Schwerer sexueller Missbrauch
: Ex-Schulleiter aus Mücka geht nach Urteil ins Ausland stiften

Der ehemalige Leiter der Oberschule Mücka ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Das war im April 2022. Der Weg in die Haft führt übers Ausland.
Von
Regina Weiß
Mücka
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Die Zahl der aufgedeckten Fälle von Kinderpornografie stieg innerhalb der vergangenen zehn Jahre in Brandenburg um 107 Prozent. Jetzt soll das Polizeigesetz verschärft werden. (Symbolbild)

Tagungsteilnehmer betrachten bei einer Fachtagung zur Prävention von sexuellem Missbrauch eine Präsentation zum Thema "Strafbare sexuelle Handlungen", "Sexuelle Übergriffe" und "Grenzverletzungen". (zu dpa «Ermittler wollen über Kinderpornografie-Razzia informieren») +++ dpa-Bildfunk +++

Dem ehemaligen Schulleiter in Mücka war vorgeworfen worden, eine 13-jährige Schülerin in der Schulbibliothek sexuell missbraucht zu haben. (Symbolfoto)

Julian Stratenschulte / dpa

Das Urteil ist im April 2022 am Landgericht Görlitz gefallen. Danach wurde der ehemalige Schulleiter der Oberschule Mücka zu drei Jahren und einem Monat Haft verurteilt. Ihm war schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen worden. Er soll nicht nur eine Schülerin in der schuleigenen Bibliothek missbraucht haben. Das Mädchen war zu diesem Zeitpunkt 13 Jahre alt gewesen. Es wurden auch ältere Vorwürfe gegen ihn herbeigezogen.

Der Angeklagte zeigte sich im Prozess alles andere als einsichtig und hatte sich seine eigene „Wahrheit“ zusammengebastelt. Das Urteil wollte er so auch nicht akzeptieren. Vielmehr legte er Revision beim Bundesgerichtshof Leipzig ein. Doch dieser verwarf im Dezember 2022 die Revision. Das Urteil war somit rechtskräftig. Doch der Mann kam nicht in Haft. Warum? Darüber klärt nun die Polizeidirektion Görlitz auf.

Während des gegen ihn geführten Strafverfahrens befand sich der angeklagte (Ex-)Schulleiter nicht in Untersuchungshaft. „Diesen Umstand machte er sich zunutze und tauchte nach dem gegen ihn verhängten Strafurteil unter. Daraufhin wurde gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen, und er wurde zur Festnahme ausgeschrieben“, so Pressesprecherin Anja Leuschner.

An dieser Stelle nahm die Operative Fahndungsgruppe der Polizeidirektion Görlitz ihre Arbeit auf. Ziel war es herauszufinden, wo sich der Verurteilte aufhält, seiner habhaft zu werden und in die JVA einzuliefern.

Die Spur führt die Polizisten aus Görlitz nach Kambodscha

„Die Spezialisten nahmen den Verurteilten genau unter die Lupe, checkten seinen gesamten Background, wie beispielsweise seine Fahrzeugbewegungen und Finanzen. Erste Spuren führten zu der Annahme, dass er Deutschland verlassen hatte. Es gab Hinweise zu Flugbuchungen nach Kambodscha. Weitere Recherchen zeigten, dass er dort scheinbar ein Guest House eröffnet hatte.“

Als sich die Kriminalisten sicher waren, den Gesuchten gefunden zu haben, versuchten sie einen internationalen Haftbefehl zu erwirken. Sie arbeiteten eng mit dem Landeskriminalamt Sachsen zusammen, welches wiederum mit dem Bundeskriminalamt korrespondierte. Dessen internationale Rechtshilfe trat dann mit dem Verbindungsbeamten des BKA in Kambodscha in Kontakt.

Da eine Auslieferung des Verurteilten von Kambodscha nach Deutschland nicht möglich war, suchten die Ermittler nach einer anderen Möglichkeit, den Mann seiner Strafe zuzuführen. Die Lösung fand sich dann in einer begleiteten Ausreise. Als das Visum des 55-Jährigen in Kambodscha ausgelaufen war, wurde er am 6. März 2024 von der dortigen Polizei festgenommen. Er verbrachte die Zeit bis zu seiner Ausreise im Gefängnis. Einen Monat später wurde der Mann nach Bangkok geflogen, dort zunächst von den thailändischen Behörden in Empfang genommen und schließlich von Beamten des LKA Sachsen. Nun sitzt er hinter Gittern.