
Corona-Lockerungen: Das ist jetzt erlaubt in Brandenburg und Sachsen – und das bleibt verboten
Die Corona-Schutzverordnungen sind in Brandenburg und Sachsen teilweise gelockert worden. Ab Montag, dem 4. Mai, ist bis voraussichtlich 20. Mai (in Sachsen) Folgendes neu erlaubt sowie weiter strikt verboten.

Öffentliche Straßen und Plätze dürfen nach wie vor nur aus triftigem Grund allein und mit Personen des eigenen Hausstandes genutzt werden. Die Geschäfte in der Cottbuser Sprem aber können unter Auflagen wieder aufgesucht werden.
Patrick Pleul/dpa