Kleine und mittlere Unternehmen in Brandenburg können ab Dienstag, 11. April, ab 12 Uhr, Härtefallhilfen beantragen.
Grund für die Härtefallhilfe sind die im Jahr 2022 drastisch gestiegenen Energiepreise. Für die Hilfen stehen im Land Brandenburg insgesamt 30 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes zur Verfügung.
Anträge für die Härtefallhilfe stellen können kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die folgende Voraussetzungen erfüllen:
► Ihr Hauptsitz muss im Land Brandenburg sein
► Ihre wirtschaftliche Tätigkeit ist Haupt- und nicht Nebenerwerb
► Die Energiekosten für das Unternehmen haben sich im Vergleich zu 2021 mindestens verdreifacht
► Ihre Energieintensität betrugt im Jahr 2021 mindestens sechs Prozent. Das bedeutet, dass die Kosten für Energie mindestens sechs Prozent ihres Umsatzes betragen haben.

Wer ist bei Härtefallhilfe in Brandenburg ausgeschlossen?

Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, die sich aktuell in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden oder ihren Geschäftsbetrieb eingestellt haben.
Ausgeschlossen ist außerdem, wer ausschließlich freiberuflich tätig ist.

Was genau wird gefördert?

Gefördert werden Preiserhöhungen für leitungsgebundene (Strom, Gas und Fernwärme) sowie nicht-leitungsgebundene (Heizöl, Pellets u.a.) Energieträger. Dabei müssen sich die Energiepreise gegenüber dem Referenzjahr 2021 mindestens verdreifacht haben.
Ausgeschlossen von der Förderungen sind Energiekosten aufgrund privaten Verbrauchs, und auch Treibstoffkosten werden nicht gefördert.

Wie hoch kann die Härtefallhilfe in Brandenburg sein?

Leitungsgebundene Energieträger werden durch eine einmalige Härtefallhilfe in Höhe des Monatsabschlags für November 2022 gefördert.
Nicht-leitungsgebundene Energieträger (Öl, Flüssiggas, Pellets etc.) werden durch eine einmalige Härtefallhilfe in Höhe von einem Sechstel der Energiekosten für das Jahr 2022 gefördert.
Die Bagatellgrenze je Energieträger beträgt 2000 Euro. Der Höchstbetrag der Härtefallhilfe für ein Unternehmen beträgt insgesamt für alle Energieträger 200.000 Euro.

So läuft das Antragsverfahren

Anträge können ab 11. April 2023 über das Internet-Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) von den betroffenen Firmen direkt gestellt werden. Antragsschluss für die Härtefallhilfen ist am 10. November 2023.
Wichtiger Hinweis: Im Vorfeld einer Antragstellung ist eine Beratung bei der zuständigen Wirtschaftskammer (IHK/HWK) erforderlich. Diese vorherige Beratung muss bei einer Antragstellung auch nachgewiesen werden.
Zuständig in Südbrandenburg sind die Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Handwerkskammer Cottbus. Die Kammern haben bereits spezielle Informationsseiten in ihrem Internetportal für die Härtefallhilfe (IHK) und HWK Cottbus eingerichtet.
Alle Informationen zu den Härtefallhilfen in Brandenburg und ab Dienstag, 11. April, (12 Uhr) auch die Antragsformulare gibt es auf dieser ILB-Internetseite.

Dafür sind die aktuellen Hilfen jetzt gedacht

„Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land kleine und mittlere Unternehmen in den Fällen, in denen die Preisbremsen des Bundes für die diversen Energieträger nicht ausreichen“, sagte Tillmann Stenger, Vorstandsvorsitzender der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Voraussetzung sei weiterhin, dass die Unternehmen viel Energie verbraucht hätten und von den starken Energiepreiserhöhungen betroffen gewesen seien. „Bei der Förderung können sowohl leitungsgebundene Energieträger wie Gas als auch nicht leitungsgebundene Energieträger wie beispielsweise Flüssiggas, Öl oder Kohle berücksichtigt werden.“