Fundkatze aus Polen: Katze im Urlaub gefunden – darf das Tier mit über die Grenze?

Eine kleine Katze aus dem Polen-Urlaub mitbringen, geht das? Was man bei Fundkatzen und Reisen innerhalb der EU beachten muss. (Symbolbild)
Patrick Pleul/dpaImmer mehr Menschen machen Urlaub in Polen. Gerade auf Campingplätzen kann es da schonmal vorkommen, dass einem ein kleiner Streuner in den Wohnwagen hüpft. Vor allem im Sommer, wenn die Mai-Kätzchen noch klein, aber auch schon ganz schön mobil sind, ist die Chance groß. Darf man so eine Fundkatze einfach mit nach Hause über die deutsch-polnische Grenze nehmen?
Übersicht:
- Katze über die Grenze bringen: Darf man eine Fundkatze aus Polen mitbringen?
- EU-Heimtierausweis als Reisepass für die Katze: Voraussetzungen
Katzen fallen, zusammen mit Hunden und Frettchen, unter die Heimtierregelung der EU. Diese ist in ihren wichtigsten Punkten auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einsehbar.
Eine wichtige Grundvoraussetzung ist, dass die Fundkatze über die Grenze mitgenommen wird, weil man ihr selbst ein neues Zuhause bieten möchte. Wer Heimtiere zum Zwecke der Weitergabe oder des Verkaufs über innereuropäische Grenzen bringt, für den gilt die Regelung zum Handel mit Tieren, nicht die Heimtierregelung.
Wenn diese Grundvoraussetzung erfüllt ist, die Heimtierregelung also grundsätzlich greifen würde, müssten folgende Dinge geklärt werden:
- Höchstens 5 Tiere (Hunde, Katzen, Frettchen) pro Person dürfen für private Reisen mit über die Grenze genommen werden. Ausnahme: Man nimmt in Polen (oder einem sonstigen EU-Land) an Wettbewerben, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen teil.
- Ein Tier benötigt zwingend einen gültigen Heimtierausweis, um innerhalb der EU zu reisen.
Heimtierausweis der EU: Voraussetzung für Fundkatzen aus Polen
Bei der zweiten Bedingung wird es nun spannend, denn so ein Heimtierausweis ist an bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft, die man nicht so ohne Weiteres oder auf die Schnelle bei einer Fundkatze umsetzen kann.
Denn laut Verordnung muss der Heimtierausweis einem Tier eindeutig zuzuordnen sein. Das Tier muss also gechippt werden. Der Mikrochip wird von Tierärzten gesetzt, diese stellen auch den Heimtierausweis aus.
Neben den Mikrochipdaten sowie der Anschrift der Besitzer gehört in diesen Ausweis die Dokumentation des vollständigen Tollwutimpfschutzes. Die Tollwutimpfung sollte unbedingt nach dem Implantieren des Mikrochips gemacht werden, da sonst keine eindeutige Zuordnung möglich ist, dass genau dieses Tier geimpft wurde.
Wird eine Erstimpfung gegen Tollwut durchgeführt, was bei jungen Fundkatzen ohne Papiere anzunehmen ist, dauert es einige Zeit, bis der Schutz wirksam ist. Geimpft werden können Katzen frühestens im Alter von 9 bis 12 Wochen, üblich ist ein Alter von 12 Wochen. Dann folgt eine Wartezeit von 3 bis 4 Wochen, bevor die Grundimmunisierung mit einer zweiten Tollwutimpfung abgeschlossen wird. Ohnehin dürfen Kitten und Welpen frühestens ab einem Alter von 15 Wochen innerhalb der EU, also auch von Polen nach Deutschland, einreisen.
Fazit: Wer eine ganz kleine Katze in Polen findet, die wahrscheinlich aus dem Frühjahr stammt, hat wenig Chancen, diese Fundkatze legal über die Grenze zu bekommen. Versucht man es doch, drohen Strafen. Zudem wird das Tier zurückgeführt oder in Quarantäne genommen. Das kann teuer werden. Wer eine Fundkatze dennoch mit über die Grenze nehmen möchte, muss die oben genannten Regeln einhalten und ggf. den Ablauf der Wartefrist in Bezug auf den Tollwutimpfschutz überbrücken.
Hier kann es sich lohnen, direkt bei Tierärzten und -ärztinnen nachzufragen, ob diese eventuell eine Unterbringung (beispielsweise in einer Tierpension) vermitteln können. Vielleicht kann man auch eine private Unterbringung ausfindig machen oder man wendet sich an eine Tierschutzorganisation. Hier stehen die Chancen aber natürlich deutlich schlechter. Und all das ist mit Kosten verbunden, zumal auch die Kosten für die tierärztlichen Untersuchungen und die Impfungen zu berücksichtigen sind.
Das ist alles schon recht kompliziert. Dennoch gilt: Wer einem Tier, egal ob Katze, Hund oder Frettchen, ein Zuhause geben möchte, sollte nicht kaufen, sondern unbedingt adoptieren. Auch die Tierheime in Deutschland platzen aus allen Nähten. Der deutsche Tierschutzbund fordert aufgrund der teilweise dramatischen Lage in den Tierheimen und Auffangstationen eine Kastrations- und Registrierungspflicht.
Aktuelle Fälle: Diese Kätzchen suchen ein Zuhause
Im Tierheim Fürstenwalde sind derzeit einige Kitten auf der Suche nach einer neuen Familie.
Dieser Kater aus Fürstenwalde braucht ebenfalls ganz dringend eine Familie.


