Grundsteuer B
: Brandenburg wartet auf Hebesätze – erste Erfahrungen in Berlin

Ab 2025 sollen Grundstück-Besitzer in Brandenburg die Grundsteuer B zahlen. Noch warten Städte und Gemeinden auf Daten, um Hebesätze anzupassen. In Berlin ist der Zeitplan ein anderer.
Von
Sabine Rakitin
Berlin
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Blick über Berlin: ARCHIV - In Stadtstaaten wie Berlin, Hamburg und Bremen werden die fairen Hebesätze ab dem nächsten Jahr verpflichtend umgesetzt. (zu dpa: «Diese Bundesländer machen Grundsteuer-Hebesätze transparent») Foto: Jens Kalaene/dpa/dpa-mag - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Magazin +++ dpa-Magazin +++

Blick über Berlin: Jede Menge Grundstück-Besitzer warten in der Hauptstadt auf ihren neuen Grundsteuer-B-Bescheid. Für sie läuft es anders als für die Nachbarn in Brandenburg.

Jens Kalaene/dpa
  • Brandenburg wartet auf Daten für Grundsteuer B, die ab 2025 gilt.
  • Berlin hat bereits 900.000 Bescheide versandt und den Hebesatz gesenkt.
  • Das Bundesmodell wird in Berlin und Brandenburg verwendet, führt jedoch zu Einsprüchen.
  • Verbände halten das Modell für verfassungswidrig und planen Musterprozesse.
  • Berliner Finanzämter informierten Bürger über neue Grundsteuer und Einspruchsmöglichkeiten.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Nun ist schon November und noch immer wissen Grundstück-Besitzer in Brandenburg nicht, wie hoch ihre Grundsteuer B ab dem Jahr 2025 sein wird. Die Kommunen, Städte und Gemeinden, warten noch auf Daten vom Land, um die Hebesätze anpassen zu können. Wie sieht es im benachbarten Berlin aus?

„Ich bin stolz darauf, dass die Berliner Verwaltung besser ist, als ihr Ruf“, sagt Tanja Mildenberger, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Finanzen, zu dem Thema. Seit Mitte Oktober versenden die Finanzämter der Hauptstadt die Bescheide zur neuen Grundsteuer ab 2025. Damit ist der Stadtstaat im Bundesvergleich am schnellsten.

Grundsteuer B – die Wahl fiel auf das Bundesmodell

An die 900.000 Bescheide werden in der Bundeshauptstadt versandt. Damit schafft Berlin Klarheit für Grundbesitzer über die Höhe der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer. Damit die nicht zur untragbaren Belastung für die Berliner wird, ist der Hebesatz für bebaute und bebaubare Grundstücke ab dem 1. Januar 2025 von derzeit 810 Prozent auf 470 Prozent stark abgesenkt worden.

Zugleich hält sich Berlin an das politische Versprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), dass die neue Grundsteuer aufkommensneutral bleibt. Die Kommunen sollen durch die neue Grundsteuer nicht weniger, aber auch nicht mehr Einnahmen haben. Was nicht ausschließt, dass einzelne Steuerpflichtige künftig stärker oder auch geringer finanziell belastet werden.

Berlin hat sich  – wie insgesamt elf Bundesländer, darunter auch Brandenburg – dazu entschieden, die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell zu erheben. Andere Modelle, wie sie beispielsweise Bayern oder Niedersachsen eingeführt haben, würden zu Belastungsverschiebungen führen, schätzt Bettina Werth, Referatsleiterin in der Berliner Finanzsenatsverwaltung, ein. „Wertlose Grundstücke zahlen für wertvolle“, sagt sie.

So wird die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell berechnet

Beim Bundesmodell wird die Grundsteuer in einem dreistufigen Verfahren ermittelt – Stufe 1: Ermittlung des Grundsteuerwerts, Stufe 2: Anwendung der Steuermesszahl und Berechnung des Steuermessbetrags, Stufe 3: Anwendung des Hebesatzes. Die kurze Berechnungsformel für die Grundsteuer lautet: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer.

