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Coronavirus : Fragen und Antworten zu Kontaktsperren, Ladenöffnung, Maskenpflicht und Finanzhilfen
Seit Wochen beherrscht das Coronavirus das öffentliche Leben. Und trotzdem stellen sich viele Fragen immer wieder aufs Neue. Alle Antworten zu Gaststätten, Ladenöffnung, Finanzhilfen, Krankheitssymptomen und Maskenpflicht gibt es hier.
Dieses Ratgeberstück zum neuen Coronavirus wird ständig aktualisiert. Die aktuelle Berichterstattung zum Thema Coronavirus auf lr-online.de finden Sie hier.
Kontaktsperre, Aufenthaltsbeschränkung – Was gilt derzeit in Brandenburg?
Brandenburg hat am 15. Juni 2020 die „Eindämmungsverordnung“ fürdie Epidemie weiter gelockert. Noch immer ist „Jede Person ist aufgefordert, die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Vorbeugung von Infektionen zu beachten.“ Das heißt, das grundsätzlich zwischen Personen im öffentlichen und privaten Bereich ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden soll. Ausnahmen dafür gibt es etwa für Familienmitglieder und Haushaltsangehörige, in der Kinderbetreuung und Jugendarbeit sowie unter Schülern und Lehrenden in Schulen.
Als Haushalt gelten in diesem Sinne Lebenspartner, Wohngemeinschaften oder Kinder, für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht. Ausführlich finden Sie alle Informationen hier.
Auch im Freistaat Sachsen wird weiterhin dazu aufgerufen, die eigenen Kontakte zu beschränken und das grundsätzliche Abstadnsgebot einzuhalten.
Seit dem 18. Juli sind in Sachsen aber „Betriebs- und Vereinsfeiern bis zu 50 Personen erlaubt.“ Auch Ferienlager, Jahrmärkte und Volksfeste sind gestattet, wenn es dafür genehmigte Hygienekonzept gibt und an Veranstaltungen maximal 1.000 Personen teilnehmen. Für einen Verstoß gegen diese Auflage gilt ein Bußgeld von 10 000 Euro.
Weiterhin können in Sachsen auch Bußgelder von 150 Euro für vorsätzliche Verstöße gegen die Corona-Schutz-Verordnung verhängt werden.
Wann helfen Mund-Nasen-Masken beim Schutz vor Corona-Infektionen?
Sachsen hat als erstes Bundesland eine Maskenpflicht in Bus und Bahn sowie beim Einkaufen eingeführt. Die Pflicht, in Bussen und Bahnen sowie beim Einkauf eine Alltagsmaske zu tragen, gilt inzwischen bundesweit. Was Sie über das Tragen einer Alltagsmaske wissen müssen, lesen Sie hier.
Wo gibt es aktuelle Fallzahlen zu Corona-Infektionen?
Einen begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus gibt es, wenn Symptome wie Fieber, trockener Husten, Schnupfen und Abgeschlagenheit auftreten, auch über Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen und Schüttelfrost wurde berichtet. Einige Betroffene leiden laut Robert Koch Institut (RKI) an Übelkeit und Durchfall. Die Krankheitsverläufe variieren stark, von symptomlosen Verläufen bis hin zu schweren Pneumonien mit Lungenversagen und Tod.
Welchen Beitrag leistet die Corona-Warn-App zum Infektionsschutz?
In den allermeisten Regionen in Deutschland gibt es aktuell nur wenige aktive Infektionen. Vor allem bei diesem Stand der Epidemie ist es besonders entscheidend, die Kontakte von Infizierten möglichst vollständig zu erfassen, um eine Ausbreitung beobachten und verhindern zu können. Dabei hilft die Corona-Warn-App, die registriert, welche Nutzer miteinander in Kontakt kommen.
Wird eine Person positiv getestet, kann Sie das (mit einem Code, der mit dem Testergebnis übermittelt wird), in der App registrieren. Alle protokollierten Kontaktpersonen werden dann benachrichtigt. Es ist also nötig, die App unabhängig davon
Auch Datenschützer sehen die Funktionsweise der App als unkritisch. Denn das Programm überträgt keine personenbezogenen Daten an eine zentrale Stelle, und erhebt nicht mehr als die notwendigen Daten über die Nutzer. Zum Beispiel wird der Ort, an dem sich Kontaktpersonen begegnet sind, nicht registriert, und wird die Identität der beteiligten Personen dabei nicht übertragen.
Bisher (Stand 23. Juli 2020) wurde die App in Deutschland 16,2 Millionen Mal heruntergeladen. Das ist noch deutlich von der Verbreitung entfernt, die von Experten als nötig erachtet wird, damit die Kontaktverfolgung ausreichend effektiv funktioniert.
Welche Folgen hat eine Infektion mit dem Coronavirus?
Weltweit gibt es etwa 15 Millionen bestätigte Infektionen mit dem Virus und über 600 000 nachgewiesene Todesfälle (Stand: 22. Juli). Das Robert-Koch-Institut geht davon aus, dass etwa 80% der Infizierten einen milden Krankheitsverlauf haben, etwa 15% einen schweren und 5% einen kritischen bis hin zum Tod. Circa 17% der Menschen, bei denen in Deutschland das neuartige Coronavirus festgestellt wurde, müssen im Krankenhaus behandelt werden.
Bei Kindern scheint die Erkrankung laut WHO vergleichsweise selten aufzutreten und dann mild zu verlaufen. Schwere oder gar kritische Verläufe wurden nur bei einem sehr kleinen Teil der betroffenen Kinder und Jugendlichen beobachtet. Es ist mit den bisherigen Daten allerdings nicht möglich zu bestimmen, welche Rolle Kinder und Jugendliche bei Übertragungen spielen und ob sie generell weniger anfällig für das Virus sind.
Entwickelt sich nach der Krankheit eine Immunität?
