Coronavirus: Kreis Görlitz erlässt Allgemeinverfügung

Vielerorts wird auf die Corona-Regeln hingewiesen wie hier in der Cottbuser Straße der Jugend.
Frank Hilbert21 Neuinfektionen mit dem Coronavirus hat der Landkreis Görlitz am Donnerstag, 15. Oktober, zu vermelden. Seit dem 12. Oktober sind es insgesamt 63 Personen, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde. Bei den Neuinfektionen handelt es sich um 18 Erwachsene und drei Kinder unter anderem aus Boxberg (1), Görlitz (5), Rietschen (1), Rothenburg (1) und Zittau (5).
Der Wert für die Sieben–Tage–Inzidenz liegt aktuell bei 38,78 und damit über der Grenze von 35 Fällen je 100 000 Einwohner. Damit sind weiterhin Groß– und Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern untersagt.
Verfügung des Landkreises Görlitz gilt ab sofort
Der Kreis Görlitz erlässt mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung. Demnach haben Betreiber von Sportstätten, gastronomischen Einrichtungen, Hotels, Beherbergungsstätten und Betrieben künftig von Besuchern der Einrichtung folgende Daten zu erheben: Name, Vorname, Telefonnummer oder E–Mail–Adresse und Zeitraum des Besuchs. Die gleiche Regelung gilt für Veranstalter oder Veranlasser von Ansammlungen im öffentlichen Raum.
Die Sonderregelungen sind für das gesamte Kreisgebiet erforderlich, da es flächendeckend im Landkreis Görlitz zu einer Häufung von Infektionen gekommen ist beziehungsweise dort infizierte Personen wohnhaft sind, heißt es aus dem Gesundheitsamt.
Bislang haben sich nachweislich insgesamt 534 Menschen im Kreis Görlitz mit dem Coronavirus infiziert. Davon gelten bereits 367 Personen als geheilt. Derzeit sind also noch 142 Personen erkrankt.
