Mord in Görlitz
: Schilderung „unglaubhaft und erlogen“ – lebenslang für 29-Jährigen

Ein junger Mann verblutet in Görlitz nach dem Treffen mit einem Bekannten. Der gestand im Prozess die Messerstiche und berief sich auf Notwehr – die Beweislage spricht dagegen.
Von
dpa
Görlitz
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Das ist der Hammer, wettert die Opposition. Ausgerechnet die Justizministerin setze sich über das Votum eines demokratischen Gremiums und die Rechtsprechung hinweg.

ARCHIV - ILLUSTRATION - Auf der Richterbank im Schwurgerichtssaal im Schwurgerichtssaal im Landgericht Karlsruhe (Baden-Württemberg) liegt am 02.09.2014 ein Richterhammer aus Holz. Im nachbarlichen Miteinander geht es nicht immer ohne Streit ab. Doch müssen die Streithähne nicht gleich vor Gericht ziehen, um zu einer Eingung zu kommen: 285 Schiedsmänner- und Schiedsfrauen sind als Ansprechpartner tätig. (zu dpa «Hilfe im Alltagsstreit: 285 Schiedsleute stehen Thüringen bereit» vom 04.12.2017) Foto: Uli Deck/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Mord in Görlitz: Lebenslang für einen 29-Jährigen. Er soll seinen Bekannten ermordet haben.

Uli Deck/dpa
  • Ein 29-Jähriger wurde wegen Mordes an einem Bekannten zu lebenslanger Haft verurteilt.
  • Der Mord geschah nach einem Treffen in Görlitz, bei dem das Opfer verblutete.
  • Das Gericht sah die Tat als erwiesen an, basierend auf Videoaufnahmen und Zeugenaussagen.
  • Der Angeklagte behauptete, in Notwehr gehandelt zu haben, was das Gericht als unglaubhaft bewertete.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Elf Monate nach dem gewaltsamen Tod eines 28-Jährigen hat das Landgericht Görlitz einen jungen Mann wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass der Görlitzer beim Treffen mit seinem Bekannten plötzlich ein Messer zog „mit der Absicht, ihn zu töten“, sagte der Vorsitzende Richter. Es gebe „eine fast lückenlose Beweislage“ durch Videoaufnahmen und mehrere Zeugenaussagen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Schilderungen des Angeklagten seien in vielem widersprüchlich „und insgesamt unglaubhaft und erlogen“, sagte der Vorsitzende Richter. Der 29-Jährige hatte sich auf Notwehr berufen und den Mordvorwurf bestritten. Seinen Angaben nach wurde er plötzlich angegriffen, konnte dem Anderen das Messer aber entwinden und hat dann aus Angst zugestochen. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag, ohne konkretes Strafmaß.

Mord in Görlitz: Angeklagter ließ verblutendes Opfer liegen

Laut Anklage tötete der Beschuldigte im Verlauf von Gesprächen über Frauengeschichten absichtlich seinen Rivalen, der etwas mit seinen Ex-Freundinnen hatte oder sie ihm ausgespannt hatte. Bei der Verabschiedung mit freundschaftlicher Umarmung habe er fünfmal zugestochen. Einer der Stiche traf ins Herz, der 28-Jährige verblutete innerhalb kürzester Zeit. 

Seine Leiche wurde im Eingang eines Mehrfamilienhauses gefunden, für ihn kam jede Hilfe zu spät. Tage später wurde der Angeklagte, der weder Ausbildung noch Beruf hat, gefasst und ist seit Mai 2024 in Untersuchungshaft.