AfD-Klage in Brandenburg
: Verfassungsgericht kippt Regeln zu Milliarden-Hilfspaket

Das Brandenburger Verfassungsgericht verkündet in Potsdam die Entscheidung über die Klage der AfD–Landtagsfraktion gegen das milliardenschwere Brandenburg–Hilfspaket.
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dpa
Potsdam
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Verfassungsgericht Brandenburg berät über AfD–Klage: ARCHIV - 17.05.2024, Brandenburg: Das Verfassungsgericht Brandenburg berät mündlich über die Verfassungsklage der AfD-Landtagsfraktion. Das Brandenburger Verfassungsgericht verhandelt am Freitag über die Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen den Doppelhaushalt für vergangenes und dieses Jahr. (zu dpa: «Verfassungsgericht entscheidet über Brandenburg-Hilfspaket») Foto: Oliver von Riegen/-/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Das Verfassungsgericht Brandenburg berät mündlich über die Verfassungsklage der AfD-Landtagsfraktion.

Oliver von Riegen/dpa

Das Brandenburger Verfassungsgericht hat die Regelungen für das milliardenschwere Brandenburg–Hilfspaket zur Abfederung der Energiekrise von 2022 für nichtig erklärt. Gerichtspräsident Markus Möller sagte am Freitag (21. Juni), der Zusammenhang zwischen der festgestellten außergewöhnlichen Notsituation und den Maßnahmen aus dem Paket von bis zu zwei Milliarden Euro sei nicht ausreichend dargelegt.

Die Begründungen reichten nicht, die schuldenfinanzierten Maßnahmen von allgemeinen politischen Maßnahmen abzugrenzen. Der Präsident erklärte zugleich, dass das Paket nicht rückwirkend abgewickelt werden muss.

Möller verwies darauf, dass sich das Gericht weitgehend an den Maßstäben aus dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2023 orientiert habe. Damit hatte die AfD–Landtagsfraktion mit ihrer Klage gegen die Regelungen zum Hilfspaket Erfolg. Die Klage der AfD–Fraktion gegen die Ausrufung der Notlage ist laut Gericht unzulässig, weil es sich nur um einen Beschluss des Landtags handelte.