Die Immunreaktion des Körpers auf eine Infektion mit dem neuen Coronavirus ist komplex, mehrere Antikörper und zelluläre Mechanismen sind daran beteiligt. Dem Roobert-Koch-Institut zufolge ist eine Immunität ab der zweiten Woche nach Symptombeginn messbar. Allerdings ist noch nicht vollständig erforscht, wie stark und langanhaltend die Immunität ist. Wichtig ist, dass unterschiedliche Studien und Tests der Immunität unterschiedliche Antikörper mit unterschiedlichen Schwellenwerten analysieren, und deshalb nicht direkt vergleichbar sind.
Wann könnte es einen Impfstoff geben?
Auf der ganzen Welt läuft die Forschung an einem Impfstoff für das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2. Ende Juli berichteten mehrere Forschungsgruppen, unter anderem der britischen Universität Oxford, von erfolgreichen Tests neu entwickelter Impfstoffe mit mehreren hundert menschlichen Probanden. Noch stehen allerdings große Verträglichkeits- und Wirksamkeitsstudien mit mehreren Tausend Teilnehmenden stehen aber noch aus. Wann ein Impfstoff zur Verfügung steht, ist deshalb noch unklar, Die Weltgesundheitsorganisation WHO rechnet damit, dass bis Mitte kommenden Jahres ein Impfstoff weltweit breit verfügbar sein könnte.
Welche Schutzmaßnahmen sind sinnvoll?
Das Robert Koch Institut nennt hier die auch bei Grippe üblichen Verhaltensweisen: in den Ellenbogen oder das Taschentuch niesen oder husten, mit Seife Hände waschen, ein bis zwei Meter Abstand zu Erkrankten halten und möglichst nicht an Massenveranstaltungen teilnehmen.
Als „Superspreading“ (deutsch: übermäßige Verbreitung) bezeichnet man Fälle, in denen sich über einzelne Infizierte viele andere Menschen mit dem Virus anstecken. Wenn solche Fälle in der Verbreitung des Virus eine große Rolle spielen, kann das zu einer besonders sprunghaften und schnellen Verbreitung des Virus beitragen.
Wie kann das Coronavirus behandelt werden?
Nicht alle Erkrankungen nach Infektion mit dem Coronavirus verlaufen schwer, auch bei den meisten in China berichteten Fällen war der Krankheitsverlauf mild. Das schreibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Im Zentrum der Behandlung der Infektion stehen die optimalen unterstützenden Maßnahmen entsprechend der Schwere des Krankheitsbildes. Eine spezifische, d. h. gegen das neuartige Coronavirus selbst gerichtete Therapie steht derzeit nicht zur Verfügung.
Warum müssen Kontaktpersonen 14 Tage in Quarantäne?
Eine weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus soll in Deutschland verlangsamt werden. Hierfür ist es notwendig, die Personen, die Kontakt zu Menschen hatten, bei denen das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, möglichst lückenlos zu identifizieren und ihren Gesundheitszustand für die maximale Dauer der Zeit, die zwischen einer Ansteckung und dem Auftreten von Krankheitszeichen (14 Tage) liegt, in häuslicher Quarantäne zu beobachten. In dieser Zeit ist das Gesundheitsamt mit den Betroffenen täglich in Kontakt, um den Gesundheitszustand zu beobachten und rasch zu handeln, falls Krankheitszeichen auftreten sollten. Gleichzeitig werden die Kontakte der Betroffenen auf ein Minimum reduziert, damit das Virus im Zweifelsfall nicht weiterverbreitet werden kann.
Wie hoch ist die Dunkelziffer bei Corona-Infektionen?
Das vermag keine Behörde und kein Experte derzeit genau zu sagen. „Es gibt eine Dunkelziffer wie bei jeder Infektionskrankheit“, stellt der RKI-Präsident Lothar Wieler klar. Bislang gibt es für das RKI aber keinen Anlass, von einer besonders großen Dunkelziffer auszugehen, weil in Deutschland sehr früh am Anfang der Coronakrise mit Tests begonnen wurde und generell sehr viel getestet wird. Die Labore in Deutschland können mehr als 160 000 Tests pro Woche vornehmen.
Die Experten gehen davon aus, dass das pandemische Virus letztlich 60 bis 70 Prozent der Menschen infizieren wird. In Deutschland wären das bis zu 50 Millionen. Das beruht auf der Annahme, dass ein Infizierter jeweils drei Menschen ansteckt. Erst wenn sich statistisch gesehen weniger als eine Person bei einer anderen infiziert, ist die Immunität in der Bevölkerung groß genug und die Pandemie beendet. Unklar ist, in welcher Geschwindigkeit das passiert. Nach derzeitigen Erkenntnissen werde die Hälfte der Infizierten erkranken, sagt Wieler. „Die anderen Hälfte sehen wir gar nicht.“
Was macht die Abschätzung der Dunkelziffer schwierig?
Zum einen liegen zwischen der Ansteckung mit dem Coronavirus bis zum Ausbruch der Erkrankung im Schnitt fünf bis sechs Tage. Dann dauern die Testung und die Übermittlung des Ergebnisses auch nochmal einige Tage. Allerdings werden nicht alle Erkrankungen erkannt oder erfasst, weil die Patienten gar nicht getestet werden oder aufgrund milder Symptome nichts von ihrer Ansteckung wissen. Rund 80 Prozent der Infizierten haben nur milde Symptome. Einer von fünf Infizierten erkrankt schwer. Nicht erfasst wird in Deutschland derzeit, wie viele Tests negativ ausfallen.
Wo kann man mehr über Fachbegriffe in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie lernen?
Beim Brandenburger Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist ein Bürgertelefon zum Coronavirus eingerichtet. Es ist ab sofort montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr zu erreichen. Die Telefon-Nummer lautet: (0331) 8683-777. Auch in Sachsen gibt es ein solches Beratungsangebot. Die Nummer und weitere Kontaktmöglichkeiten beispielsweise im Landkreis Görlitz gibt es hier. Auch in Städten und Landkreisen in Südbrandenburg gibt es derartige Beratungsmöglichkeiten, so unter anderem in Cottbus, Forst, Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming und Spree-Neiße.
