Festnahme in Brandenburg
: Terrorverdächtiger aus Zossen aus Gewahrsam entlassen

Ein jugendlicher Terrorverdächtiger aus Zossen ist wieder auf freiem Fuß. Er soll einen Anschlag in der Weihnachtszeit geplant haben. Warum lässt man ihn nun vorerst laufen?
Von
dpa
Potsdam/Zossen
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Ein Terrorverdächtiger aus Zossen ist aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden. (Symbolfoto)

Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa
  • Jugendlicher aus Zossen wegen mutmaßlichem Weihnachtsanschlagsplan festgenommen.
  • Am 1. Januar 2025 aus Polizeigewahrsam entlassen; keine ausreichenden Beweise.
  • Staatsschutz ermittelt, Staatsanwaltschaft gibt kaum Infos preis.
  • Festnahme am ersten Weihnachtsfeiertag 2024, Präventivgewahrsam zur Terrorabwehr.
  • Ingewahrsamnahme nach brandenburgischem Polizeigesetz bis zu zwei Wochen möglich.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Nach der Festnahme eines Jugendlichen in Zossen (Landkreis Teltow-Fläming) in Brandenburg wegen eines mutmaßlichen Anschlagsplans an Weihnachten ist der Verdächtige aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden.

Nach richterlicher Entscheidung sei der Jugendliche am Mittwochnachmittag (1. Januar 2025) entlassen worden und somit wieder auf freiem Fuß. Das erklärte eine Sprecherin der Polizei. Es seien zum aktuellen Zeitpunkt keine hinreichenden Anhaltspunkte gewonnen worden, die eine weitere Ingewahrsamnahme begründen würden.

Kaum Informationen zu den Hintergründen

Der Staatsschutz des brandenburgischen Landeskriminalamtes ermittelt in dem Fall. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hielt sich mit Informationen zum Verdächtigen bedeckt.

„Weitergehende Auskünfte zur Person oder Sache werden daher nicht erteilt, wofür ich um Ihr Verständnis bitte“, sagte ein Sprecher der Behörde.

Festnahme kurz nach Weihnachten

Am ersten Weihnachtsfeiertag 2024 wurde der Jugendliche südlich von Berlin, im brandenburgischen Zossen im Kreis Teltow-Fläming, festgenommen. Es gab nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hinweise auf eine mutmaßlich politisch motivierte Anschlagsplanung in der Weihnachtszeit. Bei einer Durchsuchung am ersten Weihnachtsfeiertag waren in Zossen mehrere Spezialkräfte der Polizei im Einsatz.

Der Jugendliche kam anschließend in sogenannten Präventiv-Gewahrsam, um eine Straftat zu verhindern. Nach dem brandenburgischen Polizeigesetz ist die Ingewahrsamnahme zur Abwehr von Gefahren des Terrorismus für zwei Wochen möglich und kann noch einmal verlängert werden.