Für die Berechnung des Grundsteuerwerts bei bebauten Grundstücken gibt es zwei Verfahren: das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.

Das Ertragswertverfahren gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum. Hier zählen insbesondere Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Alter des Gebäudes, Wohnfläche, Mietniveaustufe und monatliche Nettokaltmiete.

Das Sachwertverfahren findet Anwendung bei Geschäftsgrundstücken, gemischt genutzten Grundstücken, Teileigentum und sonstigen bebauten Grundstücken. Die relevanten Faktoren hier sind unter anderem Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Alter des Gebäudes, Brutto-Grundfläche des Gebäudes und Herstellungskosten des Gebäudes.

Nach einem Gutachten, das der Verband Haus & Grund sowie der Bund der Steuerzahler in Auftrag gaben, ist die Erhebung der neuen Grundsteuer nach dem Bundesmodell verfassungswidrig. Die beiden Verbände streben dazu Musterprozesse in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und in Nordrhein-Westfalen an. Sie riefen Grundeigentümer dazu auf, bereits nach dem ersten Bescheid zur Grundsteuerwertermittlung Einspruch einzulegen.

Einspruchsflut nach Grundsteuerwert-Bescheid

„In dieser ersten Welle hatten wir 200.000 bis 240.000 Einsprüche“, sagt Finanzstaatssekretärin Mildenberger. Die meisten hätten auf die Verfassungswidrigkeit des Bundesmodells abgehoben und seien der Kampagne von Haus & Grund und Steuerzahlbund geschuldet gewesen. „In 11.800 Fällen haben wir den Einsprüchen mit Änderungen abgeholfen“, macht sie die Relationen deutlich. „Ich habe keinen Zweifel daran, dass das Bundesmodell verfassungskonform ist“, stellt die 48-jährige Juristin klar.

Dass Berlin dem Nachbarland Brandenburg bei der Einführung der neuen Grundsteuer so weit voraus ist, will Tanja Mildenberger nicht bewerten. Referatsleiterin Werth sagt: „Alle Bundesländer kämpfen mit Problemen. Dazu ist das Leben zu vielfältig“.

Grundsteuer B – 66.000 Objekte in Berlin bewertet

Am Beispiel der Hauptstadt führt sie aus: „Wir haben 66.000 Objekte bewertet, und wir haben alles in Berlin: Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Botschaften und ausländische Eigentümer, große Kultureinrichtungen, Einkaufszentren und, und, und … Das macht das Ganze komplizierter“.

Andererseits liege die Erhebung der neuen Grundsteuer in einem Stadtstaat wie Berlin – im Gegensatz zu den Bundesländern – in einer Hand. „Während dort der Hebesatz von der jeweiligen Kommune bestimmt und dann auch die Grundsteuer von ihr erhoben wird, machen das hier die Finanzämter, also das Land“, erklärt Bettina Werth.

Im Zuge der Einführung der neuen Grundsteuer haben die Berliner Finanzämter in der vergangenen Woche zu einem Informationstag eingeladen. Es war der dritte seiner Art. Im Finanzamt Mitte/Tiergarten herrschte um die Mittagszeit reger Besucherandrang. „Warum erhöht sich meine Grundsteuer? Wie lange ist ein Einspruch möglich? Wie setzt sich der Grundstückswert zusammen?“ waren häufig gestellte Fragen.

Und es kam sogar ein Berliner, der seinen gerade erhaltenen Grundsteuerbescheid für 2025 überprüfen lassen wollte. Ob es mit rechten Dingen zugehe, dass er nun ein Drittel weniger zahlen solle als bisher, fragte der Mann. Die Antwort der Finanzbeamtin: „Ja, es hat seine Richtigkeit“.