Corona in Brandenburg: Landesregierung beschließt neue Verordnung

Die Brandenburger Landesregierung um Dietmar Woidke hat am Freitag eine neue Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen.
Soeren StacheAb Montag, 2. November, tritt eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Das hat die Brandenburger Landesregierung am Freitag, 30. Oktober, beschlossen. Befristet bis zum 30. November gelten dann schärfere Maßnahmen, um die rasante Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und die Infektionsdynamik zügig zu unterbrechen. Zugleich sollen dadurch unter anderem Schulen und Kitas geöffnet bleiben und eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Landes. Dazu sagte Ministerpräsident Woidke: „Uns droht eine akute nationale Gesundheitsnotlage. Um das zu vermeiden, muss dringend gehandelt werden. Deshalb wird es bis Ende November erhebliche Einschnitte im öffentlichen Leben geben. Besonders wichtig ist mir aber, dass Kitas und Schulen und auch der Einzelhandel offen blei-ben. Die anderen Einschnitte sind bedauerlich, aber notwendig um die auch in Bran-denburg stark zunehmende Infektionsrate nach Möglichkeit anzuhalten und dann zu verringern.“
Damit setzt Brandenburg den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 28. Oktober in Landesrecht um.
Beschlossen für Brandenburg wurden folgende Maßnahmen:
der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushaltes gestattet (begrenzt auf insgesamt höchstens zehn Personen)
Gaststätten und Einrichtungen der Freizeitgestaltung wie Kinos, Theater und Museen werden geschlossen
touristische Übernachtungen sind im November verboten. Wer in Brandenburg den Urlaub vor dem 2. November begonnen hat, muss spä-testens am Mittwoch (4. November; 24 Uhr) abreisen
Schüler der gymnasialen Oberstufe und der Oberstufenzentren müssen auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Abdeckung tragen (mit Ausnahme des Sportunterrichts)
alle Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter mit Angehörigen aus mehr als zwei Haushalten und mehr als 10 Personen sind untersagt
Freizeit- und Amateursportbetrieb ist untersagt, Ausnahme ist Individualsport
Profisportveranstaltungen dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden