
Kirche in Brandenburg: Wem gehört der Altar? Gericht entscheidet Kirchen-Streit
Eine Kirche in der Uckermark streitet mit einer aus Märkisch-Oderland erbittert um Altar und Kanzel aus dem 17. Jahrhundert. Jetzt wurde die Sache am Landgericht Frankfurt (Oder) geklärt.

Gehört er nach Hennickendorf oder nach Küstrinchen? Über diesen barocken Schnitz-Altar, gefertigt im Jahr 1720 von Heinrich Bernhart Hattenkerel, hat das Landgericht Frankfurt (Oder) entschieden.
Mathias Hausding/Patrick Pleul/dpa