
Antisemitismus vor Gericht: Juden-Hass oder nicht? Datenbank liefert Hinweise
InterviewAntisemitische Tatmotive sind strafverschärfend, müssen vor Gericht aber erst einmal bewiesen werden. Dabei gibt es keine juristische Definition von Antisemitismus. Jetzt wollen Forscher in Frankfurt (Oder) helfen.

Wenn Straftaten einen antisemitischen Hintergrund haben, muss dieser auch bewiesen werden. Dank einer Datenbank können Juristen bei der Bewertung vergleichbare Fälle finden, in denen Gerichte entschieden haben. Und diese Datenbank wächst weiter.
Christian Charisius/dpa