. Er selbst habe schließlich ein Alibi, war zur Tatzeit mit seinem Sohn in Berlin. Bennie wiederum erregte schon durch sein Erscheinungsbild überall Aufsehen, etwa als er im Auftrag von Björn der Kindsmutter hinterherspionierte, vor der Kita des Sohnes oder der Schule der Lehrerin. Immer erinnerten sich Zeugen an einen etwa 1,80 Meter großen, extrem blassen Mann mit knochigem Gesicht, der stets Basecap und Jacke trug, die Kapuze immer über den Kopf gezogen. Dazu noch Sonnenbrille.
Das Auto als zentrales Beweismittel
„Dankenswerterweise verfolgt der Angeklagte auch den Prozess in diesem Aufzug. Das hat es den Zeugen erleichtert, sich an ihn zu erinnern“, sagt Maria Stiller. Sie bemüht sich dabei gar nicht, ihr schadenfrohes Lachen zu unterdrücken.
Entscheidend für die Beweisführung seien neben den unbedachten Äußerungen der beiden Männer das Motiv des Kindsvaters und dessen Hass auf Carolin G. Außerdem die Waffenbeschaffung, auch wenn die Tatwaffe nicht gefunden wurde sowie das für die Tat genutzte Auto, das in mühevoller kriminalistischer Kleinarbeit mit beiden Männern in direkte Verbindung gebracht werden konnte. Haarklein schildert die Staatsanwältin, wie das genau abgelaufen ist und wie sehr Björn von dem Ermittlungseifer genervt war. „Die gehen überall hin, denen ist kein Weg zu weit“, soll er sich vor seiner Festnahme beschwert haben.
Genüsslich widmet sich die Staatsanwältin schließlich noch der Frage, ob der körperlich angeschlagene Bennie überhaupt in der Lage gewesen sei, die Tat auszuführen. Er leidet unter anderem an Epilepsie, kann sich aber wohl gut verstellen. So war er kurz vor der Tat bei einem mehrstündigen Rockkonzert und hatte zudem weder beim Sex noch beim Autofahren Einschränkungen, wie Zeugen berichtet hätten. Die Staatsanwältin zitiert aus dem Film „Die üblichen Verdächtigen“, in dem der Kriminelle „Keyser Söze“ auf gebrechlich macht und damit die Polizei narrt.
Vielleicht habe sich Bennie an diesem Film ein Beispiel genommen, spekuliert die Staatsanwältin. Und dann geht sie den Angeklagten nochmal direkt an. Er und das Opfer seien sich nämlich recht ähnlich gewesen. Schwierige Kindheit, immer wieder Rückschläge, nach denen man sich zurückkämpfen muss. „Und ausgerechnet diese Frau, die Ihnen so ähnlich war, haben Sie eiskalt abgeknallt.“
Besondere Schwere der Schuld
Maria Stiller sieht drei Mordmerkmale verwirklicht: Heimtücke, Habgier und niedrige Beweggründe. Carolin G. sei ein Störfaktor gewesen, der beseitigt werden sollte. Die Staatsanwältin beantragt für beide Männer lebenslange Haft wegen Mordes bei besonderer Schwere der Schuld. Außerdem möge beiden Angeklagten der Führerschein auf Lebenszeit entzogen werden.
Am Freitag werden die Plädoyers der Verteidigung erwartet. Am Dienstag (17. September) soll das Urteil gesprochen werden. Die Angeklagten hatten sich zuletzt gegenseitig bezichtigt, jeweils allein für den Mord verantwortlich zu sein.