Können Corona-Erreger auf Geldscheinen oder Münzen überleben?
Die Ergebnisse einer Forschungsreihe von US-Wissenschaftlern legen diese Vermutung nahe. Auf Pappe sei das neuartige Corona-Virus Sars-CoV-2 etwa einen Tag lang lebensfähig und auf Kupferoberflächen bis zu vier Stunden, schrieben sie im „New England Journal of Medicine“. Münzen und Scheine untersuchten sie jedoch nicht.
Dennoch halten Virologen eine Corona-Übertragung durch Bargeld für unwahrscheinlich. Warum?
Weil Corona wie die Influenza per Tröpcheninfektion übertragen wird, also durch Husten und Niesen, im Extremfall auch durch Sprechen, betont der Frankfurter Virologe Gottschalk. Beim Noro-Virus, dem Auslöser von Magen-Darm-Krankheiten, sei das anders. „Der kann sich übertragen, wenn man eine Türklinke anfasst oder einen Aufzugsknopf.“ Eine Übertragung des Coronavirus auf diese Weise hält der Leiter des Frankfurter Gesundheitsamts für „extrem unwahrscheinlich“.
Für ihn steht fest: „Wenn bei Corona tatsächlich eine solche Schmierinfektion möglich wäre, wäre die Kurve der Krankenzahlen viel steiler.“ Charité-Virologe Christian Drosten teilt diese Einschätzung. Das Coronavirus sei „extrem empfindlich für Eintrocknung“, sagt er. Deshalb sei es so gut wie ausgeschlossen, Viren in ausreichender Zahl zusammenkommen, damit sich ein Mensch durch das Berühren einer Oberfläche infiziert.
China hat Bargeld gereinigt. Mit welchem Erfolg?
Dass die flacher werdende Kurve der Neuerkrankungen ausgerechnet mit der Desinfektion von Geldscheinen zusammenhängt, ist sehr unwahrscheinlich. Virologe Gottschalk hält es für „völlig überzogen“, dass Chinas Notenbank alle Finanzinstitute des Landes dazu aufforderte, Geldscheine mittels Ultraviolettstrahlung virenfrei zu bekommen. Genau so bewertet er die Aktion der amerikanischen Zentralbank Fed, für Geldscheine aus Asien eine Art Quarantäne zu verhängen.
Was sagt die Weltgesundheitsorganisation WHO?
Deren Fachleute scheinen sich nicht so ganz einig zu sein. Während es zunächst hieß, die Verwendung von Bargeld sei zu minimieren, weil es an der Verbreitung des Virus beteiligt sein könne, teilte man später mit, dass es für eine Corona-Übertragung keinen Beweis gebe. Das deckt sich mit der Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung, die wegen der „geringen Stabilität der Coronaviren in der Umwelt“ keine Gefahr durch Schmierinfektionen über Bargeld erkennt.
Warum sind Geldscheine überhaupt solche Virenfänger?
Weil sie tausendfach von Hand zu Hand gehen. Bis zu 3000 Arten von Bakterien und Viren haben Forscher des biomedizinischen und pharmazeutischen Instituts Nürnberg auf Bargeld festgestellt – eine bunte Mischung aus Fäkalkeimen, Pilzen und Krankheitserregern, die allerdings nur schwach ausgeprägt und für den Menschen weitgehend ungefährlich sind. Hinzu kommt: Die Hosentasche mit dem warmen Geldbeutel ist für Bakterien und Viren ein wahres Paradies.
Ist es also besser, mit der Karte zu zahlen?
Nur beim kontaktlosen Bezahlen mit der Karte werden keinerlei Viren oder Bakterien übertragen. Sobald nämlich Kunden an der Kasse eine Geheimzahl eingeben, müssen sie die Tasten berühren und haben damit ein ähnliches Problem wie beim Griff in die Geldbörse. Deshalb gilt immer der Rat, sich häufig und intensiv die Hände zu waschen.
Kann das Coronavirus über Zeitungspapier übertragen werden?
Leserinnen und Leser der LR haben gefragt, ob man sich über das Anfassen der Zeitung mit dem Coronavirus anstecken kann. Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist eine Ansteckung über Oberflächen, die nicht zur direkten Umgebung eines Erkrankten gehörten, unwahrscheinlich. Dazu zählen Postsendungen und Zeitungen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung informiert, dass bislang keine Infektionen mit Coronaviren durch den Kontakt mit trockenen Oberflächen bekannt seien. Wichtig bleibt, dass sich alle Menschen oft und gründlich die Hände waschen, auch nach dem Zeitung lesen.
Was müssen Kunden beachten – können sie zum Beispiel unverpacktes Obst und Gemüse bedenkenlos anfassen?
„Es gibt derzeit keine Fälle, bei denen nachgewiesen ist, dass Menschen sich über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel mit dem Corona-Virus infiziert haben“, heißt es beim Bundesamt für Risikobewertung (BfR). Weil die Viren hitzeempfindlich seien, werde aber empfohlen, die Ansteckungsgefahr durch heißes Abwaschen der Lebensmittel zusätzlich zu verringern.
Kann man Lebensmittelverpackungen bedenkenlos anfassen?
Ja, aber man sollte sich später die Hände gründlich waschen. Seife ist laut BfR deshalb gut, weil das Erbgut der Viren von einer Fettschicht umhüllt ist. Auf fettlösende Substanzen reagieren, wie sie zum Beispiel in Seife, aber auch in Geschirrspülmitteln enthalten sind, reagieren Corona-Viren deshalb besonders empfindlich.
Ganz ausgeschlossen ist eine Ansteckung über Oberflächen aber nicht?
