AfD in Brandenburg: Verfassungsschutz plante wohl Hochstufung

Bundesamt für Verfassungsschutz. (Symbolfoto)
Oliver Berg/dpa- Der Verfassungsschutz Brandenburg plante, die AfD als „erwiesen rechtsextrem“ einzustufen.
- Eine Recherche von NDR, WDR und SZ ergab konkrete Pläne dazu.
- Die vorgezogene Bundestagswahl verhinderte die Umsetzung.
- Derzeit wird die AfD in Brandenburg als Verdachtsfall beobachtet.
- Eine Einstufung als rechtsextrem würde sie als verfassungsfeindlich gelten lassen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Im Verfassungsschutz Brandenburg soll es konkrete Pläne gegeben haben, den Landesverband der AfD als „erwiesen rechtsextrem“ hochzustufen. Das geht aus einer Recherche von NDR, WDR und SZ hervor.
Aktuell ist die AfD in Brandenburg ein Verdachtsfall auf Rechtsextremismus und wird damit auch jetzt schon vom Landesverfassungsschutz beobachtet. Gegen diese Einstufung hatte die AfD vor dem Verwaltungsgericht in Potsdam geklagt. Die AfD in Brandenburg würde mit dieser Einstufung als verfassungsfeindlich gelten.
Verfassungsschutz in Brandenburg: AfD bleibt Verdachtsfall
Auf Nachfrage dieses Nachrichtenportals erklärte das brandenburgische Innenministerium, dass sich der Verfassungsschutz zur Einstufung von Beobachtungsobjekten grundsätzlich zu gegebener Zeit äußere. Nach welchen Maßstäben diese Zeitpunkte festgelegt werden, wurden nicht erläutert. Die Einstufung des AfD-Landesverbandes Brandenburg unterliege der kontinuierlichen Prüfung seit der Ersteinstufung als Verdachtsfall im Jahr 2020, hieß es weiter. Dies werde auch mit der Hochstufung der Jungen Alternative Brandenburg im Juni 2023 sowie den Berichterstattungen zur AfD in den jeweiligen Verfassungsschutzberichten deutlich.
Im brandenburgischen Landtag wird darauf verwiesen, dass eine Einstufung einer Partei als gesichert extrem im Umfeld von Wahlen als Beeinflussung der Wähler gesehen werden könnte und juristisch entsprechend heikel wäre. Falls entsprechende Kenntnisse vorgelegen haben sollten, hätte nach der Landtagswahl am 22. September bis zum Platzen der Ampel-Regierung und der damit verbundenen vorgezogenen Neuwahl des Bundestages die Möglichkeit dazu bestanden.
Im Brandenburger Verfassungsschutzbericht 2023 hieß es bislang zur AfD als Verdachtsfall, sie sei schon aufgrund ihrer völkisch-nationalistischen Ausrichtung eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.
