Führerschein umtauschen
: Wer im Landkreis Görlitz jetzt dran ist, Termine und Fristen

Im Landkreis Görlitz erwartet man im Herbst wieder einen Ansturm beim Umtausch der Führerscheine. Wer jetzt dran ist.
Von
Regina Weiß
Görlitz/Weißwasser
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Die Tage der alten „Fleppen“ sind gezählt. Bis 2033 werden sie gegen neue EU-Führerscheine ausgetauscht.

Drei Fühererscheine verschiedener Generationen liegen am Mittwoch (23.06.20120) in Köln auf dem Tisch. Bundesjustizministerin Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) sieht Pläne ihrer Länderkollegen, Straftäter künftig auch mit Führerscheinentzug zu bestrafen, skeptisch. Die Justizminister von Bund und Ländern kommen heute in Hamburg zu Beratungen zusammen. Dabei geht es neben dem Führerscheinentzug als Strafe auch um elektronische Fußfesseln für Gewalttäter und die Zukunft der Sicherungsverwahrung.Foto: Oliver Berg dpa/lnw (zu dpa 0048 v. 23.10.2010) +++(c) dpa - Bildfunk+++

Die Tage der alten „Fleppen“ sind schon lange gezählt. Wer beim Führerscheinumtausch nun aufpassen sollte.

Oliver Berg | dpa
  • Im Landkreis Görlitz läuft der Pflichtumtausch alter Führerscheine, Fristen beachten!
  • Kartenführerscheine von 1999–2001 müssen bis 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
  • Online-Terminbuchung erforderlich: www.terminvergabe.kreis-goerlitz.de.
  • Für den Umtausch sind Lichtbild, alter Führerschein, Ausweis und 24–50 Euro nötig.
  • Neuer Führerschein ist 15 Jahre gültig, ein rechtzeitiger Umtausch vermeidet Wartezeiten.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Dass im Ostteil der Republik die Fahrerlaubnis lapidar nur mit „Fleppen“ bezeichnet worden ist, könnte zweierlei Gründe haben. Zum einen bezieht es sich auf das Dokument, was aus Papier bestanden hat. Zum anderen wird kolportiert, dass die DDR alles aus dem Sprachgebrauch weg haben wollte, was den Begriff Führer in der Wortverbindung hatte.

Doch das nur am Rande, die Tage der „Fleppen“ sind auf alle Fälle gezählt. Und nicht nur ihre Besitzer sollte an den Pflichtumtausch der Führerscheine denken. Was manche gar nicht auf dem Schirm haben, auch Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, haben eine Frist zum Umtausch. Doch während im ersten Fall das Geburtsjahr des Besitzers wichtig ist, ist es im zweiten Fall das Ausstellungsdatum.

Wie ist es im Landkreis Görlitz um dieses Thema bestellt? Fakt ist eins, die Fristen für den Umtausch der Papierführerscheine sind bis auf eine alle abgelaufen. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist, der hatte das Zeitfenster bis zum 19. Juli 2022 einzuhalten. Die Baujahre 1995 bis 1964 waren bis zum 19. Januar 2023 gefordert. Wer zwischen 1965 und 1970 Geburtstag feiert, sollte bis zum 19. Januar 2024 beim Amt gewesen sein.

Alles was 1971 oder später geboren ist, hatte den 19. Januar 2025 als Frist. Wer das nachlässig gehandhabt hat, dem sei gesagt: Sein Führerschein hat die Gültigkeit verloren. Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Lediglich eine Ausnahme gibt es: Wer vor 1953 geboren ist, der hat noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit.

Führerscheinumtausch im Landkreis Görlitz: Wer jetzt dran ist

Aktuell sind die Fahrerlaubnisinhaber mit einem Kartenführerschein, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt worden ist, aufgerufen, ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2026 umzutauschen und sich rechtzeitig einen Termin bei der zuständigen Behörde zu sichern, teilt die Kreisbehörde in Görlitz mit. Dies betrifft schätzungsweise 14700 ausgestellte Führerscheine im Landkreis Görlitz. Die Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 folgen als Nächstes. Hier lautet die Frist bis zum 19. Januar 2027.

Aus den vergangenen Jahren sei ersichtlich, dass ab Oktober die Anzahl der Vorgänge im Rahmen des Pflichtumtausches kontinuierlich bis zum Jahresende ansteigt und das hohe Niveau bis Februar des Folgejahres anhält. „Konkrete Zahlen lassen sich für die vergangenen und zukünftigen Jahre aufgrund von Umzügen und verstorbenen Fahrerlaubnisinhabern nicht ermitteln.  Ein Teil der Fahrerlaubnisinhaber aus den vorangegangenen Jahrgängen sind ihrer Verpflichtung zum Umtausch noch nicht nachgekommen“, erklärt die Pressestelle auf Nachfrage dieses Nachrichtenportals.

Das Bürgerbüro ist mit einem modernen Anmeldesystem verknüpft. Doch Termine kann man auch über eine Hotline oder bei einem Besuch vor Ort machen.

Das Bürgerbüro ist mit einem modernen Anmeldungssystem verknüpft. Doch Termin kann man auch über eine Hotline oder bei einem besuch vor Ort machen.

Das Bürgerbüro des Landkreises Görlitz ist mit einem modernen Anmeldesystem verknüpft. Die Terminvergabe läuft über die Webseite des Landkreises.

Regina Weiß

So können auch keine Aussage zum Unterschied der Inanspruchnahme zwischen dem Pflichtumtausch der Papierführerscheine und der Kartenführerscheine getätigt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Antragszahlen bis Jahresende wieder massiv ansteigen werden. Zur Bewältigung der hohen Anzahl an Umtauschvorgängen werden Prioritäten in der Terminbereitstellung und in der Antragsbearbeitung gesetzt.

Die betroffenen Fahrerlaubnisinhaber können den Pflichtumtausch an den Standorten der Bürgerbüros sowie in der Fahrerlaubnisbehörde Niesky und im Servicebüro Görlitz beantragen. Hierzu ist eine Terminvereinbarung online (www.terminvergabe.kreis-goerlitz.de) oder telefonisch (03581/663 5300) erforderlich.

Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Der Umtausch soll sicherstellen, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Ein rechtzeitiger Umtausch vor Ablauf der jetzigen Umtauschfrist erspart Ihnen auch beim nächsten Umtausch lange Terminvergabe- und Bearbeitungszeiten. Eine Entzerrung der Antragseingänge wirkt sich in Ihrem Sinne positiv auf freie Terminressourcen und eine schnellere Bearbeitungsdauer aus.

Was beim Führerscheinumtausch zu beachten ist

Sollte der Fahrerlaubnisinhaber seinen Hauptwohnsitz im Landkreis Görlitz haben, aber der Papierführerschein in einer anderen Fahrerlaubnisbehörde (nicht im Landkreis Görlitz) ausgestellt worden sein, ist vor der Beantragung in der Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen. Für Kartenführerscheininhaber trifft dies nicht zu.
Für die Bearbeitung des Pflichtumtausches sind ein biometrisches Lichtbild (im Papierformat/ nicht digital), der alte Führerschein und der Personalausweis oder ein Reisepass mit einer Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate vorzulegen.

Die Kosten pro Umtausch betragen 24 bis 50 Euro. Im Bürgerbüro Weißwasser ist nur Kartenzahlung möglich.