Nein – auch wenn der Virologe René Gottschalk einen solchen Verbreitungsweg für „extrem unwahrscheinlich“ hält. Für den Leiter des Gesundheitsamts in Frankfurt/Main steht fest: „Wenn bei Corona tatsächlich eine solche Schmierinfektion möglich wäre, wäre die Kurve der Krankenzahlen viel steiler.“ US-Wissenschaftler haben jedoch herausgefunden, dass eine Ansteckung über Oberflächen grundsätzlich möglich wäre. Auf Pappe sei das neuartige Corona-Virus Sars-CoV-2 etwa einen Tag lang lebensfähig und auf Kupferoberflächen bis zu vier Stunden, schrieben sie im „New England Journal of Medicine“. Ob aber genügend Viren überleben, um einen Menschen zu infizieren, ist zweifelhaft.
Hole ich mir mit Essens-Lieferanten Corona ins Haus?
Die Gefahr besteht. Denn theoretisch kann man sich zum Beispiel an einer angehusteten Pizza innerhalb einer geringen Zeitspanne infizieren. Deshalb sollte man gelieferte Speisen besser noch einmal erhitzen. Größer ist die Ansteckungsgefahr allerdings im Moment der Übergabe. Der Bringdienst Lieferando hat daraus die Konsequenzen gezogen und will bei seinen Lieferungen ohne physischen Kontakt mit den Kunden auskommen. Die Fahrer seien angewiesen, beim jeweiligen Kunden zu klingeln und das Essen vor der Tür abzustellen. Bezahlt werde ausschließlich online.
Mein Kind ist nicht krank, aber Kita und Schule sind zu und ich habe keine andere Betreuungsmöglichkeit. Muss ich Urlaub nehmen?
Ist bei der Schließung der Kita/Schule unter Berücksichtigung des Alters der Kinder eine Betreuung erforderlich, so müssen die Eltern zunächst alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die Kinderbetreuung anderweitig sicherzustellen (z. B. Betreuung durch anderen Elternteil). Kann die erforderliche Kinderbetreuung auch dann nicht sichergestellt werden, dürfte in der Regel ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers bestehen, da die Leistungserfüllung unzumutbar sein dürfte (§ 275 Abs. 3 BGB). D. h. in diesen Fällen wird der Arbeitnehmer von der Pflicht der Leistungserbringung frei; es ist nicht zwingend erforderlich, Urlaub zu nehmen. Weitere Informationen dazu gibt es beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Was ist mit den Kita-Gebühren, wenn Kindergärten und Horte schließen?
Die Eltern in Brandenburg, die ihre Kinder wegen der Schließung der Kitas nicht in eine Notbetreuung geben können, sollen ab April vorerst keine Beiträge zahlen müssen. Sie würden für die Dauer der Schließung der Kitas und Kinderpflegestellen von Beiträgen freigestellt, kündigte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) am Mittwoch in Potsdam nach Gesprächen mit den Kommunen an. Das Ministerium schätzt das voraussichtliche Fördervolumen auf rund 14 Millionen Euro pro Monat.
Ist die Wasserversorgung wegen der Corona-Krise gefährdet?
Während viele öffentliche Institutionen, die private Wirtschaft und auch die für die Gesundheit Verantwortlichen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus mit Sorge betrachten, werden die kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorger wie gewohnt ihre Aufgabe wahrnehmen. Aufgrund der stabilen Strukturen sei die Wasserversorgung rund um die Uhr gesichert, selbst dann, wenn Mitarbeiter der Wasserversorger wegen Corona-Verdachts oder einer tatsächlichen Erkrankung ausfielen. Dies gelte ebenso für die Abwasserentsorgung, erklärte Turgut Pencereci, Geschäftsführer des Landeswasserverbandstags Brandenburg e. V., der Interessensvertretung einer großen Zahl brandenburgischer Wasserver- und Abwasserentsorger, am Freitag. Anders als bei personalintensiven Leistungen könne die technische Seite der leitungsgebundenen Ver- und Entsorgung auch im Krisenfall problemlos weitergeführt werden.
Ich fühle mich krank, war aber weder auf Reisen noch hatte ich Kontakt zu Infizierten. Was soll ich tun?
Das RKI rät davon ab, den Hausarzt in der Praxis aufzusuchen. Besser sei es, mit ihm telefonisch zu klären, ob eine Coronavirus-Erkrankung infrage kommt. Das gilt auch, wenn Sie in den letzten 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind. Sie sollten, so die Ärzte des Cottbuser Carl-Thiem-Klinikums, keine Praxis aufsuchen, stattdessen das Gesundheitsamt anrufen. Dort werden alle weiteren Schritte eingeleitet.
Friseure dürfen wieder ihre Kunden empfangen. Wie muss man sich das vorstellen unter Corona-Bedingungen?
Friseure in Brandenburg und Sachsen, die wochenlang wegen der Corona-Auswirkungen ihre Salons schließen mussten, bedienen seit dem 4. Mai wieder ihre Kundinnen und Kunden. Der Ansturm war zunächst groß, viele Friseure für Wochen ausgebucht. Und das trotz strenger Hygienevorschriften. Was genau erlaubt und was verboten ist, lesen Sie hier:
Auch Fußpflege, Kosmetik-, Nagel-, Tattoo und Sonnenstudios sowie Massagesalons empfangen wieder Kunden. Allerdings gelten auch hier strenge Hygienevorschriften.
Und wie sieht es mit Kneipen, Kinos und Hotels aus?
In Brandenburg sollen Gaststätten, Cafés und Kneipen ab dem 15. Mai den Betrieb wieder aufnehmen dürfen. Die Öffnungszeiten sind begrenzt auf die Zeit zwischen 6 und 22 Uhr. Es müssen aber überall die geltenden Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Informationen und auch individuelle Beratung für Gastronomen und Hoteliers in der Lausitz gibt es hier.
Ab dem 15. Mai dürfen Hotels, Pensionen, Ferienhäuser, Konzerthäuser, Kinos und Freibäder in Sachsen öffnen, ab Juni kann das Messegeschäft wieder starten. Das beschloss die sächsische Staatsregierung am 12. Mai.
