Waffen aus Polen: Von wegen Selbstverteidigung – was alles nicht erlaubt ist

Ein Bundespolizist zeigt sichergestellte Messer. Derzeit werden auch an der deutsch-polnischen Grenze bei den Kontrollen viele Waffen aus Polen sichergestellt.
Daniel Bockwoldt/dpaDie Beamten der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf sowie ihre Unterstützungskräfte im Zuge der wiedereingeführten Grenzkontrollen haben einen Lauf. Nicht anders lässt es sich erklären, was die Frauen und Männer derzeit unter anderem auf Autobahnrastplatz An der Neiße aus den Autos fischen.
Laut Michael Engler, Pressesprecher der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf, sei es schon erstaunlich, was in den Beifahrertüren, auf den Armaturenbrettern und im Kofferraum von Autos liegt, die kontrollierte werden. Es vergeht kaum ein Tag, wo die Beamten nicht fündig werden.
Mal ist es der Teleskopschlagstock, dann wieder ein Reizstoffsprühgerät, dann ein Einhandmesser, ein Butterflymesser, ein Messer mit feststehender und zu großer Klingenlänge oder ein Springmesser. Im wahrsten Wortsinn sticht das Bajonett hervor, das zugriffsbereit in der Türtasche gelegen hat. Auch der Besitzer, ein 46-jähriger Pole, hat sich einem Verstoß gegen das Waffengesetz schuldig gemacht. Weil das nicht sein einziges Delikt war, wird er Post von der Staatsanwaltschaft bekommen.
Auf Prüfzeichen achten
Zur Erklärung, das Waffengesetz verbietet das Führen von Anscheinswaffen und Messern.
Oft sei es Nachlässigkeit oder Unkenntnis, die einen später teuer zu stehen kommen kann. Michael Engler hat da zwei Beispiele parat, wo er das festmachen kann. Auch auf dem Markt in Łeknica kann man allerhand Waffen erwerben. Darunter Taschenlampen, die ihr ganzes Können erst auf den zweiten Blick offenbaren.
„Es sind als Taschenlampe getarntes Elektroimpulsgeräte“, so Engler. Mit anderen Worten, sie machen nicht nur Licht, sondern können auch elektrische Impulse aussenden. Diese Geräte haben meist kein amtliches Prüfkennzeichen und sind deshalb ohne Ausnahme verboten.
Zweites Beispiel sind sogenannte Reizstoffsprühgeräte, die Gas oder Pfeffer enthalten. Na ist doch bloß für die Selbstverteidigung, hört man es schon diesbezüglich munkeln. „Aber wenn sie nicht das notwendige Prüfzeichen haben, dann sind auch sie verbotene Gegenstände“, weiß der Bundespolizist.
Teure Ordnungswidrigkeit
All das, was in den vergangenen Tagen durch die Beamten festgestellt werden konnte, landet in der sogenannten Asservatenkammer in Ludwigsdorf.
Während dessen bekommen die ehemaligen Messer- oder Schlagstockbesitzer Post von der Staatsanwaltschaft oder dem Ordnungsamt. Das passiere oft sehr zeitnah, hat Engler gehört.
Das Ganze könne teuer werden. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Bei Straftaten drohen auch Freiheitsstrafen.



