RB65 Cottbus - Zittau: SEV bei der Bahn – Görlitzer Landrat fordert schnelles Handeln

Schienenersatzverkehr auf der Bahn-Linie RB65 Richtung Zittau. Bis wann Fahrgäste voraussichtlich auf Busse umsteigen müssen.
Jürgen ScholzErst Mitte Februar 2023 konnte die Odeg wieder den Bahnverkehr nach Zittau aufnehmen. Mehr als ein halbes Jahr hatte es gedauert, bis die Folgen eines Kabeldiebstahls beseitigt waren. Schon 2019 waren dort Signalkabel gestohlen worden und hatten den Zugverkehr lahmgelegt. Und nun kam es nach Angaben der Deutschen Bahn, die für das Streckennetz zuständig ist, auf dem Streckenabschnitt zwischen Zittau und Hirschfelde zum wiederholten Male zu einem Kabeldiebstahl mit massiven Schäden an der Infrastruktur.
Die Deutsche Bahn zieht daraus die Konsequenzen. Es werde nun mit erheblichem Aufwand an einer verbesserten Kabelführung gearbeitet, teilte die DB mit. Damit soll die Infrastruktur besser geschützt werden. Vandalismusschäden sollen so verhindert oder zumindest minimiert werden. Die Arbeiten werden laut Bahn voraussichtlich bis Ende Februar 2024 andauern. Doch schon im Februar hatte die Bahn davon gesprochen, dass die Anlagen bei Hirschfelde besonders gesichert worden seien. Die Bahnlinie führt ab Hagenwerder bis Hirschfelde weitgehend östlich der Neiße in Polen.
Ab Hagenwerder geht es mit dem Bus weiter
Die Folgen für die Fahrgäste nach Zittau: Sie müssen deshalb ab dem späten Freitagabend, 17. November, in Busse umsteigen, teilt die Ostdeutsche Eisenbahngesellschaft (Odeg) mit, die den Betrieb der Regionalbahn 65 (Cottbus - Zittau) absichert. Diese Regelung gilt ab 17. November circa 22.30 Uhr bis zum 29. Februar 2024.
Der Görlitzer Landrat Stephan Meyer (CDU) war verärgert über diesen Vorfall und die kurzfristige Information. „Der erneute Diebstahl und der damit verbundene erhebliche Schaden für die Region ist für die Menschen und mich persönlich inakzeptabel“, wird Meyer in einer Pressemitteilung zitiert. Es sei ihm unverständlich, dass gerade auf dieser stark frequentierten Strecke noch keine dauerhafte Lösung für das Problem geschaffen wurde. „Es war nur eine Frage der Zeit, bis es wieder zu einer solchen Straftat kommt, weil keine ausreichenden Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden. Das ist aus meiner Sicht für den Staatskonzern Deutsche Bahn grob fahrlässig!“ Er fordere die DB Netz und die Odeg auf, den entstandenen Schaden umgehend zu beheben. Die angekündigte Frist zur Behebung der Schäden sei für die Betroffenen eine Zumutung.
Die Fahrzeiten sind auch unter www.bahn.de bzw. www.vbb.de und in den mobilen Apps abrufbar. Züge, die nicht aufgeführt sind, verkehren planmäßig, so die Odeg.
Fahrplanwechsel ab 10. Dezember beachten
Das Unternehmen verweist aber auch auf den bevorstehenden Fahrplanwechsel, der am 9./10. Dezember 2023 gelten wird. Dann könne es eventuell zu einer Veränderung der Fahrzeiten beim Ersatzverkehr kommen. Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder können mit dem Ersatzverkehr nur eingeschränkt befördert werden. Bei wenig Platz haben Rollstühle und Kinderwagen Vorrang, so die Odeg.