Welche finanzielle Unterstützung bekommen kleine und mittlere Unternehmen, damit sie die Coronakrise überleben?
Seit dem 30. März 2020 können Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige die von der Bundesregierung für sie bereitgestellten Soforthilfen abrufen. Das 50-Milliarden-Euro-Programm sieht vor, dass Kleinunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten einmalig 9000 Euro erhalten können, Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro. Das Geld ist vor allem dafür vorgesehen, trotz einbrechender Einnahmen weiterlaufende Zahlungsverpflichtungen etwa für die Miete von Geschäftsräumen abzudecken. Für die Auszahlung sind Behörden oder Förderbanken der Länder zuständig.
Die einzelnen Bundesländer haben zusätzlich zu diesem Programm eigene Soforthilfen beschlossen.
Eine Veranstaltung wird wegen des Coronavirus abgesagt – welche Rechte haben Betroffene?
Wenn ein Veranstalter ein Ereignis an einem bestimmten Termin komplett absagt, können Ticketinhaber ihr Geld zurückverlangen. Es besteht ein Erstattungsanspruch, denn: „Der Veranstalter kommt damit seiner Leistungspflicht nicht nach“, sagt Parsya Baschiri von der Verbraucherzentrale Bremen.
Dabei spiele es keine Rolle, ob er etwas dafür kann oder nicht. Der Grund ist nicht entscheidend. Und es ist auch egal, ob das Ticket beispielsweise personalisiert ist – und damit nicht übertragbar.
Das Event wird auf einen neuen Termin verschoben – was gilt dann?
Verschiebt der Veranstalter das Event, müssen Ticketinhaber unterscheiden, ob das Ereignis ursprünglich an einem festen Termin stattfinden sollte oder nicht. „Steht auf der Karte ein festes Datum, müssen Betroffene sich auf die Verschiebung nicht einlassen“, sagt Baschiri. Sie müssen den Ersatztermin dann nicht wahrnehmen, können ihr Ticket zurückgeben und den Eintrittspreis zurück verlangen.
Was gilt, wenn jemand Tickets aus Angst vor Corona zurückgeben will?
„In diesem Fall haben Verbraucher keinen Anspruch auf Rückerstattung“, erklärt Baschiri. Allerdings sollte man beim Veranstalter nachfragen, ob man doch sein Geld zurückbekommt. „Das gilt unabhängig davon, wie viele Teilnehmer eine Veranstaltung hat.“ Betroffene mussen dann auf Kulanz hoffen. Denn Angst vor einem Virus ist kein Grund, von einem bestehenden Vertrag zurückzutreten.
Wie sind Entschädigungen im Fall von Geisterspielen geregelt?
Wenn ein Fußballspiel ohne Zuschauer stattfindet, schließt der Veranstalter Ticketinhaber somit vom Spiel aus. Auch da gilt: „Der Veranstalter kommt damit seiner Leistungspflicht nicht nach“, sagt Baschiri. Betroffene können seiner Auffassung nach ihr Geld vom Veranstalter zurückverlangen.
Gibt es Unterschiede für Fußballfans mit Tagestickets und Dauerkarten-Inhaber?
Ein Tagesticket bezieht sich ja auf eine bestimmte Veranstaltung. Wird ein einzelnes Spiel abgesagt, hat der Veranstalter keine Leistung erbracht. „Wer ein Ticket für ein bestimmtes Spiel hat, kann also sein Geld zurückverlangen“, erklärt Baschiri. Die Dauerkarte ist hingegen auf eine bestimmte Zeit angelegt und bezieht sich auf einzelne Veranstaltungen, die man regelmäßig besucht. Betroffene können aus Sorge vor dem neuen Coronavirus die Dauerkarte aber nicht einfach stornieren. „Allerdings ist es möglich, für eine einzelne Veranstaltung, die abgesagt wurde, den Preis anteilig zu ermitteln“, sagt Baschiri. Betroffene können sich diesen Betrag nach Auffassung des Verbraucherschützers zurückerstatten lassen - selbst wenn es in den AGB anders steht. Besitzer einer Dauerkarte sollten sich an die Kartenvorverkaufsstelle oder den Veranstalter wenden.
Was gilt, wenn man sein Ticket über ein Buchungsportal gekauft hat?
Wer über ein Buchungsportal ein Ticket gekauft hat, muss sich in der Regel an den Veranstalter wenden, um sein Geld für eine abgesagte Veranstaltung zurückzubekommen.
Unter Umständen sind für die Dienstleistung des Buchungsportals aber zusätzliche Gebühren angefallen. Um diesen Betrag erstattet zu bekommen, müssen sich Betroffene direkt an das Buchungsportal wenden, wenn es nur als Vermittler agiert. „Am besten setzen sie schriftlich eine Frist von 10 bis 14 Tagen und verlangen die Gebühren zurück“, rät Baschiri. Begründen könne man seine Forderung damit, dass die Geschäftsgrundlage hinfällig ist, weil die Veranstaltung ja ausgefallen ist.
Muss der Beitrag für das Fitnessstudio weiter gezahlt werden?
Aus juristischer Sicht nicht, erklärt die Stiftung Warentest. Denn derzeit liegt aus Sicht der Experten ein Fall der rechtlichen Unmöglichkeit vor. Das Studio darf wegen der öffentlichen Beschränkungen nicht öffnen. Der Kunde verliert damit seinen Anspruch, das Studio nutzen zu können. Und damit darf der Anbieter laut Gesetz auch keine Bezahlung mehr verlangen.
Mitglieder von Fitnessstudios sind also für die Zeit der Schließung von ihrer Beitragspflicht befreit. Allerdings dürfte es in den meisten Verträge keine klaren Regelungen für solche Fälle geben, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Für eine außerordentliche Kündigung dürfte eine vorübergehende Schließung wegen der Corona-Krise in der Regel nicht ausreichen.
