Encrochat-Prozess
: Freispruch dank Cannabis-Gesetz – Hoffnung für Drogenhändler

Seit dem 1. April 2024 gilt das Cannabisgesetz – und stellt die Rechtslage auf den Kopf. Im Streit um die Verwertbarkeit der Enchrochat-Beweise könnten Dealer auch in Brandenburg einen Freispruch vor Gericht erreichen.
Von
Mathias Hausding
Potsdam
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Ein erstes Urteil zeigt, dass das neue Cannabisgesetz gravierende Auswirkungen auf Encrochat-Verfahren haben kann, in denen es meist um Drogengeschäfte im großen Stil geht. (Symbolfoto)

Sebastian Kahnert / dpa
  • Neues Cannabisgesetz gilt seit dem 1. April 2024 und verändert Encrochat-Verfahren.
  • Paragraf 100b StPO: Online-Beweise bei Marihuana nur in engen Ausnahmen zulässig.
  • Landgericht Mannheim sprach in einem Encrochat-Fall vorläufig frei – 450 Kilo Marihuana.
  • Juristen erwarten viele Anträge auf Haftentlassung und Streit um Mischfälle mit Kokain.
  • BGH soll Urteile prüfen – erst dann besteht endgültige Klarheit zur Beweisverwertung.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Konsumcannabisgesetz – KCanG – heißt jene neue Rechtsvorschrift ganz genau, in der Paragraf 34 regelt, dass für illegalen Marihuana-Handel bis zu fünf Jahre Haft drohen. Das neue Gesetz ist also grundsätzlich kein Freifahrtschein für Dealer, aber in Zusammenhang mit Encrochat unter Umständen schon.

Darauf weisen Juristen in Fachbeiträgen hin, und auf dieser Basis ist jetzt am Landgericht Mannheim ein noch nicht rechtskräftiger Freispruch gegen einen Mann ergangen, dem in einem Encrochat-Prozess zur Last gelegt wird, im Jahr 2020 die große Menge von 450 Kilogramm Marihuana illegal eingeführt zu haben. Die neue Rechtslage könnte auch Folgen haben für Drogendealer aus Brandenburg, etwa aus dem Umfeld des Fratelli-Restaurants in Frankfurt (Oder).

Sind die Encrochat-Beweise verwertbar?

Bundesweit waren den Ermittlern tausende Kriminelle ins Netz gegangen, die ihre Drogengeschäfte per Kryptohandy über die Plattform Encrochat abgewickelt haben. Hoch umstritten ist, inwieweit diese anlasslose Massen-Überwachung rechtlich zulässig war. Die Aufdeckung schwerer Straftaten rechtfertige diesen Eingriff in die Freiheitsrechte, befand der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen.

Aber der einfache Schmuggel von Marihuana, auch in großen Mengen, ist seit dem 1. April keine sogenannte Katalogtat mehr, also keine schwere Straftat, die eine Online-Durchsuchung rechtfertigen würde. So geht es aus dem mit Einführung des Cannabisgesetzes geänderten Paragrafen 100b der Strafprozessordnung hervor. Dort steht nun, dass per Online-Überwachung gewonnene Beweise bei Marihuana-Schmuggel nur dann vor Gericht zulässig sind, wenn die Drogen an Minderjährige gingen oder die Geschäfte bandenmäßig oder unter Mitführung einer Waffe abliefen.

Die konkreten Folgen sind noch nicht absehbar, aber sie dürften eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwältinnen und Anwälte sein. Betroffene Dealer werden darauf pochen, umgehend aus der Haft freizukommen. Und wie ist mit Encrochat-Fällen umzugehen, in denen zum Beispiel mit Cannabis und Kokain gedealt wurde, wie es im Frankfurter Fratelli-Komplex quasi die Regel war? Dürfen die Cannabis-Beweise dann vor Gericht verwendet werden, weil die Online-Überwachung wegen des Kokains zulässig war? Oder muss das Cannabis in diesen Mischfällen aus dem Urteil herausgerechnet werden?

Warten auf Klarheit durch BGH-Beschluss

Und weiter: Wie ist mit Angeklagten umzugehen, die als Reaktion auf die Encrochat-Beweise vor Gericht ein Geständnis abgelegt haben, um eine mildere Strafe zu erhalten? Bleiben ihre Schuldsprüche bestehen oder werden auch diese Fälle nochmal angefasst, weil die Beweise aus heutiger Sicht in puncto Cannabis nicht verwertbar sind? Klarheit wird es spätestens dann geben, wenn der BGH Urteile wie jenes aus Mannheim überprüft hat und seine Sichtweise veröffentlicht.