Mietervereine in Brandenburg
: Mieterhöhung oder Ärger mit dem Vermieter – hier gibt es Hilfe

Die Nebenkostenabrechnung war wieder zu hoch und die nächste Mieterhöhung liegt schon im Briefkasten. Mietervereine in Brandenburg helfen bei Mietrecht und Ärger mit dem Vermieter.
Von
Doreen Matschuk
Cottbus
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Nebenkostenabrechnung, Mieterhöhung, Eigenbedarfskündigung - das alles sind Gründe für Streit mit dem Vermieter. Die Mietervereine in Brandenburg unterstützen bei Mietrecht und Schlichtung. (Symbolbild)

Jens Kalaene / dpa

Die Wohnungslage ist mittlerweile auch in Brandenburg angespannt. Das Mietrecht ist umfangreich und manche Hausverwaltung und Vermieter versuchen viel, um Gelder zu sparen oder über teilweise zu hohe Mieten mehr zu verdienen. Es werden Mängel nicht rechtzeitig oder gar nicht beseitigt, Betriebskostenabrechnungen verfälscht, aber auch Eigenbedarfskündigungen sind mittlerweile an der Tagesordnung.

Der Mieter fühlt sich hier oft machtlos und ohne entsprechende Mietrechtsschutzversicherung ist man in solchen Situationen manchmal handlungsunfähig, denn einen Anwalt zu bezahlen, sprengt oft jegliche Brieftasche.

  • Was sind Mietervereine und welche Aufgaben haben sie?
  • Wo finde ich einen Verein in meine Nähe?
  • Gebühren für die Mitgliedschaft

Mieterverein als Alternative zum Anwalt?

Gibt es denn andere Möglichkeiten, sich als Mieter zu wehren und seine Rechte durchzusetzen? Ja, die gibt es zum Glück. Ein Mieterverein, auch als Mieterschutzbund bekannt, kann in solchen Situationen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Er vertritt die Interessen der Mieter, klärt sie über Rechte und Pflichten auf und beantwortet Fragen zum Thema Mietrecht und Mieterschutz. Dazu gehören z. B. Nebenkostenabrechnung, Wohnungsschäden, Mieterhöhung etc.

Der Mieterbund unterstützt bei Fragen zum Thema Mietrecht und Mieterschutz

Ein Mieterverein dient also hauptsächlich der Information, Beratung und dem Beistand bei außergerichtlicher Schlichtung. Wer in erster Linie die Kostenrisiken eines Prozesses absichern will, sollte sich am besten eine Mietrechtsschutzversicherung abschließen.

Welche Mietervereine gibt es in Brandenburg?

Wenn man nun die Suchmaschine bemüht und nach einem geeigneten Mieterbund Ausschau hält, stößt man auf verschiedene Angebote, die teilweise auch nur Online- bzw. Telefon-Beratung anbieten. Hier empfiehlt es sich ganz genau zu lesen, welche Dienstleistungen angeboten werden und die Beitragsordnung zu studieren.

In Brandenburg gibt es aktuell 18 Mieterbüros, in denen man sich vor Ort beraten lassen kann. Die meisten sind Beratungsstellen vom Deutschen Mieterverein.

Übersicht und Adressen der Mietervereine in Brandenburg

Nord-Brandenburg

Ost-Brandenburg

Süd-Brandenburg

West-Brandenburg

Was kostet die Mitgliedschaft im Mieterverein?

Jeder Verein hat eine eigene Beitragsordnung, die auf der jeweiligen Webseite zu finden ist. Somit lässt sich zu den Gebühren keine einheitliche Aussage treffen.

Die Mitgliedsbeiträge in den Mietervereinen variieren je nach Landkreis zwischen 36,20 € und 72,00 € pro Jahr, wobei es auch ermäßigte Tarife gibt. In manchen Vereinen haben Studenten sogar die Möglichkeit, das Angebot für ein Jahr kostenlos zu nutzen. (z. B. in Babelsberg). Eine Rechtsschutzversicherung kann zusätzlich zu günstigen Konditionen abgeschlossen werden. Es ist außerdem eine Aufnahmegebühr von 5 - 10 € fällig.

Die meisten Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Für Extraleistungen, wie Anfertigung von Schreiben, wird ein separater kleiner Betrag fällig. Größtenteils sind es um die 5 € pro Brief. Wenn man die Summe aller Beiträge nun gegen eine Stunde Anwaltsberatung setzt, lässt sich schnell erkennen, dass man im Mieterverein deutlich günstiger wegkommt. Je nach Andrang kann es jedoch sein, dass man auf einen Termin mal länger warten muss. Die Gesprächszeiten für Termine sind vorwiegend begrenzt auf 20 Minuten.

Wer jedoch ein dringendes Thema hat, was umgehend bearbeitet werden muss, wird um den Besuch beim Anwalt nicht herumkommen. Wurde bereits eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, muss eine Wartezeit von drei Monaten beachtet werden. Die Ver­si­che­rung übernimmt die Kosten erst dann, wenn der Streit frühestens drei Monate nach Vertragsabschluss entstand.

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