Kunden sollten sich am besten mit ihrem Fitness-Studio in Verbindung setzen. Eine Möglichkeit ist es, den Vertrag zeitweise ruhen zu lassen, bis die Leistungen wieder in Anspruch genommen werden können. Wer schon den gesamten Jahresbeitrag gezahlt hat, kann sich den Teil des Entgelts, der auf die Corona-Zeit entfällt, erstatten lassen, raten die Warentester.
Was ist mit dem Mitgliedsbeitrag in einem Verein?
In der Regel müssen Mitgliedsbeiträge für Vereine gezahlt werden, auch wenn der Verein wegen der Corona-Krise keine Aktivitäten anbietet. Der Grund: Mitgliedsbeiträge finanzieren den Verein und sichern dessen fortbestehen. Der Beitrag dient also nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen dazu, den Vereinszweck zu verwirklichen, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Aus diesem Grund besteht jetzt auch kein Minderungs- oder Sonderkündigungsrecht.
Das gilt nach Ansicht der Stiftung Warentest auch, wenn jetzt sportliche Veranstaltungen, Kurse oder sonstige Vereinsangebote abgesagt werden. Die Beitragsverpflichtung eines Mitglieds besteht solange, wie seine Mitgliedschaft im Verein andauert, erklären die Experten. Mitglieder könnten ihre Mitgliedschaft lediglich zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
Muss ich digitale Ersatzangebote akzeptieren?
Wollen Anbieter ihre Dienstleistungen jetzt online erbringen, müssen sich Verbraucher nach Ansicht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nicht in jedem Fall darauf einlassen. Oft sei es für das Angebot wichig, dass sich die Parteien persönlich treffen. Wenn das wegen der Kontaktsperre nicht mehr geht, ist es unmöglich, die Leistung zu erbringen.
In manchen Fällen ist es aber auch durchaus denkbar, dass die Dienstleistung telefonisch oder im Internet angeboten wird. Das kann zum Beispiel bei Sprachkursen oder Beratungsgesprächen der Fall sein. In diesen Fällen sollten Verbraucher sich auf die neuen Angebote einlassen, sofern sie die technischen Möglichkeiten dazu haben. In jedem Fall ist eine Rücksprache mit dem Anbieter ratsam.
Wie kann ich jetzt defekte Ware reklamieren oder umtauschen?
Die meisten Geschäfte sind derzeit geschlossen. Kunden, die defekte Waren reklamieren wollen, stellt das vor Probleme. Die Experten der Stiftugn Warentest raten, sich schriftlich an das Geschäft zu wenden. In dem Brief sollten Kunden ihr Anliegen schildern und erklären, dass sie ihr Recht geltend machen wollen, sobald das Geschäft wieder öffnet.
Wichtig zu beachten: Liegt der Kauf der defekten Ware schon länger zurück, müssen Kunden darauf achten, dass sie die zweijährige Gewährleistungsfrist einhalten. In diesem Fall sollten Kunden sich ebenfalls schriftlich – diesmal per Einschreiben – an den Händler wenden und um Mängelbeseitigung, Nachlieferung oder Erstattung bitten. Zudem sollte der Händler darum gebeten werden, auf die Einrede der Verjährung der Mängelrechte zu verzichten.
Verlängert sich die Gültigkeit von Gutscheinen, wenn sie nicht eingelöst werden können?
Gutscheine können grundsätzlich bis zu drei Jahre nach dem Erwerb eingelöst werden. Endet eine gültige Befristung während der Schließungszeit, sollten Betroffene nachfragen, ob der Gutschein um die Schließungzeit verlängert wird. Weigert sich der Anbieter einen Gutschein einzulösen, haben Verbraucher das Recht, den Wert des Gutscheins erstattet zu bekommen.
Können Arbeitnehmer aus Angst vor dem Coronavirus von zu Hause aus arbeiten?
Wer Angst hat, sich am Arbeitsplatz oder außerhalb der eigenen vier Wände anzustecken, kann als Arbeitnehmer nicht einfach zuhause bleiben. Das gilt nur für Personen, die tatsächlich arbeitsunfähig sind, erklärt der DGB Rechtsschutz.
Wenn im Betrieb aber die Arbeit im Homeoffice ohnehin üblich ist, kann das in Absprache mit dem Arbeitgeber in Anspruch genommen werden. Wo eine solche Möglichkeit bisher nicht besteht, kann man dennoch zu Hause arbeiten, wenn in derselben Stadt oder im selben Landkreis Infektionsfälle aufgetreten sind. Das erklärt Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht an der Universität Bremen in einem Interview mit dem Bund-Verlag.
Das gelte aber nur dann, wenn die Arbeit zu mindestens 80 Prozent von zu Hause aus erledigt werden kann und Besprechungen per Telefon oder Videokonferenz möglich sind.
Kann der Arbeitgeber Mitarbeiter auf Verdacht nach Hause schicken?
Ist ein Arbeitgeber der Ansicht, dass ein Arbeitnehmer nicht arbeitsfähig ist, kann er die Person nach Hause schicken, erklärt der DGB Rechtsschutz. Arbeitnehmer zu verpflichten, Urlaub zu nehmen, sei aber nicht rechtens. Auch kann der Arbeitgeber nicht einfach anordnen, dass ein Arbeitnehmer zu Hause bleiben und etwa Überstunden abbauen soll. Das ist nur mit der Einwilligung des Mitarbeiters möglich.
Bestehen Regeln zur Arbeit im Homeoffice, können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter im Rahmen der getroffenen Abmachungen ins Homeoffice schicken, und sie von dort aus arbeiten lassen.
Bekommen Arbeitnehmer weiter Geld, wenn der Betrieb schließt?
Schließt ein Betrieb aus eigener Entscheidung heraus, muss der Arbeitgeber auch das Entgelt für seine Mitarbeiter weiterzahlen. Gleiches gilt, wenn eine Behörde ein Unternehmen schließt. Arbeitnehmer behalten ihren Entgeltanspruch, auch wenn sie nicht arbeiten können, heißt es beim DGB Rechtsschutz.
Muss der Arbeitgeber Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen?
