
Lücke im Wahlgesetz: Lausitzer Wahlen vor Gericht
Die Wählbarkeit von Politikern mit mehreren Wohnsitzen ist in der Lausitz heftig umstritten. Das Verwaltungsgericht Cottbus muss darüber entscheiden. Schuld ist eine Lücke im Brandenburger Wahlgesetz.

Ein Jahr nach der jüngsten Kommunalwahl in Brandenburg stehen in der Lausitz errungene Mandate auf dem Prüfstand.
Volker Hartmann/dpa