Corona im Kreis Görlitz: Quarantäne kennt keinen Automatismus

Der Corona-Virus macht auch vor den Kitas im Kreis Görlitz nicht Halt.
Foto: Bernd Thissen/dpaIm gesamten Landkreis Görlitz sind derzeit 26 Kitas von Corona-Infektionen betroffen. Das ist der Stand vom Freitag, den die Kreisverwaltung auf Nachfrage der Rundschau mitteilt. Drei davon haben, nach eigenem Ermessen des Trägers, komplett geschlossen. Durch das Gesundheitsamt des Landkreises werden momentan nur gruppenweise Quarantänen angeordnet. Doch wie ist das mit der Notbetreuung? „Kita-Betreiber sind rechtlich nicht verpflichtet eine Notbetreuung sicherzustellen. Hier muss und sollte erwähnt werden, dass es eine solche Situation wie diese Pandemie noch nie gab und es daher auch keine rechtlichen Grundlagen zur Kitabetreuung für systemrelevante Berufe gibt“, heißt es dazu aus Görlitz.
Müssen Eltern auch in Quarantäne wenn ihre Kinder zu hause bleiben müssen?
Wenn Kinder als Kontaktpersonen der Kategorie 1 (KP1) in Quarantäne geschickt werden, dann gilt diese nicht automatisch auch für ihre Eltern. Anders verhalte es sich, wenn das Kind selbst positiv auf das Coronavirus getestet wurde. In dem Fall würden alle Familienmitglieder (Personen im Hausstand/meist KP1) mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls in Quarantäne geschickt.
Wer regelt den Verdienstausfall?
Der Landkreis verweist in dem Zusammenhang auf die Internetseite des Landes. Fündig wird man bei der Landesdirektion Sachsen (Soziales). Dort heißt es: Wer während der Pandemie seine Kinder betreuen muss, weil Krippe, Kita, Schule und Hort durch die Behörden geschlossen wurden und deshalb vorübergehend nicht arbeiten kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Entschädigungsanspruch. Im Infektionsschutzgesetz ist das geregelt.