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verletzungs- und Erkrankungsrisiken im Betrieb so gering wie möglich sind, heißt es beim DGB Rechtsschutz. Zu den erforderlichen Maßnahmen hierfür kann es auch zählen, dass der Arbeitgeber Desinfektionsmittel bereitstellt. Welche Schritte ein Betrieb unternehmen sollte, hänge aber immer von den Faktoren dort ab – zum Beispiel, ob die Mitarbeitenden Kundenkontakt haben oder nicht.
Wie sieht es mit weiteren Maßnahmen aus?
Arbeitgeber sind in der Pflicht, ihre Mitarbeiter über Risiken und Möglichkeiten aufzuklären. Dazu gehört es dann beispielsweise, Informationen zur Husten- und Nies-etikette bereitzustellen und Regeln für den Umgang miteinander festzulegen, wie die IHK für München und Oberbayern erklärt. Atemschutzmasken, Handschuhe oder sonstige Schutzausrüstung könne ebenfalls unter Umständen zu zumutbaren Maßnahmen gehören – das hängt aber vom Betrieb ab.
Wie muss der Arbeitgeber reagieren, wenn ein Fall im Betrieb auftritt?
Zeigt ein Mitarbeiter Symptome von Covid-19, ist das zuständige Gesundheitsamt der erste Ansprechpartner für Betriebe, wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag erklärt. Das Gesundheitsamt ist dann für den Meldeweg zuständig und prüft, welche weiteren Maßnahmen zu ergreifen sind. Außerdem informiert die Behörde, wie sich Arbeitgeber weiter zu verhalten haben.
Hat ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz entsprechende Symptome, sollten Arbeitgeber ihn nach Hause oder zum Arzt schicken, damit geklärt wird, ob es sich wirklich um das Corona-Virus handelt, empfiehlt die IHK für München und Oberbayern.
Bekommen Arbeitnehmer in Quarantäne weiter ihr Gehalt?
Wer krank ist und zuhause bleiben muss, bekommt weiterhin sein Gehalt gezahlt – auch bei Covid-19 gelten die gleichen Regeln wie sonst im Krankheitsfall.
Wer dagegen nicht krank ist, aber trotzdem einer Quarantäne-Anordnung unterliegt, hat laut Infektionsschutzgesetz einen Entschädigungsanspruch in Höhe des Verdienstausfalls. Die Entschädigungsleistung hat der Arbeitgeber zu zahlen, der sie sich von der Behörde erstatten lassen kann. Betriebe müssen diese Entschädigung laut Informationen der IHK für München und Oberbayern binnen drei Monaten beim zuständigen Gesundheitsamt beantragen.
Kann ein Unternehmen bei Arbeitsausfällen wegen des Coronavirus Kurzarbeitergeld bekommen?
Lieferengpässe, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus entstehen, oder behördliche Betriebsschließungen mit der Folge, dass die Betriebe ihre Produktion einschränken oder einstellen müssen, können zu einem Anspruch auf Kurzarbeitergeld für die vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten führen. Betriebe, die Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen.
Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergelds vorliegen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Kurzarbeitergeld kann für eine Dauer von bis zu zwölf Monaten bewilligt werden
Wie sehen die Regeln zu Dienstreisen aus?
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer verpflichtet, Dienstreisen anzutreten. Angst, sich anzustecken, ist laut DGB Rechtsschutz noch kein Grund, eine Dienstreise zu verweigern.
Gibt es jedoch eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amts, müssen Arbeitnehmer nicht aus dienstlichen Gründen in das entsprechende Land reisen. Für China dürfte aufgrund der geltenden Reisewarnungen und weitreichenden Einschränkungen eine Anordnung zur Dienstreise wohl nicht mehr billigem Ermessen entsprechen, erklärt die IHK für München und Oberbayern in ihrem Ratgeber.
Für Länder wie Italien sei jeweils der Einzelfall zu betrachten. Eine Dienstreise in abgeriegelte Gebiete sei sinnlos, weshalb Arbeitnehmer sich hier verweigern können, heißt es beim Bund-Verlag. Für andere Regionen in Italien ist auch die Dringlichkeit des einzelnen Auftrags ein entscheidender Faktor, erklärt die IHK für München und Oberbayern – ebenso wie die gesundheitliche Gefährdung für den Mitarbeiter. Grundsätzlich sei es ratsam, sich mit den jeweiligen Mitarbeitern abzusprechen und eine Lösung zu finden, die für alle verträglich ist.
Gibt es wegen des Coronavirus Geld zurück bei abgesagter Pauschalreise?
Pauschalreisende sind immer abgesichert: Kann der Veranstalter eine Reise wegen behördlicher Anordnungen nicht wie geplant durchführen, haben Kunden das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Das heißt, sie bekommen ihr angezahltes Geld vom Veranstalter zurück. Der Studienreiseanbieter Studiosus hat wegen der neuen Einreisebestimmungen alle Israel-Reisen mit Abreise bis einschließlich 15. April abgesagt. Wegen der weltweiten Ausbreitung des neuartigen Coronavirus besteht die Gefahr, dass weitere Länder ähnlich drastische Maßnahmen wie Israel ergreifen - und Urlauber damit kalt erwischen. Thailand etwa „empfiehlt“ bereits Reisenden auch aus Deutschland, sich nach der Ankunft im Land in häusliche Quarantäne zu begeben. Urlauber werden allerdings nicht verpflichtet, in ihrem Hotel zu bleiben.
Wie wirkt sich das Coronavirus auf die Wirtschaft aus?
Messen und Veranstaltungen werden abgesagt, Reisen storniert, Grenzen geschlossen. Die Nachfrage aus dem Ausland sinkt und internationale Lieferketten werden gestört, was sich auf die Produktion in Deutschland auswirkt. Einer Umfrage des Ifo-Instituts unter knapp 3400 Firmen zufolge spüren bereits mehr als die Hälfte (56,2 Prozent) negative Auswirkungen. „In einigen Branchen sind die innerhalb weniger Wochen erfolgten Einbrüche existenzgefährdend“, sagte jüngst der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Eric Schweitzer.
