Amtsgericht Weißwasser: Ehrenamt mit Einfluss – Jugendschöffen gesucht

Der Direktor des Amtsgerichts Weißwasser, Christoph Pietryka, erklärt die Sitzordnung im Gerichts-Saal: In der Mitte sitzt der Richter, rechts und links von ihm nehmen die Jugendschöffen Platz.
Anette BittnerLandet ein Jugendlicher oder Heranwachsender vor Gericht, so wird er im Gerichtssaal nicht nur auf einen Richter treffen, sondern auch auf zwei Jugendschöffen, die jeweils links und rechts neben dem Juristen sitzen. Das Jugendschöffengericht entscheidet über Verbrechen, die Jugendliche begangen haben.
Die zwei Jugendschöffen sind Laienrichter und haben eine Stimme, die eben soviel zählt wie die des Berufsrichters. Ebenso wie der Jurist dürfen sie etwa über Strafmaß oder Art der Strafe für den Angeklagten entschieden. Und das, obwohl sie gar keine juristische Ausbildung haben.
Die Bewerber für das Ehrenamt müssen lediglich drei Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen im Landkreis Görlitz wohnen, sie dürfen am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein und es werden derzeit nur Männer gesucht. Der Grund: Bei einem Aufruf im vergangenen Jahr konnte nicht die erforderliche Anzahl männlicher Bewerber für die Amtsgerichtsbereiche Görlitz und Weißwasser erreicht werden.
Bezahlt wird diese Aufgabe nicht, es gibt lediglich eine Aufwandsentschädigung. „Man sollte als Schöffe schon Butterbrote mitbringen“, scherzt der Direktor des Amtsgerichtes Weißwasser, Christoph Pietryka. Sprich: Es könnte öfter mal länger dauern. Wer über Lebenserfahrung und Sozialkompetenz verfüge, der ist laut Pietryka in diesem Amt durchaus gut aufgehoben. Jugendschöffen dürfen Zwischenfragen stellen wie etwa „Was verstehen Sie unter ab und zu Drogen nehmen?“ oder sich Situationen von den beschuldigten Jugendlichen und Heranwachsenden noch einmal deutlicher beschreiben lassen.
Theoretisch könnten zwei Schöffen einen Richter sogar überstimmen und für ein ganz anderes Strafmaß als das vom Richter vorgeschlagene plädieren. Somit sind Jugendschöffen tatsächlich Personen mit großem Einfluss.
Wer Interesse an dieser interessanten Tätigkeit beim Jugendschöffengericht hat, wird gebeten, das ausgefüllte Bewerbungsformular (Download unter: http://jugendschoeffen.landkreis.gr/) schriftlich bis zum 20. August 2023 an das Landratsamt Görlitz geschickt werden (Jugendamt - Jugendschöffenwahl, PF 300152, 02806 Görlitz oder E-Mail jugendschoeffen@kreis-gr.de).
