LR+LR+Antisemitismus vor Gericht
: Juden-Hass oder nicht? Datenbank liefert Hinweise

InterviewAntisemitische Tatmotive sind strafverschärfend, müssen vor Gericht aber erst einmal bewiesen werden. Dabei gibt es keine juristische Definition von Antisemitismus. Jetzt wollen Forscher in Frankfurt (Oder) helfen.
Von
Frank Kaiser
Frankfurt (Oder)
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Neue Antisemitismusbeauftragte: ARCHIV - 12.02.2021, Hamburg: Eine Teilnehmerin einer Kundgebung hält ein Schild mit dem Text "Antisemitismus Anklagen vor Gericht und überall". (zu dpa: «Historikerin Anna von Villiez neue Antisemitismusbeauftragte») Foto: Christian Charisius/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Wenn Straftaten einen antisemitischen Hintergrund haben, muss dieser auch bewiesen werden. Dank einer Datenbank können Juristen bei der Bewertung vergleichbare Fälle finden, in denen Gerichte entschieden haben. Und diese Datenbank wächst weiter.

Christian Charisius/dpa