Auch kleine und mittelständische Unternehmen in der Lausitz spüren die Auswirkungen der Coronakrise massiv.
Zinssenkungen, Anleihenkäufe, Notkredite – die Zentralbanken ziehen alle Register. Und die Notenbanken demonstrieren zugleich, dass sie gemeinsam gegen die wirtschaftlichen Folgen der Krise kämpfen: Am späten Sonntagabend versicherten sechs führende Zentralbanken, dass sie über vergünstigte Bedingungen die Versorgung des Finanzsystems mit der für viele Geschäfte wichtigen Reservewährung US-Dollar sicherstellen. Beteiligt an der konzertierten Aktion sind die US-Notenbank Fed, die Europäische Zentralbank (EZB), die Bank of England, die Bank of Japan, die Schweizerische Nationalbank SNB und die Bank of Canada. Solche abgestimmten Aktionen führender Notenbanken gab es zum Beispiel auch nach den Terroranschlägen in den USA vom 11. September 2001 und in der Finanzkrise 2008.
Wie sehr wurde an der Zinsschraube gedreht?
Die US-Notenbank Fed senkte ihren Leitzins in zwei Notfallaktionen binnen zwei Wochen von einer Spanne von 1,50 Prozent bis 1,75 Prozent um 1,5 Punkte auf fast null Prozent. Zudem will die Federal Reserve die Wirtschaft mit einem 700 Milliarden Dollar schweren Anleihekaufprogramm ankurbeln und Banken vorübergehend Notkredite gewähren. Die EZB hat bei den Zinsen eigentlich keinen Spielraum, denn der Leitzins im Euroraum liegt seit nunmehr vier Jahren auf dem Rekordtief von null Prozent – und auf diesem Niveau beließen ihn Europas Währungshüter auch. Stattdessen pumpt die EZB 120 Milliarden zusätzlich in Anleihenkäufe und will Banken mit günstigen Krediten dazu bringen, mehr Geld vor allem an kleine und mittlere Firmen zu verleihen, um so die Wirtschaft zu stützen. Auch Japans Notenbank setzt auf mehr Anleihenkäufe und günstige Kredite.
Welche Rolle spielt das Bankensystem?
Anders als in der Finanzkrise sehen sich Banken dieses Mal als Teil der Lösung. Im Herbst 2008 hatte die Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers das eng vernetzte weltweite Finanzsystem erschüttert. Geldhäuser trauten sich gegenseitig nicht mehr über den Weg und liehen sich kein Geld mehr, Kreditströme drohten auszutrocknen. „Die Krise von 2008 hatte ihren Ursprung im Finanzsystem, unter anderem weil Banken ihre Risiken nicht mehr unter Kontrolle hatten, und griff von dort auf die Gesamtwirtschaft über. Diesmal ist es umgekehrt, und wir können Teil der Lösung sein“, sagte Deutsche-Bank-Chef Christian Sewing der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Nun gehe es darum, auch mit Hilfe staatlicher Programme die Liquidität der Kunden zu sichern. Die EZB-Bankenaufsicht erlaubt Geldhäusern vorübergehend, die Vorgaben für Kapital- und Liquiditätspuffer zu unterschreiten, damit diese ihren Auftrag als Kreditgeber leichter erfüllen können.
Wie wirksam ist die Medizin der Zentralbanken?
Bisher hilft sie nur in Maßen, die Krisenstimmung an den Börsen hält an. „Jetzt heißt es, sich der Realität klar zu werden, dass Geldpolitik keine Grippe heilt“, argumentiert Christoph Kutt von der DZ Bank. „Sie kann nur helfen, den Schlag der Corona-Pandemie abzuschwächen und die Fiskalpolitik sowie Unternehmen über den Bankensektor stützen.“ Die Währungshüter selbst wissen um die Begrenztheit ihres Einflusses: Sie strebe kein „Whatever it takes 2.0“ an, sagte EZB-Präsidentin Christine Lagarde. Ihr Vorgänger Mario Draghi hatte im Sommer 2012 mit wenigen Worten die Eurozone in ihrer bis dato tiefsten Krise stabilisiert: „Die EZB wird alles tun, um den Euro zu retten“ („Whatever it takes“). Lagarde betonte, aktuell seien in vorderster Linie die Staaten in der Pflicht.
Können Haustiere das Coronavirus auf den Menschen übertragen?
Bisher gibt es „keinen Beweis“ dafür, dass Haustiere das neuartige Coronavirus übertragen könnten: Das teilte die französische Gesundheits- und Lebensmittelbehörde Anses am Mittwochabend nach der Krisensitzung einer Expertengruppe mit. Auch ein Risiko durch den Verzehr von Fleisch schließt die Behörde vorerst aus. „Nach bisherigem wissenschaftlichen Stand gibt es keinen Beweis dafür, dass Haus- und Nutztiere eine Rolle bei der Ausbeitung des Virus Sars-CoV-2 spielen“, erklärte die Behörde. Auch der „schwach positive“ Coronavirus-Test eines Hundes in Hongkong sei kein Beleg. Das Virus war dort Ende Februar im Maul und in der Nase eines Zwergspitzes festgestellt worden. Der Hund gehört einer 60-jährigen Frau, die sich selbst mit dem Coronavirus infizierte.
Darf man im Auto noch jemanden mitnehmen?
Sofern man sich an die geltenden Rechtsverordnungen der jeweiligen Bundesländer hält, ja. Diese Verordnungen sind auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes beschlossen worden. Wer sich mit dem Auto in den öffentlichen Straßenverkehr begibt, muss sich an die geltenden Kontaktbeschränkungen halten. Das bedeutet: Autofahrten mit mehr als zwei Passagieren sind verboten. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich Ehegatten, Lebenspartner, alle in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen. Erlaubt sind zudem die Begleitung minderjähriger und schutzbedürftiger Personen.