Alkoholfahrt von Jan Redmann: Gericht verhängt Strafbefehl gegen CDU-Chef

Brandenburgs CDU-Chef Jan Redmann tourt als Spitzenkandidat gerade durch Brandenburg. Die alkoholisierte Rollerfahrt holt ihn dabei immer wieder als Thema ein.
Frank Hammerschmidt/dpaEs war der Aufreger in der brandenburgischen CDU zu Beginn der Sommerpause. Genau zum Wahlkampfauftakt Anfang Juli musste Spitzenkandidat Jan Redmann öffentlich bekennen, dass er von der Polizei auf einem E-Roller angehalten worden war und ein Alkoholwert von 1,3 Promille bei einem Atemtest gemessen wurde. Der Ostprignitzer zeigte sich zerknirscht und bat öffentlich um Entschuldigung für seinen Fehler.
Sechs Wochen später, am 22. August, teilte der CDU-Politiker mit, dass ein Strafbefehl des Amtsgerichtes Potsdam vorliegt. Der sieht vor, dass Redmann 25 Tagessätze zu je 320 Euro – also glatt 8000 Euro – zu zahlen hat.
Damit gilt er nicht als vorbestraft und es gibt keinen Vermerk im Führungszeugnis. Das wäre erst ab 90 Tagessätzen der Fall. Die Höhe der Tagessätze legt das Gericht anhand der Einkommensverhältnisse fest.
Alkoholfahrt: Redmann akzeptiert die Strafe
Die Fahrerlaubnis, die er schon in der Nacht des Vorfalles abgab, bleibt für sechs Monate entzogen. Redmann betonte in einer Pressemitteilung, dass er die Strafe akzeptiert und keine Rechtsmittel einlegen wird. Damit gilt das Verfahren als abgeschlossen.
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Straftat waren aus der SPD und von den Grünen Zweifel geäußert worden, ob Redmann noch für das Amt als Ministerpräsident geeignet sei. Seine Partei stellte sich jedoch hinter ihren Spitzenkandidaten.
Er strebt im aktuellen Wahlkampf an, als Regierungschef in die Staatskanzlei einzuziehen, wenn es ihm gelingt, am 22. September seine Partei vor der SPD zu platzieren.
Eine Straftat liegt ab einem Alkoholwert von mehr als 1,1 Promille vor. Das gilt für Pkw, aber auch für Elektroroller. Fürs Radfahren wird ein höherer Wert angesetzt.


