Hitzefrei in Brandenburg: Diese Regeln gelten für den Unterrichtsausfall

Hitzefrei an Brandenburger Schulen: Die Regelungen für den Unterrichtsausfall sind sehr großzügig. Was gilt und wer über verkürzten oder ausfallenden Unterricht entscheidet. (Symbolbild)
Fredrik von Erichsen/dpaHitzefrei in der Schule – oft wird der Unterrichtsausfall von Schülerinnen und Schülern in Brandenburg herbeigesehnt. In der Sommerhitze am See zu liegen, statt in der Schule zu schwitzen, ist aber auch einfach verlockender.
Aber ab wann ist eigentlich Unterrichtsausfall erlaubt und wer entscheidet darüber? Diese Hitzefrei-Regeln gelten in Brandenburg.
Übersicht:
- Hitzefrei an Grundschulen und in der Sekundarstufe 1: Diese Regeln gelten in Brandenburg
- Wie ist die Betreuung eines Grundschulkindes oder jüngeren Kindes bei Hitzefrei geregelt?
- Hitzefrei oder verkürzter Unterricht in der Oberstufe und an Fachschulen
- Hitzefrei und der Klimawandel: Die aktuelle Regelung in Brandenburg ist veraltet
- Woanders sind die Regeln weniger großzügig
Hitzefrei an Grundschulen und in der Sekundarstufe 1
An Brandenburger Grundschulen und für die Sekundarstufe 1, also die Klassen eins bis zehn, kann die Schulleitung eigenverantwortlich grünes Licht für „Hitzefrei" geben. Auch die Entscheidung über einen verkürzten Unterricht kann hier eigenverantwortlich getroffen werden.
Oft muss in ländlichen Regionen Brandenburgs auch darauf Rücksicht genommen werden, wie die Betreuung oder der Transport der Schülerinnen und Schüler gestaltet werden kann, wenn der Unterricht aufgrund der Wärme verkürzt stattfindet oder gar ganz ausfällt.
Die Schulleitungen in Brandenburg berücksichtigen dabei folgende Hitzefrei-Regelungen:
- Außentemperatur um 10 Uhr: Wenn die Außentemperaturen um 10 Uhr morgens 25 °C im Schatten übersteigen, kann die Schulleitung den Unterricht verkürzen oder ausfallen lassen.
- Raumtemperatur um 11 Uhr: Hier wird die Raumtemperatur eines, für das Gebäude repräsentativen Raumes, um 11 Uhr gemessen. Steigt das Thermometer hier auf 25 °C oder mehr, sollte der Unterricht nicht länger als bis um 12 Uhr mittags stattfinden, es sei denn, bis zur Mittagszeit hat sich eine deutliche Abkühlung ergeben.
Wie ist die Betreuung eines Grundschulkindes bei Hitzefrei geregelt?
Jüngere Kinder werden bei Hitzefrei nicht einfach nach Hause geschickt, sondern in der Primärstufe muss sichergestellt werden, dass die Kinder abgeholt werden. Andernfalls muss die Betreuung vor Ort gewährleistet sein oder es wird zuvor eine Zustimmung der Eltern eingeholt, dass das Kind vorzeitig nach Hause darf. Dann muss allerdings auch der vorzeitige Schülerverkehr organisiert werden.
Wird das Kind vor Ort betreut, muss laut Bildungsministerium in Brandenburg sichergestellt werden, dass dies ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die hohen Temperaturen geschehen kann. Das gilt auch für Ganztagsangebote an Schulen. Diese können trotz des Unterrichtsausfalls stattfinden, müssen aber ggf. an die klimatischen Bedingungen angepasst werden.
Hitzefrei oder verkürzter Unterricht in der Oberstufe und an Fachschulen
Die Verwaltungsvorschriften zum Schulbetrieb in Brandenburg sehen vor, dass ältere Schülerinnen und Schüler, also diejenigen ab der Sekundarstufe 2 sowie Schülerinnen und Schüler auf dem zweiten Bildungsweg und an Fachschulen keinen Unterrichtsausfall durch „Hitzefrei" erhalten.
Hitzefrei-Regelungen bestehen schon sehr lang
Angesichts immer wärmerer Sommer und langanhaltender Hitzeperioden hat sich unser Reporter Mathias Hausding bereits im Sommer 2023 die aktuell gültige Verwaltungsvorschrift für den Schulbetrieb im Land Brandenburg angesehen und festgestellt: „Jene nach wie vor gültige VV Schulbetrieb ist von 2010. Schaut man sie sich genauer an, ist sie fast identisch mit der allerersten deutschlandweiten Hitzefrei–Regelung des preußischen Kultusministers Julius Robert Bosse." Die wiederum stammt von 1892.
Woanders sind die Regeln weniger großzügig
In anderen Bundesländern ist der Unterrichtsausfall bei sommerlicher Hitze deutlich strenger geregelt. So muss in Mecklenburg-Vorpommern zunächst durch die Schulleitung geprüft werden, ob bei hohen Temperaturen und „sehr eingeschränkten“ Möglichkeiten für ein konzentriertes Arbeiten ein anderer Ort, beispielsweise im Schatten auf dem Schulgelände (oder auch außerhalb), zu finden ist, an dem gelernt werden kann.
In Nordrhein–Westfalen kommt Hitzefrei „nur bei Raumtemperaturen über 27 Grad und einer Beeinträchtigung des Unterrichts" infrage.
Wie also umgehen mit dem Unterrichtsausfall, angesichts immer wärmerer Sommer? Das hat Mathias Hausding auch den Bildungsminister Steffen Freiberg gefragt. Die Antworten und welche Möglichkeiten in Zukunft noch in Betracht kämen, um auch in sehr heißen Sommern den möglichst konzentrierten Unterricht sicherzustellen, lesen Sie hier.




