Gigafactory
: Tesla stellt Antrag auf vorzeitige Rodung

Eine Baugenehmigung für die Gigafabrik in Grünheide ist noch nicht erteilt, doch der US-Elektrobauer Tesla will so schnell wie möglich loslegen.
Von
Klaus Peters
Potsdam
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  • Ein Traktor vom Landesbetrieb Forst Brandenburg arbeitet an der Erschließung eines Waldweges auf dem künftigen Gelände der Tesla-Gigafactory.

    Ein Traktor vom Landesbetrieb Forst Brandenburg arbeitet an der Erschließung eines Waldweges auf dem künftigen Gelände der Tesla-Gigafactory.

    Patrick Pleul
  • In einem großen Waldgebiet, östlich Autobahn A10 Berliner Ring, plant der US-Elektroautohersteller Tesla den Bau einer Gigafactory. Dort sollen in einer ersten Phase von Sommer 2021 an jährlich 150 000 Elektroautos der Typen Model 3 und Y gebaut werden.

    In einem großen Waldgebiet, östlich Autobahn A10 Berliner Ring, plant der US-Elektroautohersteller Tesla den Bau einer Gigafactory. Dort sollen in einer ersten Phase von Sommer 2021 an jährlich 150 000 Elektroautos der Typen Model 3 und Y gebaut werden.

    Patrick Pleul
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Der US-Elektroautohersteller hat beantragt, bald mit der Rodung des geplanten Fabrikgeländes in Grünheide (Oder-Spree) beginnen zu können. „Tesla hat beim Landesumweltamt den vorzeitigen Maßnahmenbeginn nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beantragt“, berichtete die Sprecherin des Umweltministeriums, Frauke Zelt, am Freitag auf Anfrage. Dieser Antrag werde geprüft. Solch ein Antrag nach Paragraph 8a sei bei solchen Baumaßnahmen durchaus üblich und sei auch schon in anderen Fällen von Firmen genutzt worden, sagte Zelt.Die Zeit drängt, weil die Rodung von zunächst 90 Hektar Wald vor Beginn der Vegetationsperiode Mitte März abgeschlossen sein muss.

Baumaßnahmen können vor Genehmigung begonnen werden

Im Paragraph 8a ist geregelt, dass Baumaßnahmen schon vor Erteilung einer Genehmigung begonnen werden dürfen, wenn mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers gerechnet werden kann und ein öffentliches oder berechtigtes Interesse am vorzeitigen Baubeginn besteht. Der Antragsteller muss sich verpflichten, „alle bis zur Entscheidung durch die Errichtung der Anlage verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.“

Das gut 300 Hektar große Gelände werde derzeit auf Munition aus dem Zweiten Weltkrieg abgesucht. Außerdem müsse eine jahrzehntealte Müllhalde mit Bauschutt geräumt werden, sagte Zelt. Dafür wird derzeit eine Zufahrt durch ein Waldstück gelegt.